Das wage ich mal zu bezweifeln - zumindest im Fall D / F. A
Hallo ralph ,
Dochdoch, die führen über wirklich über jeden Pups Daten, auch wenn die dann oft dermaßen schlampig/chaotisch geführt sind, daß man eher dem vertraut was der Antragsteller bringt. Im Zweifelsfall, bei vielen Sachen, darf man den Einkommensteuerbescheid vorlegen um das domicile nachzuweisen (domicile ist per gesetz immer residence primaire)... Und da man eher selten 'ne Zweiteinkommensteuererklärung am Zweitwohnsitz abgibt könnte man sonst ja glatt auf die steuersparende Idee kommen und bei der Steuer nirgends eine residence primaire zu haben und beim RMI dafür überall eine

Auch die taxe d'habitation ist inzwischen vieler Orte bei RS höher als bei RP, Schulpflicht, früher Wehrpflicht usw, Auch das wären ohne Kenntnis "domicile" absolut zahlnlose Tiger.
. Aber wie auch immer, das hat die Sous-Prefecture noch nie interessiert als ich ein Auto angemeldet habe.
Daher kann ich mir nicht vorstellen das das Probleme gibt wenn man die entsprechenden Papiere vorlegt.
Also immatriculacion bei residence secondaire ist ne spannende Frage - wenn man googlet gibt es wohl genauso viel die sagen das es kein problem ist wie solche die sagen das es nicht möglich ist.
In der Theorie wird der hier ziemlich recht haben :http://www.guichetdusavoir.org/ipb/index.php?showtopic=31082
In der Praxis wird die Sache mal wieder typisch pragmatisch französich gehandhabt werden. Eben Gesetze für die Theorie und in der Praxis macht jeder was er will, solange sich keiner dran stört und es grob dem Sinn entspricht. In diesem Fall: Von Hauptsache das Auto eine eindeutige Nummer und der Besitzer ne Adresse hat bis hin zu geht nicht.
Also ein Versuch wärs wohl wert...