Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Luky am 19. Januar 2015, 20:44:18
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Hallo,
habe meinen Führerschein verloren habe meinen Wohnsitz in Frankreich und müsste diesen jetzt in Frankreich beantragen.
Wollte mich für kurze zeit nach DE melden um den ganzen Schlamassel zu umgehen, Übersetzung der Führerschein Kartei usw.
Auf der Behörde sagte man mir das ich um die 180 Tage in DE gemeldet sein muß um diesen wieder zu erlangen.
Bei Neuerteilung oder Antrag mag das ja sein aber doch nicht bei Ersatz oder?
Über Info würde ich mich freuen.
Michael
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Hallo Luky-Michael,
bei mir war das so. Ich musste zu meinem damaligen Wohnort im Saarland, da, wo ich wohnte bei Ausstellung des Führerscheins. Dort musste ich ein Papier unterschreiben, quasi ehrenwörtliche Versicherung, dass mein deutscher Führerschein nicht mehr vorhanden ist (war). Dann bekam ich einen schriftlichen Bescheid, dass ich mal im Besitz des deutschen Führerscheins war und mir besagter zwischenzeitlich auch nie entzogen wurde. Und mit diesem Papier und den anderen geforderten Unterlagen für Frankreich habe ich dann den frz. "Lappen" beantragt (damals in Metz, weiß nicht, ob das immer noch so ist) und ca. 4 Wochen später zugeschickt bekommen. Übrigens, von der deutschen Bestätigung hatte ich mir eine Kopie gemacht (für alle Fälle) und bin dann quasi für diese gewisse Zeit "nur" mit dieser Bescheinigung gefahren. Ob ich Probleme bekommen hätte, wäre ich in dieser Zeit mal angehalten und kontrolliert worden? Dieses Prozedere würde dir allerdings eine Rückanmeldung in Deutschland ersparen. Ob das allerdings heute noch so funktioniert? Keine Ahnung.
Wünsche dir viel Erfolg und melde den mal bitte, wenn...?! Gabrielle
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Auf der Behörde sagte man mir das ich um die 180 Tage in DE gemeldet sein muß um diesen wieder zu erlangen.
Bei Neuerteilung oder Antrag mag das ja sein aber doch nicht bei Ersatz oder?
Das ist auch ein Punkt der mich brennend interessiert, denn die "deutschen" Klassen werden nicht so ohne weiteres uebernommen (so wurde es mir erklaert)
Auch die Klassen die man aufgrund des Alters "ehrenhalber" hat, wie B mit bis zu 7,5 to oder der E oder der A1 oder weitere
Klassen die im UR-Alten 3er einfach inklusive waren.
Wer weiss hier ganz genaues bevor sich mein alter Grauer zu Staub zerfaellt.
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Danke für die Antworten,
hatte auch so eine Führerschein Karteikartenauszug bekommen mit dem ich nach Metz hätte müssen.
Alles in Deutsch.
Hab mich gestern bei meine Mutter angemeldet ohne in Frankreich abzumelden !
Dann paar Türen weiter Führerschein beantragt der in 2 Wochen kommen soll :doppeld:
Dann melde ich mich wieder ab und fertig :lach:
Hat 30 Euro gekostet.
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Hallo Lucky,
Was ist der Stand der Dinge?
Ich habe nämlich das selbe Problem und überlegte auch diesen Weg zu gehen
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:doppeld: hat nohne Probleme geklappt
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Guter Tipp!
Ist es aber wirklich so, daß wenn ich einen französischen Führerschein bekäme nicht alle Klassen übernommen werden? Das wäre ja gerade bei maximalen Gewicht des Anhängers mehr als schlecht.. Hat da jemand Erfahrungen?
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Noch eine kurze Frage zur Anmeldung in Deutschland.. Wollen die dann keine Abmeldung aus Frankreich sehen?
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Nachdem es in F keine Anmeldung gibt - gibt es natürlich auch keine Abmeldung.....