Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Pluto am 05. August 2012, 18:00:47
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Hi, ich muss einen Gebrauchtwagen von D nach F überführen und habe gehört, dass neuerdings die deutschen Roten Schilder in Frankreich zulässig sind. Von wem kann ich da etwas offizielles erfahren. Unsere Gendarmen stellen sich dumm.
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Hehe, die stellen sich solange dumm, bis sie dich damit anhalten.
Mein Kenntisstand ist immer noch, dass man spezielle Schilder braucht mit ner extra Versicherung vom ADAC (15 Tage 100 Euro oder so).
Oder einfach riskieren.
Grüße
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Bei mir ist es jetzt zwar drei Jahre her, aber mein Ex ist letzte Woche noch mit den Dingern gefahren.
Auskunft die er unter anderem von franz. TÜV-Mann bekam ist, dass die Dinger generell nicht verboten sind, aber eben nicht gern gesehen werden. Es kann also sein, dass du bei einer Kontrolle einen auf den Deckel bekommst, muss aber nicht.
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Es sind sowohl die dt. Roten Kennzeichen als auch die dt. Kurzzeitkennzeichen (die mit dem Gelben Balken recht aussen) in F verboten!
Es gibt genau 3 Möglichkeiten:
- normale Zulassung in D, nach F fahren, Schilder anschrauben und wieder abmelden
- in D ein Ausfuhrkennzeichen besorgen
- Anhänger an ordnungsgemäss zugelassenem Fzg
Siehe auch hier Seite 17:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Und dabei kommt es weniger auf eine Strafe an als darauf, dass Du keinen Versicherungsschutz hast. Mach Dir das bitte klar vor dem Hintergrund, dass Du einen Unfall haben könntest, z. Bsp. mit einem Kind.