Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: jauno am 30. Juli 2011, 19:28:11
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Salut frontaliers,
ich habe mir gerade einen so genannten Jahreswagen in D gekauft und wollte von euch wissen, ob ich in diesem Falle zur Anmeldung in F eine contrôle technique benötige, da ja meines Wissens die erste CT erst 4 Jahre nach Erstzulassung fällig ist. Ist dies auf der SP mit Nachweis des Baujahrs des Autos geregelt oder ist bei Einfuhr eines PKW immer eine neue CT fällig?
Gruß
Norbert
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Du brauchts keine CT, wenn das Fzg. jünger als 4 Jahre ist. Beim Ausstellen der Carte Grise wird dort das erste CT- Datum eingetragen.
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Du brauchts keine CT, wenn das Fzg. jünger als 4 Jahre ist. Beim Ausstellen der Carte Grise wird dort das erste CT- Datum eingetragen.
... du meinst wohl das Datum der nächsten CT, oder?
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ja,auch,da die nächste CT in diesem Fall auch die erste CT ist, stimmt beides =D