Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: jauno am 30. Juli 2011, 19:28:11

Titel: CT bei Jahreswagen zwingend?
Beitrag von: jauno am 30. Juli 2011, 19:28:11
Salut frontaliers,
ich habe mir gerade einen so genannten Jahreswagen in D gekauft und wollte von euch wissen, ob ich in diesem Falle zur Anmeldung in F eine contrôle technique benötige, da ja meines Wissens die erste CT erst 4 Jahre nach Erstzulassung fällig ist. Ist dies auf der SP mit Nachweis des Baujahrs des Autos geregelt oder ist bei Einfuhr eines PKW immer eine neue CT fällig?
Gruß
Norbert
Titel: Re: CT bei Jahreswagen zwingend?
Beitrag von: banjo am 30. Juli 2011, 20:06:21
Du brauchts keine CT, wenn das Fzg. jünger als 4 Jahre ist. Beim Ausstellen der Carte Grise wird dort das erste CT- Datum eingetragen.
Titel: Re: CT bei Jahreswagen zwingend?
Beitrag von: jauno am 30. Juli 2011, 20:20:30
Du brauchts keine CT, wenn das Fzg. jünger als 4 Jahre ist. Beim Ausstellen der Carte Grise wird dort das erste CT- Datum eingetragen.


... du meinst wohl das Datum der nächsten CT, oder?
Titel: Re: CT bei Jahreswagen zwingend?
Beitrag von: banjo am 30. Juli 2011, 20:31:14
ja,auch,da die nächste CT in diesem Fall auch die erste CT ist, stimmt beides =D