Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Convocation pour les nécessités d'une enquête judiciaire‎ - was ist das?  (Gelesen 6190 mal)

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Offline wogaju

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Hallo!

Heute Morgen war ein kleiner Zettel in meinem Briefkasten:
"Convocation
pour les nécessités d'une enquête judiciaire‎"
und ich soll mich am Montag oder Dienstag bei der Polizei hier melden.
Was ist das? Sowas hatte ich noch nie.
Auf dem Papier ist alles korrekt und mit Handschrift ausgefüllt und das steht auch ich soll meinen Führerschein mitbringen.
Ist das eine "ernste Angelegenheit"?
Das klingt für mich ernst: enquête judiciaire.

Bin ich über eine rote Ampel gefahren? ist mir in den Sinn gekommen.
Aber ich weiss wirklich nicht was sich hier hinter dem Zettel versteckt?
Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Convocation ???

Danke Euch! Ich bin ein bisschen unruhig.

Offline The Bear Family

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Das scheint wirklich eine ernstere Sache zu sein.
Wenn ich das richtig übersetzt habe, ist das eine Vorladung im Rahmen gerichtlicher Vorermittlungen.
Mit so was ist nicht zu spaßen. Nimm dir, wenn nötig, jemanden mit, der gut übersetzen kann, damit auch wirklich klar wird,
um was es sich dreht. Es kann sein, das du als Beschuldigter oder, wahrscheinlicher, als Zeuge vernommen werden sollst.

Aber keine Angst, man wird dir schon nicht den Kopf abreißen  :smily:

Offline wogaju

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Danke "The Bear Family" für die moralische Unterstützung!  :smily:

Ich war gerade eben bei der Polizei ... und hatte wirklich schon Schlimmeres gefürchtet.
Aber es ist praktisch nichts. Ich wurde im Mai auf der Autobahn bei St. Ingbert geblitzt. Das dürfte es vermutlich sein. Die deutsche Bussgeldstelle hat die französische Polizei, um die Ermittlung der Identität der Person auf dem Blitzer-Foto gebeten -> ich bin eindeutig auf dem Foto. Obwohl sie meine Adresse hatte und mir den Bussgeldbescheid hätten direkt schicken können. Deshalb hat die Polizei mich mit einer "Convocation" eingeladen.

Die Polizisten waren super freundlich und das Thema war schnell gelöst. Echt hilfsbereit. Die haben die Arbeit für eine deutsche Behörde.

Allerdings zwei Anmerkungen dazu, die ich jetzt besser verstehe nach dem Besuch:
1. "Convocation pour les nécessités d'une enquête judiciaire" ist wirklich eine ernste Sache in Frankreich. Auch keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Hier geht es nicht nur um leichte Verkehrsdelikte mit Bussgeld, sondern es kann auch um Trunkenheit und auch schwere Verstösse dahinter sein.
2. Tatsächlich würde ich einen französischen Führerschein brauchen, wenn ich in Frankreich wohne und ein französisches Auto fahre. Da ich aber einen deutschen Firmenwagen habe, stellt sich das Problem nicht sehr akut. Ansonsten gibt es wohl in Frankreich eine uralte Regel: "Nicht das passende Dokument", 90 Euro Strafe vom Polizist. Aber kommt wohl nie zur Anwendung. Der Führerschein soll für Deutsche mit festem Wohnsitz in Frankreich - die länger bleiben - gegen ein französischen Führerschein getauscht werden.

Bin gespannt, was jetzt aus Deutschland kommt. Ich rufe morgen mal die Bussgeldstelle an.

Offline Ralph

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Wenn Du im Mai geblitzt worden bist ist das Verjährt......innerhalb von 3 Monaten muß der Fahrer ermittelt werden.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline ~Pero~

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Wenn Du im Mai geblitzt worden bist ist das Verjährt......innerhalb von 3 Monaten muß der Fahrer ermittelt werden.


Und HIER noch die rechtliche Betrachtung eines Saarbrücker Ex-Richters und Rechtsanwaltes zu dem Thema
« Letzte Änderung: 21. November 2011, 23:31:53 von petee01 »

Offline french-fried-P

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Ich kann total verstehen, dass du erstmal einen riesigen Schrecken bekommen hast, denn bei sowas handelt es sich eigentlich immer eine eine wichtige Sache! Aber ich denke auch du solltest dich nochmal mit der Bussgeldstelle in Verbindung setzen, wer mag dem Staat schon gerne freiweillig Geld in den Rachen stecken :police: ;) Hast du die Strafe denn inzwischen beglichen? Und darf ich mal fragen, um wieviel Geld es sich handelt, denn wenn es jetzt nur 5€ sind, dann wäre ich persönlich nicht motiviert genug, mich mit den Behörden zu streiten  ;)
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2011, 10:11:08 von french-fried-P »

Offline Ratingagentur

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Hallo Forum!

Habe mich hier eben mal registriert, weil ich auch einen schönen "Avis de contravention ..." bekommen habe und darauf (nach diversem Googeln festgestellt) hier am ausführlichsten eingegangen wird. Ich war Ende Juli mit dem Mietwagen in Versailles und bin dem Bescheid zufolge dort mit 60 km/h statt 50 km/h unterwegs gewesen. Kann passieren, aber ich habe nicht mal gemerkt, dass ich geblitzt wurde und bin entsprechend überrascht.

Ziemlich teures Vergnügen: Kostet 135 Euro, wenn ich binnen 45 Tage zahle, wird es zum Schnäppchen für 90 Euro.

Nun bin ich drauf und dran zu zahlen, frage mich aber, ob ich drumherum komme. Vielleicht weil der Bescheid auf Französisch ist?

Oder ratet Ihr mir zum Zahlen?

Danke!