Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Emchen am 07. April 2011, 13:55:42

Titel: Contrôle technique - Überziehungsfrist
Beitrag von: Emchen am 07. April 2011, 13:55:42
Hallo,
weiß jemand, ob man den Termin für die contrôle technique überziehen darf und wenn ja, wie lange?
Folgende Situation: ich habe mir letztes Jahr ein Wohnmobil in D gekauft und überführt, der Vorbesitzer hat im April 2010 noch TÜV / Gasprüfung machen lassen. Jetzt wäre im April 2011 der französische Tüv dran. Allerdings ziehe ich nach D zurück  :P und werde das Wohnmobil also nach D zurück überführen - Anfang Juli aber erst. TÜV in D kann ich mir zwar sparen, da das alte Gutachten aus 2010 noch gültig ist, aber was würde passieren, wenn ich in F nicht zum TÜV fahre (um eben die Gebühren zu sparen)? Steht dann direkt die Gendarmerie vor der Tür und legt das Fahrzeug still?

Danke für Antworten
 :winkerwinker:
Emchen
Titel: Re: Contrôle technique - Überziehungsfrist
Beitrag von: grenzgängerin am 07. April 2011, 16:46:54
hallo Emchen,
Überziehungsfrist gibt es in F nicht, soweit ich mal gehört hab ist es sogar tag-genau, ansonsten wirds teuer.
mal so zur info:
"Le certificat de contrôle technique

Il est obligatoire pour tout véhicule de plus de quatre ans et doit être renouvelé tous les deux ans. Il doit être apposé sur le pare-brise. Amende encourue : 135 euros."

gefunden bei http://www.dossierfamilial.com/auto/droits-demarches/auto-les-vignettes-obligatoires,801 (http://www.dossierfamilial.com/auto/droits-demarches/auto-les-vignettes-obligatoires,801)
meint die grenzgängerin
Titel: Re: Contrôle technique - Überziehungsfrist
Beitrag von: -Helmut- am 08. April 2011, 04:30:02
Welches Kennzeichen hat denn das Wohnmobil? Ein französisches oder ein deutsches?
Wenn deutsch und noch nicht abgelaufen, dann gilt das ja noch und Du brauchst nicht zum TÜV.

Wenn französisch, müsstest Du vom Tüv ja schon eine Mitteilung zwecks Termin bzw Terminvereinbarung erhalten haben.
Dieser Termin wäre dann einzuhalten. Ich kann mir aber vorstellen, beim franz. TÜV kann ein Termin z.B. wegen Krankheit verschoben werden.
Das kann man nachfragen. Wenn notwendig.

Gruß Toyo
Titel: Re: Contrôle technique - Überziehungsfrist
Beitrag von: kembser am 08. April 2011, 09:13:38
Hallo,

so lange du mit dem Wohnmobil nicht rumfährst und es nicht auf der Straße abgestellt ist, interessiert es doch niemanden, ob du CT gemacht hast oder nicht. Das wird von der Polizei nur mit Hilfe der Vignette überprüft. Da es ja keine Abmeldung in deutschem Sinne gibt, sollte das also überhaupt kein Problem sein.

Und wenn du noch deutschen TÜV hast, dann kannst du dir doch beim Umzug deutsche Schilder machen lassen und mit denen das Wohnmobil wieder überführen.

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Contrôle technique - Überziehungsfrist
Beitrag von: Emchen am 11. April 2011, 13:08:04
Hallo ihr alle,
vielen dank für eure Antworten  :doppeld:
Ich habe zwischenzeitlich auch mit der Versicherung gesprochen, die meinten, wenn ich angehalten werde  :police: ohne TÜV kostet das direkt 90,00 € und die Carte grise wird eingezogen. Nachdem man dann den TÜV nachgeholt hat, müsste wieder erst eine provisorische Carte grise beantragt werden usw...also das komplette Anmeldungsprozedere...
Denke tatsächlich darüber nach, ob ich das Womo einfach abstelle bis 30.06. (direkt bei unserer neuen Wohnung in D), komme ja eh nicht zum urlauben wegen Umzug / Renovierung usw...

Meine Nachbarin meinte auch, sie bekäme immer ein Schreiben von wegen "TÜV fällig am...", ich habe noch keines bekommen...aber der April ist ja noch lang...

Viele Grüße
Emchen