So, dann mal mein Erfahrungsbericht inkl. Frage
@Sven: Also er spricht super gut deutsch und hat mir alles erklärt. Die abgenutzen Wischerblätter hat er nicht moniert ;-)
Ich denke, dass er soweit fair war.
Aber jetzt habe ich ein anderes Problem.
Fazit: gebrochener Querlenker (korrekt) und Handbremse, die fast nicht mehr bremst (auch korrekt, ist mir auch schon aufgefallen)
Ergo, kein TÜV:
ABER: Er sagte mir normalerweise gibt es eine Nachbesserungsfrist. Diese gibt es in meinem Fall nicht, wegen dem Querlenker.D.h. ich habe jetzt eine Plakette mit Datum 07.04.21.
Das Auto steht seit gestern abend in der Werkstatt und wird vermutlich morgen fertig sein. Jetzt habe ich aber erst am 15.04.21 einen freien Termin zur Nachuntersuchung bekommen.
Heisst das jetzt dass ich tatsächlich NICHT mehr mit dem Auto fahren kann bis 15.04.21?
Ich habe gar keine andere Wahl, von daher die Frage, was könnte denn passieren wenn sie mich erwischen?
Oder reicht es aus den Fehlerbericht, die Reparaturrechnung und den neuen Termin zur CT vorzuweisen?