Hi,
war heute auf der sous-préf. in Forbach, um ein Auto anzumelden. Hatte vom Vorbesitzer nur eine Kopie des COC bekommen, die aber erstklassig und gut leserlich war. Wurde abgelehnt. Es ginge nur ein Original, die Dame hat die Kopie genau im Licht begutachtet, und dann nicht angenommen. Erst ein paar freundliche Worte von mir, dass ich ja nichts anderes bekommen habe und nicht wusste, dass es einen Unterschied macht, und bitte… bitte…, konnte sie dazu bewegen, die Anmeldeprozedur ausnahmsweise doch durchzuführen.
Ist schon eigenartig, wie unterschiedlich die Behörden bei den gleichen Voraussetzungen arbeiten.
Für den quitus fiscal wollte man übrigens einen deutschen Kaufvertrag sehen, ich habe aber nur einen französischen machen lassen (der Verkäufer ist bilingue). Das löste ziemliche Skepsis aus, aber auch hier: es gibt offenbar große Unterschiede.
Gruß Mathis