Hallo Moni,
das Thema wurde schon öfter hier eröffnet bzw. diskutiert und "bestritten" :-)
Z.B. auch hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/knoellchen-in-sb-falsch-geparkt-t4148.0.html;msg23065#msg23065
Aktuell hab ich die Erfahrung gemacht, daß es wohl in den D. Städten unterschiedlich gehandhabt wird, ob ein Knöllchen für ausländische Fzge. ausgestellt und verfolgt wird oder nicht. Aber die Regelung, wie früher, erst ab 70 EUR wird grenzübergreifend ermittelt, gilt wohl nicht mehr.
LG
Nutellalein