Hallo,
also die Dame im Finanzamt hat auf erneutes Befragen wirr dahergeredet.
Wie auch immer sie das interpretiert
auf jeden Fall krieg ich den Quitus für das Fahrzeug nur
wenn ich ihr eine Abmeldungsbescheinigung vorlege.
(der Witz ist,
dass m.W. bei den neuen Fahrzeugpapieren
gar keine Abmeldungsbescheinigungen mehr ausgestellt werden,
das wird dann das nächste Abenteuer...)
Nach mehrmaligem Nachfragen kam sie jedenfalls drauf,
dass mit "immatriculation etrangère" einfach die deutschen Nummernschilder gemeint wären,
mit denen ich dann max. einen Monat lang in F rumfahren darf,
sofern die Anmeldung dort so lange dauert
(sie meinte, das ginge aber "ganz schnell"

)
jetzt mache ich erstmal die controle technique,
dann sehen wir weiter...
Gruß
Mark