Grenzgaenger Forum

Autor Thema: certificat no.1993 VT  (Gelesen 9692 mal)

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Offline Mark

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certificat no.1993 VT
« am: 17. März 2011, 20:48:07 »
Hi Leute,

weiss jemand was das obige Ding aussagt und wo man es bekomt?

Bin gerade dabei für einen Oldtimer aus D
eine carte grise vehicule de collection zu beschaffen,
und dafür wird sowas verlangt...

Gruß
Mark

Offline moni

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #1 am: 17. März 2011, 21:30:15 »
Hallo Mark,

Wir haben schon so einige Oldtimer aus D in F zugelassen und ein Formular dieses Namens ist mir noch nie untergekommen - oder mir ist die Zahl auf dem Formular nicht aufgefallen.

Hast Du deutsche Papiere für den Oldie? Dann
- mit Kaufvertrag + Papieren + Wohnsitznachweis zum Finanzamt und den Quitus fiscale holen (muss man vorher nix ausfüllen)
- über die FFVE www.ffve.org das alles entscheidende Zulassungsdokument beantragen (was man dazu braucht, steht auf der Website)
- mit dem Dokument, deutschen Papieren, Quitus fiscale, Kaufvertrag und Wohnsitznachweis zur Sousprefecture (wichtig: vorab gute Kopien anfertigen, alle (!) Originale werden von der Prefecture einbehalten
- anschließend eine Oldtimerversicherung suchen (am besten mal ein französisches Oldtimermagazin kaufen, da ist viel Werbung drin)

Viel Glück!
Moni

Offline ~Pero~

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #2 am: 18. März 2011, 12:13:12 »
Hi Leute,

weiss jemand was das obige Ding aussagt und wo man es bekomt?

Bin gerade dabei für einen Oldtimer aus D
eine carte grise vehicule de collection zu beschaffen,
und dafür wird sowas verlangt...

Gruß
Mark

Hallo Mark,

das müsste der Quitus Fiscal sein

LG
Pero

Offline Mark

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #3 am: 30. März 2011, 15:03:46 »
Hallo,
und danke für die Antworten.

- über die FFVE www.ffve.org das alles entscheidende Zulassungsdokument beantragen (was man dazu braucht, steht auf der Website)
Genau daher hab ich diese komische Abkürzung...
Ich schätze Pero hat recht und das IST der Quitus Fiscale.
Was ist eigentlich das??
(ich meine, was steht da drin?)

Gruß
Mark

Offline moni

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #4 am: 30. März 2011, 15:57:14 »
Hallo Mark,

Der Quitus fiscale bestätigt Dir, dass Du keine Importsteuer zahlen musst. Das ist abhängig von Alter und km-Stand und soll verhindern, dass Neuwagen in D günstig gekauft und an der Steuer vorbei in F zugelassen werden. Sollte daher für Deinen Oldtimer ein leichtes Spiel sein  :smily:

Ciao
Moni

Offline Mark

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #5 am: 03. April 2011, 11:57:49 »
Hallo Moni,
danke für die Antwort.

Da du schon Erfahrung mit der Oldtimerzulassung zu haben scheinst,
hier noch zwei Fragen:

- ich habe mehrere Oldies, denkst du es ist besser das eins nach dem anderen zu machen,
oder gleich alle auf einmal?

- hillft es irgendwie weiter, wenn ein Fzg schon ein deutsches H-Kennzeichen hat?

Gruß
Mark

Offline moni

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #6 am: 04. April 2011, 12:52:23 »
Hallo Mark,

Ich würde alles auf einmal machen, sonst stehst Du zu oft stundenlang bei der Sousprefecture an. Anfangs hatte ich Bedenken, ob die bei FFVE oder Zulassungsstelle irgendwann denken, dass wir Händler sind und dann das Prozedere wieder anders wäre, aber das war nicht der Fall und mittlerweile haben wir 6x Altmetall auf Rädern zugelassen.

Leider hilft es nichts, wenn das Fahrzeug H-Kennzeichen hatte, aber der ganze Prozess ist - wenn man einmal durchgeblickt hat - relativ einfach, besonders wenn man über die FFVE geht, denn dann macht die Zulassungsstelle keinerlei Zicken.

Es gibt sehr preiswerte Oldtimer-Versicherungen in Frankreich. Wir haben 6 Oldtimer-Motorräder und -mopeds für zusammen (!) 88 Euro pro Jahr versichert. Auch da empfiehlt es sich, den ganzen Packen auf einmal zu versichern.

Was hast Du denn für Schätzchen in Deinem Besitz?

Viel Erfolg!
Moni

Offline Mark

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #7 am: 08. April 2011, 06:27:46 »
Hallo,
also erstmal:
dieses Formular 1993 ist tatsächlich der "Quitus fiscale"...

Dazu habe ich gleich noch eine Frage:
Die Dame beim Finanzamt sagte,
sie könne mir das Teil nur ausstellen,
wenn das Fzg in D abgemeldet wäre.
(das deckt sich mit meinen Infos aus dem www)

Also bekam ich es nur für meinen Oldtimer
(ein Mercedes 508 Kastenwagen-Wohnmobil)

Als ich aber auf die RÜCKSEITE geschaut habe,
fand ich dort folgenden Text:

"Ne concerne que les vehicules terrestres à moteur

Toutefois, par decision du ministère de l'Équipment et du Tourisme,
et dans l'attente de l'accomplissement des formalités d'immatriculation,
le présent certificat vous autorise,
à compter de sa date de delivrance,
à circuler pendant un mois
sous couvert de l'immatriculation etrangère valide
,
sauf dans le cas où les plaques d'immatriculation d'origine ont été retirées.

Ce delai est porté à 4 mois
si votre vehicule doit subir une reception à titre isolé
par la direction régionale de l'Industrie, de la Recherche et de l'Environnement.

Cette disposition ne s'applique pas aux personnes visées à
l'article 39 de l'arrête du 5 novembre 1984
qui benificent de l'attribution
des cartes et numéros d'immatriculation dans la serie W"

Dieser Text besagt aber nach meinem Verständnis,
dass ich zur Durchführung der Ummeldung einen Monat
mit einer gültigen ausländischen Zulassung
in F fahren darf.

Oder verstehe ich da was falsch?

Gruß
Mark

PS @Moni
Die anderen Oldies sind
eine  1976er Bultaco Sherpa T350
und  1972er Suzuki GT 380 J

Offline moni

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #8 am: 08. April 2011, 09:17:57 »
Hallo Mark,

Also nach meinem besten Verständnis musst Du das Fahrzeug in D abgemeldet haben, sonst gibt es keinen QF. Aber Du kannst mit einem Export-Kennzeichen in F fahren. Das sind die mit dem roten Balken am Kennzeichen. Dazu kannst Du im Internet (meist günstiger als die Versicherungsbüros bei den Zulassungsstellen) eine Versicherung abschließen und dann das Auto entsprechend zulassen.
So haben wir das mit einem normalen PKW, den wir in D gekauft haben, gemacht. Allerdings hatten wir nicht bedacht, wie lange es dauert, bis man die COC für ein Fahrzeug hat, dessen Hersteller es nicht mehr gibt (Rover). Das hat 2 Monate gedauert, d.h. der Rover stand 1 Monat einfach nur.

Gruß
Moni

Offline Mark

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #9 am: 12. April 2011, 21:42:43 »
Hallo,

also die Dame im Finanzamt hat auf erneutes Befragen wirr dahergeredet.

Wie auch immer sie das interpretiert
auf jeden Fall krieg ich den Quitus für das Fahrzeug nur
wenn ich ihr eine Abmeldungsbescheinigung vorlege.
(der Witz ist,
dass m.W. bei den neuen Fahrzeugpapieren
gar keine Abmeldungsbescheinigungen mehr ausgestellt werden,
das wird dann das nächste Abenteuer...)

Nach mehrmaligem Nachfragen kam sie jedenfalls drauf,
dass mit "immatriculation etrangère" einfach die deutschen Nummernschilder gemeint wären,
mit denen ich dann max. einen Monat lang in F rumfahren darf,
sofern die Anmeldung dort so lange dauert
(sie meinte, das ginge aber "ganz schnell"  :D )

jetzt mache ich erstmal die controle technique,
dann sehen wir weiter...

Gruß
Mark

Offline moni

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #10 am: 13. April 2011, 10:12:49 »
Hallo Mark,

Es stimmt, eine offizielle Abmeldebescheinigung gibt es nicht, aber man kann bei der Zulassungsstelle um eine Bestätigung bitten (ist nicht erforderlich, aber gefällt dem Finanzamt), ansonsten schauen die den Brief/Schein an.

Ich frag mich nur, wie Du mit den deutschen Kennzeichen rumfahren willst, wenn der Zulassungsaufkleber weggekratzt ist. Denn ohne Zulassung versichert es Dir niemand und ohne Versicherung darfst Du nicht rumfahren. Daher der Tipp mit dem Exportkennzeichen.

Ciao
Moni

Offline Ralph

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Re: certificat no.1993 VT
« Antwort #11 am: 13. April 2011, 20:48:45 »
.

Ich frag mich nur, wie Du mit den deutschen Kennzeichen rumfahren willst, wenn der Zulassungsaufkleber weggekratzt ist. Denn ohne Zulassung versichert es Dir niemand und ohne Versicherung darfst Du nicht rumfahren. Daher der Tipp mit dem Exportkennzeichen.

Ciao
Moni

Das ging früher so....heute nicht mehr erlaubt. Die Versicherung auf ein dte. Kennzeichen ging schon im Sommer letzten Jahre nimmer.....hab ich immer gerne genutzt .
Da ist die Dame vom Finanzamt halt nicht mehr auf dem neusten Stand. Und eine Abmeldebescheinigung wollten die bei mir auch noch nie .....höchsten die Sous-Prefecture war da immer ganz scharf drauf - bis auch die mitgeteilt bekommen haben das es das jetzt in D nimmer gibt.
Übrigens bekommt man wohl im Badischen neuerdings Kurzzeitkennzeichen mit Französischem Wohnsitz.....hat ein Bekannter letzten in Neuenbürg bekommen - Wohnsitz Mulhouse - hab ich ihm erst nicht geglaubt und gedacht es wäre ein Ausfuhrkennzeichen.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz