Hallo Ralph,
ich hab nur ein Foto von der carte grise vom Vor-Vorbesitzer(Franzose), der Vorbesitzer hat sie dann verloren bzw findet sie nicht mehr, von dem hab ich nen Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass er die carte grise verloren hat.
Beide Vorbesitzer melden sich nicht (mehr)
Die Zulassungsstelle in D hat über die VIN geprüft und bestätigt, dass das Fzg in F registriert, aber derzeit nicht zugelassen ist. Aber man könne das Fzg in D nur bei Vorlage einer carte grise zulassen.
Um die carte grise in F neu zu beantragen benötige ich Unterstützung, da ich selbst in D wohne und keinen Wohnsitz in F nachweisen kann.
Und da das Fzg noch nie in D zugelassen war gibt es auch keinen neuen Brief über das KBA.
klingt kompliziert.
Evtl. kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen?
Danke vorab.
Viele Grüße
Uwe