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Autor Thema: Carte grise  (Gelesen 4383 mal)

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Offline loulot

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Carte grise
« am: 05. März 2018, 15:50:07 »
Hallo alle,
ich wende mich heute an Euch, weil ich ein ganz spezielles Problem habe und ohne Hilfe nicht mehr weiterkomme:

ich habe vor 2 Jahren ein französisches Fahrzeug (Oldtimer) ohne carte grise gekauft und kann es nun in D nicht zulassen, da mir der Eigentumsnachweis fehlt. Ich habe lediglich ein Foto der grauen Karte mit handschriftlichem Vermerk " vendu en l´état..." mit Datum und Unterschrift. Die deutschen Zulassungsbehörden erkennen das Foto nicht als Dokument an, mit Wohnsitz in D kann ich auch keine Zweitausfertigung der carte grise beantragen, oder doch?
Fahrzeug hat mittlerweile deutschen TÜV und H-Abnahme, aber keine französische Controle Technique.

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen? Bin dankbar für jeden Hinweis.

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße
Uwe



Offline Ralph

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Re: Carte grise
« Antwort #1 am: 05. März 2018, 22:35:41 »
Das wird schwierig....
Mal beim Vorbesitzer nachgefragt ?
Der hätte Dir die originale Carte Grise aushändigen müssen.
Kaufvertrag hast Du dann wohl auch keinen ?

Auch in Frankreich hättest Du ein Problem mit dem Eigentumsnachweis.
Evtl. beim Kraftfahrtbundesamt einmal anrufen und erklären das der Originalbrief verloren gegangen ist .
Aber ohne Kaufvertrag glaube ich nicht das da was geht.
« Letzte Änderung: 05. März 2018, 22:40:04 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline loulot

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Re: Carte grise
« Antwort #2 am: 07. März 2018, 06:39:43 »
Hallo Ralph,
ich hab nur ein Foto von der carte grise vom Vor-Vorbesitzer(Franzose), der Vorbesitzer hat sie dann verloren bzw findet sie nicht mehr, von dem hab ich nen Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass er die carte grise verloren hat.
Beide Vorbesitzer melden sich nicht (mehr)
Die Zulassungsstelle in D hat über die VIN geprüft und bestätigt, dass das Fzg in F registriert, aber derzeit nicht zugelassen ist. Aber man könne das Fzg in D nur bei Vorlage einer carte grise zulassen.
Um die carte grise in F neu zu beantragen benötige ich Unterstützung, da ich selbst in D wohne und keinen Wohnsitz in F nachweisen kann.
Und da das Fzg noch nie in D zugelassen war gibt es auch keinen neuen Brief über das KBA.
klingt kompliziert.
Evtl. kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen?
Danke vorab.

Viele Grüße
Uwe

Offline Ralph

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Re: Carte grise
« Antwort #3 am: 08. März 2018, 12:32:55 »
Du dürftest in Frankreich keine Carte Grise bekommen ohne die Originalpapiere.
Wie bereits geschrieben würde ich mich ans Kraftfahrbundesamt wenden und die Carte Grise offiziell als verloren aufbieten lassen.
Dann müßtest Du eigentlich auch einen neuen Brief bekommen.
Oder die wissen eine andere Lösung.

Der Satz das es in Frrankreich registriert ist macht mich ein bisschen stutzig.
Dann hat nämlich der Verkäufer auch nicht den Verkauf gemeldet.
Es gibt in Frankreich kein "zugelassen" oder "nicht zugelassen" - es gibt nur versichert oder nicht versichert.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline loulot

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Re: Carte grise
« Antwort #4 am: 20. März 2018, 17:28:32 »
Hallo alle,

vielen Dank erstmal für die Hinweise, aber die haben mich leider auch nicht weitergebracht...  :anixwissen:
Eine freundliche Dame beim KBA konnte mir nicht weiterhelfen; einen Fzg-Brief bekomme ich dort nicht, da die Zulassung Ländersache sei.
Ausserdem sind beim KBA keinerlei Daten für das Fzg vorhanden, da es ursprünglich ja in F zugelassen war.

An welche prefecture kann ich denn wenden?
Kann ich mit deutschem Wohnsitz überhaupt eine carte grise ausgestellt bekommen?
Fragen über Fragen...

Danke vorab für Eure Unterstützung.

Offline Burly

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Re: Carte grise
« Antwort #5 am: 20. März 2018, 19:59:56 »
Hallo, ich würde mich an dir Prefektur wenden in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, ich denke das die dir weiterhelfen können. Den Besitz des Fahrzeugs kannst du ja nachweisen.

Gruss