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Autor Thema: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??  (Gelesen 5684 mal)

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Offline Sarreländer

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Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wie die Bußgelder in Frankreich im Straßenverkehr aussehen.
Gibt es da Unterschiede zwischen Touristen und in Frankreich lebende Menschen ??

Hätte jemand dazu Infos??

Liebe Grüße Markus  :police:

Offline Eliott

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Re: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??
« Antwort #1 am: 06. November 2016, 15:11:20 »
Einen Unterschied zw. Touristen und in Frankreich lebende gibt es meines Wissens nicht.

Die Strafen sind aber um einiges höher als in Deutschland.

Grüße

Offline Ralph

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Re: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??
« Antwort #2 am: 06. November 2016, 22:15:57 »
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog

Vergehen   Strafe
Falschparken   ab 15 Euro
Kind unter 10 Jahren saß widerrechtlich auf dem Beifahrersitz    ab 90 Euro
unter 20 km/h zu schnell außerorts   68 - 180 Euro
unter 20 km/h zu schnell innerorts   135 - 375 Euro
zwischen 20 und 49 km/h zu schnell   135 - 375 Euro
mindestens 50 km/h zu schnell   bis zu 1.500 Euro
Navigationsgerät mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitgeführt   bis zu 1.500 Euro
ohne Warndreieck und/oder Warnweste gefahren   135 Euro
Handy am Steuer   135 Euro
ohne Gurt gefahren (pro Person)   135 Euro
Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,8 Promille)   135 Euro
Alkohol am Steuer (über 0,8 Promille)   4.500 Euro, 2 Jahre Haft
Drogen am Steuer   4.500 Euro, 2 Jahre Haft
Drogen und Alkohol (über 0,8 Promille) am Steuer   9.000 Euro, 3 Jahre Haft

Quelle https://www.bussgeldkatalog.org/frankreich/#auszug_aus_dem_franzoesischen_bussgeldkatalog

franz. Quellen https://fr.wikipedia.org/wiki/Contravention_en_droit_p%C3%A9nal_fran%C3%A7ais
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F18509
« Letzte Änderung: 06. November 2016, 22:20:25 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Matthias#28

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Re: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??
« Antwort #3 am: 07. November 2016, 07:04:27 »
Einen Unterschied zw. Touristen und in Frankreich lebende gibt es meines Wissens nicht.
nun ja, manchmal erscheint es aber so, kommt sicherlich aus den Umrechnungen.
In Deutschland weiss ich es definitiv, mein Freund ist bei der Motorradpolizei-.de, und der hat es mir so erklaert:
Wenn ein Auslandsdeutscher erwischt wird, und es gebe nach dem deutschen Gesetz neben der Geldstrafe
auch noch Punkte und/oder Fahrverbot, was ja auch die Haerte der Strafe ausdruecken soll, so ruft er bei
einer Stelle in der Staatsanwaltschaft an, die legen dann die Umrechnungen "spontan" fest.
Das bedeutet, haette der Deutsch "nur" z.B. 150 Euro/2Punkte/1Monat Fahrverbot bekommen, muss der
"Auslaender" (weiss es nicht) z.B. 800 Euro Euro zahlen, einfach aus dem Grund er kann keine Punkte und Fahrverbot bekommen.
Hier stehen das beim Erzaehlen nur die 150 und 800 im Raum - och Gott wie ungerecht, Inlaender werden bevorzugt.
Ich habe es unmittelbar bei einem schweizer Mobetfahrer mitbekommen, der hat 1.600 Euro gelatzt. Sofort, EC war moeglich ;-)

Ich koennte es mir vorstellen, dass es in Frankreich auch einen "Umrechnungsfaktor" gibt.
Ich habe gehoert (vollkommen unbestaetigt - ggf. ein Geruecht), das die Franz es mit 100Euro pro Punkt und 500Euro pro Monat Fahrverbot umrechnen sollen (in Abhaengigkeit der Schwere des Falles).
gruss Matthias

Offline Sarreländer

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Re: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??
« Antwort #4 am: 07. November 2016, 08:26:25 »
Wow ... echt heftige Strafen. Besonders die Geld und Haftstrafe über 0,8 Promille  :o

Das mit der Umrechnerei dachte ich mir auch schon.

Danke für die Infos. :smily:

Offline Eliott

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Re: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??
« Antwort #5 am: 09. November 2016, 05:37:48 »
.....kann keine Punkte und Fahrverbot bekommen....

Du kannst mit einem fr. Führerschein sehr wohl in Deutschland Fahrverbot bekommen.
Ein Bekannter hatte ein Jahr Fahrverbot wegen Alkohol in Deutschland, sie können dir aber nur für D. das Fahrverbot verhängen, den fr. Führerschein können dir die Deutschen nicht nehmen.
Du darfst also in den andern Ländern weiterfahren.

Dieser Bekannte ist dann trotzdem in D.  weiter gefahren und sie haben ihn erwischt.
Ende vom Lied, 4.500 Euro Strafe in Deutschland.

Grüße

Offline stefan85

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Re: Bußgeldkatalog für Grenzgänger bzw. für in Frankreich wohnende ??
« Antwort #6 am: 20. Februar 2017, 18:14:10 »
Richtig: Das ist nem ehemaligen Arbeitskolegen auch so ähnlich passiert: Franzose, der in der Schweiz arbeitet aber meist durch D zur arbeit fuhr hat ein fahrverbot bekommen. Der Führerschein durfte NICHT einbehalten werden und er fuhr dann halt einen Monat einen Umweg um zur ARbeit zu kommen ;-)
Ich bin mir nicht sicher wie das mit den Punkten ist und ob ich nicht irgendwo was gelesen habe, dass man die als ausländer sehr wohl auch sammeln kann und am Ende halt nur der Führerschein nicht weg ist sondern eben ein Fahrverbot kommt...

Offline Mark

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mich würde mal interessieren wie die Bußgelder in Frankreich im Straßenverkehr aussehen.
Gibt es da Unterschiede zwischen Touristen und in Frankreich lebende Menschen ??

Es gibt natürlich keinen Unterschied bez.der HÖHE der Bussgelder (wäre ja Diskriminierung ;D),
aber bezüglich der ZAHLWEISE.
Ohne Wohnsitz in F muss man in jedem Fall sofort bezahlen wenn man gestoppt wird.
Mit Wohnsitz in F muss SOLLTE man einen Wisch bekommen und dann bequem von zuhause überweisen o.dgl.

Warum "SOLLTE"?
Wenn's dem Gendarmen grade nicht passt, muss man trotzdem gleich bezahlen:
Mir hat mal einer den "Wisch" verweigert und darauf beharrt dass ich sur place bezahle.
Als ich erwiderte das wäre nicht rechtens meinte er, ich könne gerne das Auto stehenlassen, zu Fuß nach Hause gehen und dann klagen :D