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Autor Thema: Bußgelder innerhalb der EU  (Gelesen 5610 mal)

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Offline Ralph

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Bußgelder innerhalb der EU
« am: 14. September 2010, 11:09:43 »
Hier eine aktuelle Meldung des ADAC zum Thema Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU:

Können EU-Bußgelder vollstreckt werden?
   

Aktuelle Meldung! Geplante EU-weite Geldsanktionenvollstreckung verzögert sich!

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird sich verzögern. Als Termin für die Umsetzung war ursprünglich der 01.10.2010 geplant. Die Partei „Die Linke" hat ein Berichterstattergespräch beantragt und genehmigt bekommen, um noch einmal über grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren.

Das Gespräch soll erst Anfang Juli stattfinden. Der Bundesrat kann also frühestens Ende September 2010 über das Gesetz abstimmen. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Oktober 2010 ist daher nicht mehr möglich. Das Bundesjustizministerium rechnet mit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses aber noch in diesem Jahr.

Die geplante Umsetzung hat zur Folge, dass Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben können. Sobald uns Informationen über den geplanten Stichtag vorliegen, werden wir Sie hierüber rechtzeitig informieren. Die geplante Vollstreckung gilt für Geldbußen ab einem Betrag von 70 Euro.

Bislang können nur österreichische Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) hierzulande vollstrecken.

Achtung: Vereinzelt könnten auch Verkehrsverstöße vollstreckt werden, die bereits vor dem zur Zeit noch offenen Stichtag begangen wurden, sofern das Bußgeld

    * nach diesem Datum verhängt wurde oder
    * nach diesem Datum rechtskräftig wird.

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline +Hägar+

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Re: Bußgelder innerhalb der EU
« Antwort #1 am: 16. September 2010, 21:52:45 »
hallo,
nachdem ich nun zweimal innerhalb von 3 monaten in deutschland geblitzt wurde und nun einen bußgeldbescheid über 30,- € bekommen habe, hab ich mich auch mal an die rechtsabteilung des adac gewandt. folgendes wurde mir zurückgeschrieben:

vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale des ADAC weitergeleitet wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung bitten wir zu entschuldigen.

Um eine Vollstreckung im Ausland zu ermöglichen, bedarf es eines bilateralen oder multilateralen Abkommens zwischen den betroffenen Staaten.

Ein sog. EU-Rahmenbeschluss sieht die EU-weite grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen vor. Dieser erfordert aber noch eine Umsetzung in deutsches Recht, in Frankreich ist unseren Informationen zufolge der Beschluss bereits 2007 umgesetzt worden. Nach Informationen des Bundesjustizministeriums ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Deutschland für November 2010 vorgesehen.

Wenn in beiden Staaten dann der Beschluss umgesetzt wurde, wäre eine grenzüberschreitende Vollstreckung generell möglich. Wie allerdings der Rahmenbeschluss genau in Frankreich umgesetzt wurde und ob beispielsweise auch eine rückwirkende Vollstreckung möglich ist, können wir leider nicht beurteilen. Diesbezüglich müssten Sie sich ggf. mit einem französischen Anwalt in Verbindung setzen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Ciekanowski
Juristische Zentrale - Verbraucherschutz Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel.: 089/7676-6127, Fax: 089/7676-2599

hmm......was jetzt? wie siehts aus mit rückwirkender Vollstreckung?
gruss blue
« Letzte Änderung: 16. September 2010, 21:55:58 von blueocean »
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Ralph

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Re: Bußgelder innerhalb der EU
« Antwort #2 am: 19. September 2010, 14:00:17 »
Hallo Ines,

also grundsätzlich muß man mal zwischen Vollstreckung eines Bußgeldes und der Ausstellung unterscheiden.
Oder anders formuliert - was bringt es mir ein Bußgeld nicht zu bezahlen (das auch noch nicht vollstreckt werden kann) wenn ich jeden Tag nach D fahre.
Nichts.....denn jederzeit kann ich in eine Kontrolle geraten und sie holen sich das Geld dann.
Ich habe letzte Woche auch beim ADAC angefragt da ich in D Punkte bekommen habe - ob das den möglich ist. Außerdem wollte ich wissen ob eine Bußgeldbescheid / oder Anhörung gültig sind, die nach F geschickt werden in deutsch.

Als Antwort teilte man mir mit, daß man sehr wohl Punkte in einem anderen Land bekommen kann, diese allerdings nur Konsequenzen in dem jeweiligen Land haben können. Also ein evtl. Fahrverbot auch nur für D gelten würde.
Auf die andere Frage gibt es wohl im Moment noch keine Antwort bzw. da streiten sich die Gelehrten noch darüber. Laut der Menschenrechtskommision muß eine Anschuldigung gegen einen Menschen immer in einer Sprache verfasst sein die derjenige auch versteht (das war wirklich die Antwort)..... jetzt weiß ich natürlich nicht inwieweit dann ein deutscher Bußgeldbescheid gegen die Menschenrechte verstößt :-)

Im Prinzip müßte das dann ein Gericht klären . Je nachdem in welchem Land das dann sitzt wird das Ergebnis sein. Ich denke ein deutsches Gericht wird wohl schon davon ausgehen das Auslandsdeutsche noch genügend Deutsch verstehen.

Um nochmal auf die Vollstreckung zurückzukommen - im Moment bekommt man einen Bußgeldbescheid zugestellt (je nach Aussteller per Einschreiben oder bei manchen Städten gilt der Bescheid als zugestellt nach der Veröffentlichung im Internet - kein Witz !! ).
Danach kommen mehrere Mahnungen und dann nichts mehr.
Die Frage ist halt - bin ich regelmäßig in D ? Dann wird es wohl besser sein zu zahlen.

Gruß Ralph
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