hallo,
nachdem ich nun zweimal innerhalb von 3 monaten in deutschland geblitzt wurde und nun einen bußgeldbescheid über 30,- € bekommen habe, hab ich mich auch mal an die rechtsabteilung des adac gewandt. folgendes wurde mir zurückgeschrieben:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale des ADAC weitergeleitet wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung bitten wir zu entschuldigen.
Um eine Vollstreckung im Ausland zu ermöglichen, bedarf es eines bilateralen oder multilateralen Abkommens zwischen den betroffenen Staaten.
Ein sog. EU-Rahmenbeschluss sieht die EU-weite grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen vor. Dieser erfordert aber noch eine Umsetzung in deutsches Recht, in Frankreich ist unseren Informationen zufolge der Beschluss bereits 2007 umgesetzt worden. Nach Informationen des Bundesjustizministeriums ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Deutschland für November 2010 vorgesehen.
Wenn in beiden Staaten dann der Beschluss umgesetzt wurde, wäre eine grenzüberschreitende Vollstreckung generell möglich. Wie allerdings der Rahmenbeschluss genau in Frankreich umgesetzt wurde und ob beispielsweise auch eine rückwirkende Vollstreckung möglich ist, können wir leider nicht beurteilen. Diesbezüglich müssten Sie sich ggf. mit einem französischen Anwalt in Verbindung setzen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Ciekanowski
Juristische Zentrale - Verbraucherschutz Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel.: 089/7676-6127, Fax: 089/7676-2599
hmm......was jetzt? wie siehts aus mit rückwirkender Vollstreckung?
gruss blue