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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Softikuss am 25. April 2014, 10:37:07

Titel: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 25. April 2014, 10:37:07
Uns wird zur Last gelegt (nach Toleranzabzug) mit 53 km/h statt den erlaubten 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankreich gefahren zu sein.

Das Bussgeld hierfür soll 90 Euro betragen, wenn wir schnell zahlen. Lassen wir uns Zeit steigt die Geldbuße bis 375 Euro. Ich prüfe gerade die Rechtmäßigkeit mit einem auf ausländischem Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Ich denke, dass viele Leser hier im Forum, die im benachbarten Frankreich wohnen, nicht wissen, welch hohe Geldstrafen 3km/h über der erlaubten Geschwindigkeit nach sich ziehen kann. Oder hat jemand bereits ähnliches erlebt? Was ratet ihr mir in meinem konkreten Fall - schnell die 90 Euro zahlen?
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: banjo am 25. April 2014, 10:39:52
Deutsche oder franz. Zulassung am Auto? Dt. oder franz. Führerschein? Wohnsitz in D oder F?
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 25. April 2014, 11:04:48
Das Auto ist ein ausschliesslich von mir genutzter, in Deutschland zugelassener Firmenwagen. Meine Firma wurde mit in Amtsdeutsch verfassten Formularen angeschrieben und hat mir die Schreiben weitergeleitet. Ich selbst habe einen Wohnsitz in Deutschland und Frankreich (Hauptwohnsitz). Habe einen deutschen Führerschein.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: banjo am 25. April 2014, 11:16:47
Wenn Du in F wohnst mit Hauptwohnsitz und über einen ein in D ausgestellten FS verfügst, besteht die Gefahr, dass Du - wenn Du persönlich als Übeltäter entlarvt wirst - den FS in einen französischen umschreiben musst. Das ist mit viel Heckmeck verbunden.
Ich würde - auch im Interesse der Firma als Halter - die Strafe zahlen und gut ist.
Franz. Strafen sind wesentlich höre al in D, nicht nur für geringe Geschwindigkeitsübertretungen.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: spirou am 25. April 2014, 11:54:40
Hallo,
was willst du denn mit einem Anwalt erreichen? Dem auch noch Geld nachwerfen? Da kostet doch das Nachschauen in den Gesetzen schon mehr als das Bußgeld.
In F ist es halt so , daß die kleinste Strafe bei Gesch.übertretung 90€ beträgt. Dafür gibt es ja den Toleranzabzug. Wenn ich nicht irre ist die offizielle Strafe €135, bei schneller Bezahlung wird ein Rabatt gewährt und bei Überziehung kostet es dann die € 375. Rechtmäßig ist das auf jeden Fall. Kostet jeden Inlandsfranzosen das gleiche. Das ist keine Ausländerabzocke wie du vielleicht denken magst.
Zahl die Strafe und gut ist. Wenn du Widerspruch einlegst geht es doch erst richtig los. Dann wollen die noch den Fahrer wissen und wenn du dann angiebst daß du in F wohnst mußt du auch noch den Führerschein umschreiben lassen,daß die dir noch Punkte abziehen können.

Grüße
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 25. April 2014, 12:02:33
Der Dienstwagen kann von mir und meiner Frau genutzt werden. Wir haben beide einen Wohnsitz in Deutschland und brauchen den in Frankreich nicht anzugeben, der Bussgeldbescheid lautet ohnehin auf die in Deutschland ansässige Firma als Rechtsvertreter. Aber was ändert das an dem Fall?

Ich wundere mich lediglich, dass Frankreich bei strafbewehrten 3 km/h (!) mehr Geschwindigkeit als erlaubt Bussgelder bis fast 400 Euro eintreiben darf. Selbst 90 Euro bei 3 km/h halte ich für nicht angemessen. Ich denke aber wie ihr, und werde wohl einfach bezahlen. Der Anwalt kostet mich nichts, da ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe und ich will auch lediglich eine Auskunft, von einer Klage war keine Rede.

Hier im Forum wollte ich nur wissen, ob jemand ähnliches erlebt hat und wie er/sie sich daraufhin verhalten hat.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: banjo am 25. April 2014, 12:07:30
Hast Du jetzt Deinen Wohnsitz in F oder D? Bist Du in D noch angemeldet?
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Ralph am 25. April 2014, 12:40:31
Unsinnige Diskussion....
Da das ein Firmenfahrzeug ist, ist den französischen Behörden ja nicht der Fahrer bekannt...
Also gibt es auch keine Punkte.

Entweder schnell zahlen....oder darauf ankommen lassen.
Glaube kaum das die 90 EUR bei Deiner Firma eingetrieben werden, allerdings könnte es dann sein, das die Flics bei einer Kontrolle das Fahrzeug sicherstellen wenn "Restschulden" vermerkt sind.
Und spätestens dann wird es teuer.
Am besten schnell bezahlen und froh sein, wenn keiner auf die Idee mit dem FS Umtausch kommt.
Und da nutzt auch kein RA etwas.

Ansonsten sind die 90 EUR in F ein Schnäppchen...(ist halt gestaffelt....hättest für die 90 € noch schneller fahren dürfen ^^)
Deshalb stell ich in F mein Tempomat immer auf + 4 km zur erlaubten Geschwindigkeit ein - da passiert dann nämlich nichts.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: banjo am 25. April 2014, 13:29:53
So unsinnig finde ich die Diskussion nicht. In F gilt die Halterhaftung, anders wie in D, da gibt das nicht. D.h. die Strafe wird gegen den Halter vollstreckt werden können, der wird sich dann an den Fahrer halten. Also lieber gleich zahlen und gut ist.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Gabrielle am 25. April 2014, 14:10:52
Ja, auch ich plädiere dafür, gleich zu zahlen. Hatte vor 3 Jahren den gleichen Fall, auch 53 Std.km statt 50 Innerorts. Auch mit der Prämisse, nach 14 Tagen über Euro 120 und nach drei Monaten über 300 zahlen zu dürfen. Und noch etwas, Frankreich kann und darf seinen Bußgeldkatalog gestalten, wie es will. Ob einem die Beträge bei lediglich 3 Std.km "strafbewehrt" zu hoch erscheinen oder nicht. Und noch einem RA Geld nachwerfen?

Allen ein schönes Wochenende - Gabrielle
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Eric am 25. April 2014, 14:23:43
bei meiner Frau blieben im letzten Jahr nach Abzug der Toleranz 51 km/h übrig und ich durfte auch 90 Euro bezahlen und bekam sogar einen Punkt abgezogen ( weil das Auto auf mich läuft )
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Ralph am 25. April 2014, 21:32:40
kannst Dich trösten Eric...das ging mir schon zweimal so....das ist wahre Liebe  >:D

@Dirk....unsinnig war die Diskussion wo der Wohnsitz ist...nicht die Frage ob gezahlt werden muß


Hier mal die Strafhöhen (ohne Gebühren) bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in F als pdf datei angefügt.

Hier alle Schandtaten gesammelt : http://www.securite-routiere.gouv.fr/connaitre-les-regles/reglementation-et-sanctions (http://www.securite-routiere.gouv.fr/connaitre-les-regles/reglementation-et-sanctions)
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 26. April 2014, 09:44:39
Danke nochmal für alle hilfreichen Hinweise, ich habe soeben die 90 Euro bezahlt. Übrigens, ist das Vergehen über fünf Monate her, es hat fast ein halbes Jahr gedauert bis mich das Schreiben erreicht hat. Weiß jemand was von Ver"jährungs"fristen in Frankreich bei solchen Bußgeldern?
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Waylon57 am 26. April 2014, 10:21:43
Warum sollte den Softikuss dazu aufgefordert werden, den deutschen Führerschein in einen französischen umzuwandeln? Da es sich um einen Firmenwagen handelt, wissen die französischen Behörden doch gar nicht wer gefahren ist. Und soweit ich weiß muss bei der Zahlung auch nicht zwingend angegeben werden wer gefahren ist, es ist doch letztendlich denen auch völlig egal wer das Bußgeld zahlt.

Ich muss mal auf Holz klopfen, mir ist in den 13 Jahren in denen ich jetzt schon in Frankreich wohne sowas noch nicht passiert.

Auf Autobahnen handhabe ich es mit dem Tempomat so wie Ralph. Es ist allerdings so ziemlich quälend über leere Autobahnen mitten in der Nacht z.B. in die Bretagne zu fahren. 

Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: banjo am 26. April 2014, 10:43:25
Wenn nicht gezahlt worden wäre und es zu einem Verfahren gekommen wäre, dann wäre sicher der Name des Fahrers ermittelt worden. Stichwort Fahrtenbuch Firmenwagen.
Ich wollte nur davor warnen, dass die Gefahr besteht, dass dann die Auflage zum Umgeschreiben des FS entstehen könnte. Und dies ist mit Aufwand, Ärger und ggf. Verlust der 7.5to Fahrerlaubnis verbunden. Dagegen sind 90€ relativ billig.
Das Ganze aber nur, wenn der OP nicht in D behördlich angemeldet ist, was aber nicht beantwortet wurde.

Die franz. Polizei ist ganz wild drauf, einen Grund zur Umschreibung zu finden. Denn nur dann können sie bei zukünftigen Vergehen Punkte abziehen. Mehreren meiner Nachbarn ist es genau so ergangen. 5km/h zu schnell, rausgefischt, Strafe + Auflage innerhalb 4 Wochen den umgeschriebenen FS vorzuzeigen.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 26. April 2014, 10:44:06
Mir passiert es auch zum ersten Mal, nach 18 Jahren Wohnsitz in Frankreich und ich bin jeden Tag mit dem KFZ in Frankreich (und in Deutschland) unterwegs. Ist mir eine Lehre, wenn ich es auch unsinnig finde, jemand der bis zu 20 km/h im Ort zu schnell fährt ebenso zu bestrafen, wie jemand der nur wenige km/h zu schnell fährt.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Sabine am 26. April 2014, 21:08:42
Die franz. Polizei ist ganz wild drauf, einen Grund zur Umschreibung zu finden. Denn nur dann können sie bei zukünftigen Vergehen Punkte abziehen. Mehreren meiner Nachbarn ist es genau so ergangen. 5km/h zu schnell, rausgefischt, Strafe + Auflage innerhalb 4 Wochen den umgeschriebenen FS vorzuzeigen.

Das kann ich so nicht bestätigen.
Ich bin vorletztes Jahr mit deutschem Firmenwagen in Frankreich wegen Geschwindigkeitsübertretung rausgezogen worden. Bezahlt habe ich direkt bar.
Bei der Aufnahme der Personalien für's Protokoll sah der Polizist meine französische Adresse auf und legte mir nahe, ihm lieber eine deutsche zu nennen....was ich dann natürlich gerne getan habe.  :)


LG Sabine
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Mathis am 26. April 2014, 22:45:26
Hallo,

Zitat von: Sabine
Bei der Aufnahme der Personalien für's Protokoll sah der Polizist meine französische Adresse auf und legte mir nahe, ihm lieber eine deutsche zu nennen....was ich dann natürlich gerne getan habe.  :)

Das nenne ich Glück! Entweder hatte er einen guten Tag, oder er fand Dich sympathisch. Ich kenne ganz andere Geschichten von der Rennleitung hier. Besonders wenn Du diskutieren willst, das geht gar nicht.

Gruß Mathis
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 28. April 2014, 17:29:52
Abschliessend (zur allgemeinen Info) die (für mich kostenlose, soeben erhaltene) schriftliche Stellungnahme des Anwaltes, Fachgebiet "Verkehrsrecht" (insbes. im Ausland):

Die Bußgeldhöhe ist nach den französischen Regelungen nicht zu beanstanden. Bei dem von Ihnen genannten Verstoß handelt es sich um eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie, die bei Zahlung innerhalb der im Bußgeld genannten Frist 90 EUR beträgt. Ab dem 28.10.2010 erlassene französische Verwarnungsgeld- und Strafbescheide können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch wenn im vorliegenden Fall Vollstreckungshindernisse bestehen (Firmenwagen, Fahrerermittlung/Fahrtenbuchauflage wird i.d.R. nicht weiter verfolgt; Halterhaftung), bleibt eine Vollstreckung in Frankreich, etwa bei Wiedereinreise mit gleichem Kennzeichen, möglich. Die insoweit maßgebliche Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre bei Übertretungen und fünf Jahre bei Vergehen ab Rechtskraft.
 

Ich habe zwar inzwischen gezahlt (und bereue das auch nicht), wollte nur mal anmerken, dass ich in wenigen Wochen einen neuen Firmenwagen bekomme und das jetzige Kennzeichen (einer deutschen Stadt weit weg von der französischen Grenze) mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit bei Wiederzuteilung nicht im genannten Zeitraum wieder in Frankreich rumkurvt. Ich werde auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit ein neues Kennzeichen haben, also von daher kann jeder in einem ähnlichen Firmenwagenfall aufgrund der hier im Thread enthalten Informationen selbst entscheiden ob der Spaß die 90 Euro wert ist oder nicht....  :eijoo: :police:
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: riffkack am 28. April 2014, 17:59:38
Also was hat das mit Spaß zu tun ?
Es wurde doch, wie der Anwalt so schön geschrieben hat eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie begangen.
Also bezahlen und Ende, alleine die ganzen Überlegungen sich davor zu drücken, verstehe ICH persönlich gar nicht.
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: Softikuss am 28. April 2014, 18:10:11
Also was hat das mit Spaß zu tun ?
Es wurde doch, wie der Anwalt so schön geschrieben hat eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie begangen.
Also bezahlen und Ende, alleine die ganzen Überlegungen sich davor zu drücken, verstehe ICH persönlich gar nicht.

Ich habe längst bezahlt, siehe weiter oben. Es ging nur darum, dass ich Euch noch informieren wollte, was der Anwalt dazu sagte: Und bei gerade mal 3 mehr-km/h und 90 Euro Strafe ist es vielleicht für den ein- oder anderen in einer ähnlichen Situation eine Überlegung ("Spaß" nicht so wörtlich nehmen) wert, sich davor zu drücken, zumal wenn das Auto (wie in meinem Fall) ein Dienstwagen ist, der (in kurzer Zeit mit diesem Kennzeichen) NIE mehr in Frankreich rumkurvt. Wie der Anwalt schon sagte, wird wegen der Halterhaftung in Frankreich und Fahrerhaftung in Deutschland die Sache i.d.R. nicht weiter verfolgt - bzw von Frankreich geht auch keine Auferlegung eines Fahrtenbuches aus. Entscheiden muss das letztendlich jeder für sich und dass Du auch (wie ich) gleich gezahlt hättest wissen wir jetzt auch  :doppeld:
Titel: Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
Beitrag von: kommissar am 04. November 2017, 20:50:04
Ich bekam einen Bescheid über 45,00 € für 72 km/h bei erlaubten 70. Das fand ich schon sehr teuer. Habe dann überwiesen - abgebucht wurden aber 76,50 €! Die Differenz waren Bearbeitungskosten. Ist das üblich?