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Autor Thema: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen  (Gelesen 18639 mal)

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Offline Softikuss

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #15 am: 26. April 2014, 10:44:06 »
Mir passiert es auch zum ersten Mal, nach 18 Jahren Wohnsitz in Frankreich und ich bin jeden Tag mit dem KFZ in Frankreich (und in Deutschland) unterwegs. Ist mir eine Lehre, wenn ich es auch unsinnig finde, jemand der bis zu 20 km/h im Ort zu schnell fährt ebenso zu bestrafen, wie jemand der nur wenige km/h zu schnell fährt.

Offline Sabine

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #16 am: 26. April 2014, 21:08:42 »
Die franz. Polizei ist ganz wild drauf, einen Grund zur Umschreibung zu finden. Denn nur dann können sie bei zukünftigen Vergehen Punkte abziehen. Mehreren meiner Nachbarn ist es genau so ergangen. 5km/h zu schnell, rausgefischt, Strafe + Auflage innerhalb 4 Wochen den umgeschriebenen FS vorzuzeigen.

Das kann ich so nicht bestätigen.
Ich bin vorletztes Jahr mit deutschem Firmenwagen in Frankreich wegen Geschwindigkeitsübertretung rausgezogen worden. Bezahlt habe ich direkt bar.
Bei der Aufnahme der Personalien für's Protokoll sah der Polizist meine französische Adresse auf und legte mir nahe, ihm lieber eine deutsche zu nennen....was ich dann natürlich gerne getan habe.  :)


LG Sabine

Offline Mathis

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #17 am: 26. April 2014, 22:45:26 »
Hallo,

Zitat von: Sabine
Bei der Aufnahme der Personalien für's Protokoll sah der Polizist meine französische Adresse auf und legte mir nahe, ihm lieber eine deutsche zu nennen....was ich dann natürlich gerne getan habe.  :)

Das nenne ich Glück! Entweder hatte er einen guten Tag, oder er fand Dich sympathisch. Ich kenne ganz andere Geschichten von der Rennleitung hier. Besonders wenn Du diskutieren willst, das geht gar nicht.

Gruß Mathis

Offline Softikuss

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #18 am: 28. April 2014, 17:29:52 »
Abschliessend (zur allgemeinen Info) die (für mich kostenlose, soeben erhaltene) schriftliche Stellungnahme des Anwaltes, Fachgebiet "Verkehrsrecht" (insbes. im Ausland):

Die Bußgeldhöhe ist nach den französischen Regelungen nicht zu beanstanden. Bei dem von Ihnen genannten Verstoß handelt es sich um eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie, die bei Zahlung innerhalb der im Bußgeld genannten Frist 90 EUR beträgt. Ab dem 28.10.2010 erlassene französische Verwarnungsgeld- und Strafbescheide können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch wenn im vorliegenden Fall Vollstreckungshindernisse bestehen (Firmenwagen, Fahrerermittlung/Fahrtenbuchauflage wird i.d.R. nicht weiter verfolgt; Halterhaftung), bleibt eine Vollstreckung in Frankreich, etwa bei Wiedereinreise mit gleichem Kennzeichen, möglich. Die insoweit maßgebliche Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre bei Übertretungen und fünf Jahre bei Vergehen ab Rechtskraft.
 


Ich habe zwar inzwischen gezahlt (und bereue das auch nicht), wollte nur mal anmerken, dass ich in wenigen Wochen einen neuen Firmenwagen bekomme und das jetzige Kennzeichen (einer deutschen Stadt weit weg von der französischen Grenze) mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit bei Wiederzuteilung nicht im genannten Zeitraum wieder in Frankreich rumkurvt. Ich werde auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit ein neues Kennzeichen haben, also von daher kann jeder in einem ähnlichen Firmenwagenfall aufgrund der hier im Thread enthalten Informationen selbst entscheiden ob der Spaß die 90 Euro wert ist oder nicht....  :eijoo: :police:

Offline riffkack

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #19 am: 28. April 2014, 17:59:38 »
Also was hat das mit Spaß zu tun ?
Es wurde doch, wie der Anwalt so schön geschrieben hat eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie begangen.
Also bezahlen und Ende, alleine die ganzen Überlegungen sich davor zu drücken, verstehe ICH persönlich gar nicht.

Offline Softikuss

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #20 am: 28. April 2014, 18:10:11 »
Also was hat das mit Spaß zu tun ?
Es wurde doch, wie der Anwalt so schön geschrieben hat eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie begangen.
Also bezahlen und Ende, alleine die ganzen Überlegungen sich davor zu drücken, verstehe ICH persönlich gar nicht.

Ich habe längst bezahlt, siehe weiter oben. Es ging nur darum, dass ich Euch noch informieren wollte, was der Anwalt dazu sagte: Und bei gerade mal 3 mehr-km/h und 90 Euro Strafe ist es vielleicht für den ein- oder anderen in einer ähnlichen Situation eine Überlegung ("Spaß" nicht so wörtlich nehmen) wert, sich davor zu drücken, zumal wenn das Auto (wie in meinem Fall) ein Dienstwagen ist, der (in kurzer Zeit mit diesem Kennzeichen) NIE mehr in Frankreich rumkurvt. Wie der Anwalt schon sagte, wird wegen der Halterhaftung in Frankreich und Fahrerhaftung in Deutschland die Sache i.d.R. nicht weiter verfolgt - bzw von Frankreich geht auch keine Auferlegung eines Fahrtenbuches aus. Entscheiden muss das letztendlich jeder für sich und dass Du auch (wie ich) gleich gezahlt hättest wissen wir jetzt auch  :doppeld:

Offline kommissar

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Re: Bussgeld in Frankreich bei Geschwindigkeitsübertretungen
« Antwort #21 am: 04. November 2017, 20:50:04 »
Ich bekam einen Bescheid über 45,00 € für 72 km/h bei erlaubten 70. Das fand ich schon sehr teuer. Habe dann überwiesen - abgebucht wurden aber 76,50 €! Die Differenz waren Bearbeitungskosten. Ist das üblich?