nun, dass Du im Falle eines Problems (Unfall) ggf Schwierigkeiten in F bekommen könntest, weil Du je nach Ansicht der franz. Behörden ohne gültige Zulassung rumfährst.
Ich hab das auch schon gemacht, die Frage ist immer, was ist, wenn jemand zu Schaden kommt.
Hast Dus schriftlich von der Versucherung, dass Du mit dem dt Kurzzeitkennzeichen nach F und CH fahren darfst?
Übrigens darf man streng genommen mit der vorläufigen Carte Grise nicht nach D fahren, da die Anerkennung des Dokuments im Ermessen der Behörde liegt.
Ja das habe ich gemacht.
Zur Info:
Die Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen EU gilt in den folgenden Ländern:
Belgien, Zypern, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finland, Grossbritannien
Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxenburg, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Polen, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Schweiz
Albanien, Andorra, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Weissrussland, Kroatien, Moldawien, F.Y.R.O.M.
Rumänien, Serbien, Urkraine.
(Übrigens darf man streng genommen mit der vorläufigen Carte Grise nicht nach D fahren, da die Anerkennung des Dokuments im Ermessen der Behörde liegt.)
Wer hat das vor??