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Autor Thema: PKW in D finanziert und in F zulassen  (Gelesen 16894 mal)

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Offline sable12

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #15 am: 15. Januar 2013, 00:07:55 »
Hallo, ich habe das in 2011 gemacht. Mein Auto war in Deutschland bei einer Kfz-Bank finanziert. Diese hatte natürlich den Kfz-Brief einbehalten. Ohne diesen Brief ging eine Zulassung in F nicht. Also habe ich bei der **-Bank angerufen und das erklärt. Diese haben mir den Kfz-Brief dann auch geschickt, mit der Bitte, ihn ihnen nach der Zulassung in F wieder zuzuschicken. In F konnte ich das Auto dann mit dem dt. Brief und der EU-Konfirmitätsbescheinigung zulassen. Leider haben sie den dt. Brief in der Prefecture einbehalten, da war nix zu machen. Also habe ich der **-Bank das erklärt und ihnen eine Kopie der Carte grise geschickt. Es war kein Problem für sie, die Finanzierung lief ganz normal weiter.

 :winkerwinker:

Danke Alice, das klingt gut. Hast du der préfecture eine Kopie des deutschen Finanzierungsvertrag vorlegen müssen?
Viele Grüße, sable12

Offline Alice

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #16 am: 15. Januar 2013, 10:48:19 »
Hallo sable12,

ich musste keinen Finanzierungsvertrag vorlegen.

Viel Erfolg  :smily: :winkerwinker:

Viele Grüße :-)

banjo

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #17 am: 15. Januar 2013, 10:53:21 »
Die SP interessiert das nicht, wie Du Dein Auto bezahlst, das ist nur die Zulassungsbehörde.
Die dt Bank ist der springende Punkt. Wenn die Dir die Restfinanzierung über 15T€ ohne Sicherheiten macht - prima!

Offline sable12

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #18 am: 15. Januar 2013, 12:18:08 »
Die SP interessiert das nicht, wie Du Dein Auto bezahlst, das ist nur die Zulassungsbehörde.
Die dt Bank ist der springende Punkt. Wenn die Dir die Restfinanzierung über 15T€ ohne Sicherheiten macht - prima!

Da muss ich noch mal nachfragen:

préfecture:  ich dachte, dass ich dort die carte grise bekomme, und aus der geht hervor, ob man finanziert hat (also nicht EigentümerIn des Autos ist) oder nicht.....

und was meinst du jetzt mit Zulassungsbehörde??
Viele Grüße, sable12

banjo

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #19 am: 15. Januar 2013, 13:00:48 »
Die Prefecture ist vergleichbar mit unserem Landratsamt. Sie bzw. die Sous-Prefecture ist u.A. für die Autoanmeldung zuständig.
Zum Anmelden brauchst Du (neben einigen anderen Dingen)
- bei erstmaliger Zulassung in F den entwerteten dt. Kfz-Brief (er wird bei endgültiger Stillegung in D entwertet.) sowie den Quittus Fiscale
- bei Ummeldung eines bereits in F zugelassenen Fzg. den franz. Kaufvertrag und die alte CG
- in beiden Fällen das Antragsformular für die CG
- franz. Tüv, wenn Fzg älter als 4 Jahre


alle Infos findest Du ausführlich hier:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Die Brochüre ist etwas älteren Datums, gilt aber immer noch.

banjo

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #20 am: 15. Januar 2013, 13:04:01 »
Ergänzung:
wenn Du den Brief in den Händen hast, bist Du per se Eigentümer des Fzgs. Wenn Du dann auch noch drin sitzt, bist Du zus. Besitzer.
Die Prefectur interessiert sich nich dafür, ob finanziert, bar bezahlt oder gewonnen. Nur geklaut interessiert vielleicht.

Offline Sabine

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #21 am: 15. Januar 2013, 18:58:20 »
Ergänzung:
auch bei einem deutschen KFZ-Brief ist ein französischer Kaufvertrag sinnvoll. Ich habe zumindest immer einen mit abgegeben.

banjo

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #22 am: 15. Januar 2013, 20:31:31 »
Korrekt: auch bei Erstzulassung eines dt. Fzgs in F ist der offizielle franz. Kaufvertrag für die Zulassung erforderlich. Es sei denn, man hat das Fzg bereits in seinem Eigentum, dann gibts logischerweise keinen Kaufvertrag .

Offline Bubu

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #23 am: 16. Januar 2013, 11:15:31 »
Korrekt: auch bei Erstzulassung eines dt. Fzgs in F ist der offizielle franz. Kaufvertrag für die Zulassung erforderlich. Es sei denn, man hat das Fzg bereits in seinem Eigentum, dann gibts logischerweise keinen Kaufvertrag .

na ja - erforderlich würde ich nicht sagen - aber sehr sehr hilfreich. Ich habe im vergangenen Juni ein neues Auto aus D in F zugelassen, hatte natürlich auch einen Kaufvertrag, auf dem Stand aber BESTELLUNG.....DAS jedoch haben sie bei der Prefecture nicht akzeptiert - so hab ich beim Autohaus angerufen, die haben mir dann das Wort "Bestellung" durchgestrichen, "Kaufvertrag" hingeschrieben, nen Stempel mit Unterschrift daneben und das ging das mit zwei gedrückten Augen durch....ich bekam dann den guten Rat der netten Dame: beim nächsten Mal doch einfach auch noch einen franz. Kaufvertrag mit ausfüllen, dann ist's einfach einfacher  ;)

Hat mich halt einen Tag gekostet - man muss echt auch auf Kleinigkeiten achten. Auf meine Frage beim Autohaus, warum ich keinen Kaufvertrag im klassischen Sinn bekommen kann, erklärte der Herr mir, das hätten sie schon länger nicht mehr - mit dieser "Bestellung" sei halt in D alles abgefrühstückt. OK, da steht ja auch alles notwendige drin - keine Ahnung.

Offline sable12

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Re: PKW in D finanziert und in F zulassen
« Antwort #24 am: 16. Januar 2013, 18:44:22 »
Was mir ja noch nicht klar -- logisch - erscheint, ist, wenn ich finanziere, also in monatlichen Raten meinen Wagen zahle, nach einer einmaligen Anzahlung, kann ich es doch nicht sein, dass ich dann 19.6% in F zahle.. denn ich habe ja für den Wagen so gesehen nichts bezahlt.... und soll dann Steuern zahlen :anixwissen:
Viele Grüße, sable12