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Autor Thema: Beweisfotos bei Radarkontrollen  (Gelesen 9304 mal)

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Offline Ute

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Beweisfotos bei Radarkontrollen
« am: 02. März 2009, 14:34:55 »
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung damit, wie es sich in F mit Beweisfotos bei Radarkontrollen verhält?
In D bekommt man ja mit dem Knöllchen gleich ein Foto mitgeliefert. Ich habe nun wegen einer geringen Geschwindigkeitsübertretung die üblichen 90 € und einen Punktabzug schriftlich zugesandt bekommen. Alledings habe ich berechtigte Zweifel, zu dieser Zeit überhaupt dort unterweges gewesen zu sein.

Wenn man mit Franzosen darüber spricht, raten die alle schnell zu bezahlen, da ansonsten alles noch viel teuerer wird. Aber eigentlich kann's das ja nicht sein.

Vielleicht kann hierzu ja jemand etwas sagen.

Schon im voraus lieben Dank!

Ute

_Markus_

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Re: Beweisfotos bei Radarkontrollen
« Antwort #1 am: 02. März 2009, 16:39:00 »
Hallo Ute,

Warst Du mit eine deutschen Kennzeichen unterwegs (wegen den "üblichen" 90 EUR) ?

Gruß Ralph

Hi Ralph,

Ich habe nun wegen einer geringen Geschwindigkeitsübertretung die üblichen 90 € und einen Punktabzug schriftlich zugesandt bekommen.

War sicher mit F Kennzeichen unterwegs, sonst hätte Sie keinen Punkteabzug bekommen.

_Markus_

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Re: Beweisfotos bei Radarkontrollen
« Antwort #2 am: 02. März 2009, 16:45:36 »
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung damit, wie es sich in F mit Beweisfotos bei Radarkontrollen verhält?
In D bekommt man ja mit dem Knöllchen gleich ein Foto mitgeliefert. Ich habe nun wegen einer geringen Geschwindigkeitsübertretung die üblichen 90 € und einen Punktabzug schriftlich zugesandt bekommen. Alledings habe ich berechtigte Zweifel, zu dieser Zeit überhaupt dort unterweges gewesen zu sein.

Wenn man mit Franzosen darüber spricht, raten die alle schnell zu bezahlen, da ansonsten alles noch viel teuerer wird. Aber eigentlich kann's das ja nicht sein.

Vielleicht kann hierzu ja jemand etwas sagen.

Schon im voraus lieben Dank!

Ute

Hallo Ute,

haben sie dich mit Laser oder Radar vermessen  :cool:

Hast du eine französische Rechtsschutzversicherung wenn ja ab zum F-Advocat wenn nein, schliesse ich mich der Argumentation von Ralph an BEZAHLEN.

Wegen 1 Punktabzug der ein Verfallsdatum von einem Jahr hat (vorausgesetzt es kommen in diesem Jahr keine neue Vergehen mit Punkteabzug hinzu)  (bei 2 Punkten ist das Verfallsdatum
3 Jahre), ab dem Tag der Bezahlung, und dem untersten Strafmaß von 90.-€. Aufwand viel zu groß.
Deshalb ist es wichtig dass du so schnell als möglich bezahlst, wenn natürlich keine berechtigten Zweifel deinerseits bestehen.
« Letzte Änderung: 02. März 2009, 17:24:13 von _Markus_ »

_Markus_

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Re: Beweisfotos bei Radarkontrollen
« Antwort #3 am: 02. März 2009, 16:49:29 »
Hallo Markus,

das weiß man in Frankreich nicht.....
Rein theoretisch könnten sie einem ja trotz des deutschen Fahrzeugs einen Punkt geben wenn sie wissen das du in Frankreich lebst. Schließlich bekommt ja der Fahrer die Strafe und nicht das Auto.
Ist übrigens bei LKW Fahrern auch so.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

wie und wo wir das ganze dokummentiert, der Halter wird doch über das Kennzeichen ermittelt, wenn nicht sofort nach Vergehen standesrechtlich verhaftet wird?

Offline Ute

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Re: Beweisfotos bei Radarkontrollen
« Antwort #4 am: 02. März 2009, 22:08:32 »
Hallo zusammen,

danke für Eure vielen Antworten. Bin leider erst jetzt nach Hause gekommen.

Ich war wie immer mit französischem Auto unterwegs und habe auch den französischen Führerschein.
Also von dem her keine Chance. Ich werde daher wohl auch bezahlen.

Vermutlich wurde ich von diesem weißen Astra gemessen. Auf meinem "Protokoll" ist ein Gerät namens MESTA Type 210 C angegeben.
An dieser Stelle gibt es auch kein fixes Radar, aber an dieser Stelle (Route du Rhin in Beinheim in Richtung D) stehen die  :police: wirklich oft. Daher fahre ich dort auch immer überaus korrekt. Daher zweifle ich auch an der Übertretung.

Ich kann mich einfach nicht des Eindrucks gewisser Willkür erwehren. Was, z.B. wenn die  :police: hier eben auch ihre Quote erfüllen müssen und dann eben mal notieren, was so vorbeifährt? Das wäre doch denkbar. In einem Rechtsstaat hätte ich da einfach gerne einen Nachweis.

Aber in F scheint das ein richtiger Staatsakt zu sein. Zu einem Kollegen hat in ähnlicher Situation mal ein französischer Polizist gesagt:  "Wenn ihnen das in Frankreich ein Polizist sagt, dann genügt das. Diese Spielchen gibt es vielleicht in Deutschland, aber nicht hier."

Tolle Rechtsauffassung kann ich da nur sagen

Ute


_Markus_

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Re: Beweisfotos bei Radarkontrollen
« Antwort #5 am: 02. März 2009, 22:17:37 »
aber an dieser Stelle (Route du Rhin in Beinheim in Richtung D) stehen die  :police: wirklich oft.

Hi Ute,

muss ne gute Einahmequelle sein, auf dieser Strasse pendeln täglich sehr sehr viele Grenzgänger und es ist kein Wunder dass die sich dort postieren.

_Markus_

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Re: Beweisfotos bei Radarkontrollen
« Antwort #6 am: 02. März 2009, 22:42:37 »
Ich kann mich einfach nicht des Eindrucks gewisser Willkür erwehren. Was, z.B. wenn die  :police: hier eben auch ihre Quote erfüllen müssen und dann eben mal notieren, was so vorbeifährt? Das wäre doch denkbar. In einem Rechtsstaat hätte ich da einfach gerne einen Nachweis.

Ute wie oben schon geschrieben wenn du ne F-Rechtschutzversicherung und sachlichliche begründete Zweifel hast, wurde ich einen Advocat deines Vertrauens einschalten und gegen den Bescheid angehen, aber nur dann.

Hatte auch mal den Fall anstatt 50 km waren es eben 54 Km innerorts waren wie bei Dir 1 Punktabzug und die 90 Euronen. Hab sie gleich bezahlt obwohl eine gute F-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Wie willst du in meinem Fall 4 Km auf den Tacho richtig erkennen und wegen dem mit den  :police: herum machen war und wäre mir heut noch zu blöd. 

Falls du doch gegen den Bescheid Einspruch erheben wirst, halte uns bitte auf dem Laufenden, wird bestimmt  :water: