Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Berufskraftfahrqualifikation  (Gelesen 7184 mal)

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Offline Bubu

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Berufskraftfahrqualifikation
« am: 28. Juli 2014, 12:03:06 »
Hallo zusammen,

gibt es hier jemanden, dessen Situation genau so ist und hat schon eine Lösung gefunden?

Wohnsitz Frankreich
Arbeitgeber Deutschland
deutscher Führerschein
Berufskraftfahrqualifikation in Deutschland absolviert.

Fährt Saarland/Rheinland-Pfalz/Baden-Würtemberg und Frankreich.

Die Task-Force Grenzgänger Saarland hat ne Lösung für die, die nur in DE fahren und ne Lösung für die, die einen franz. Führerschein haben  - hilft aber alles nichts.

Bin noch dabei, diverse Stelle ans Telefon zu bekommen - aber vielleicht kann ich mir ja auch Kosten und bissl Zeit sparen, falls da jemand von euch ein paar wertvolle Tipps hat.

Dankeschön schonmal
LG
Claudi

Offline ~Pero~

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #1 am: 28. Juli 2014, 18:57:29 »
Sorry Claudi,

verstehe die genaue Fragestellung nicht so ganz, vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch,
aber mir ist nicht so ganz klar, was Du wissen möchtest.

Allerdings, bei Wohnsitz in FR ist es auch ein französischer Führerschein, auch wenn
der mal vorher in DE erworben wurde und noch DE draufsteht.....

Gruß
Pero

Offline Bubu

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #2 am: 29. Juli 2014, 08:50:22 »
Hallo Pero,

wie - der deutsche Führerschein ist jetzt ein französischer??? Das ist der deutsche, rosa Führerschein - ich glaube nicht, dass den eine Behörde als französisch ansieht, nur weil wir in Frankreich wohnen? *aufmschlauchsteht*

Was ich will: Mein GöGa braucht den E95 Eintrag im Führerschein. Durch den Wohnsitz in Frankreich aber bekommen wir auf deutschen Behörden jedoch keine Dienstleistung - gerade was den Führerschein betrifft.

So mein Kenntnisstand derzeit. Wie kommt mein Mann nun zu diesen Eintrag?

In Frankreich braucht er es auch nicht probieren - die Franzosen akzeptieren es nämlich nicht, wenn die 5 Module in Deutschland absolviert wurden. Dazu kommt, dass die Franzosen eine Extra-Karte dafür ausstellen - keinen Eintrag im Führerschein. Diese Karte würde er evt. bekommen, wenn er sich nochmal 35 Stunden in Frankreich diese Module auf französisch "antut" - was aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse eine schlechte Option wäre - ausserdem hat er das ja alles eh schon gemacht.

Diese Info habe ich von der Task Force Grenzgänger als Infoblatt geschickt bekommen. Kann man sich aber auch selbst raussuchen. Hilft mir so aber leider nicht.

Offline Bubu

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #3 am: 29. Juli 2014, 09:59:58 »
Thema erledigt:

Mein Mann bekommt den rosa Führerschein beim Ordungsamt in einen Kartenführerschein getauscht mit dem Eintrag 95.

Ist eine Ausnahme aufgrund dieses EU-Gesetzes der Berufskraftfahrqualifikation.

Die Dame war sehr sehr nett und sehr bemüht.

Danke für's lesen und vllt. hilft dieser Thread ja noch dem ein oder anderen ;)

Offline Genervter

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #4 am: 29. Juli 2014, 18:10:15 »
Hallo Claudi,

wie ist es möglich in D einen Führerschein mit Wohnsitz Frankreich zu bekommen? Welches Ordnungsamt war das?

Zu dem Thema hab ich auch schon hier-> http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/fahrerkarte-t4844.0.html etwas geschrieben. Mittlerweile bin ich mit dem Bundesministerium für Verkehr in Kontakt, aber es gibt noch keine offizielle Regelung. Angeblich soll es noch eine Stillhaltevereinbarung für uns Ausnahmefälle Grenzgänger geben, damit keine Strafen bezahlt werden sollen. Auf Anfrage nach einem Schriftstück oder Aktenzeichen habe ich noch keine Antwort.

Gruß Genervter

Offline Bubu

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #5 am: 30. Juli 2014, 10:27:27 »
Also - die Bedingungen hab ich ja schon aufgeführt.

Dann habe ich bei der Task Force Grenzgänger angerufen, die haben mir sehr schnell das entsprechende Merkblatt zu diesem Thema per Mail geschickt und einen Link mit den Anträgen für die derzeit erarbeiteten 2 Lösungen: 1.Fahrer, die NUR in DE fahren - 2. Fahrer, die international fahren und einen franz. Führerschein besitzen.

Daraufhin rief ich nochmals die TFG an und schilderte mein Problem. Ich wurde zum Verkehrsministerium verwiesen - wo aber niemand ans Telefon ging.

Dann kam ich auf die Idee mal beim Bürgeramt Saarbrücken anzurufen - die Führerscheinstelle.

Dort hatte ich eine Dame am Telefon, die wirklich sehr nett und bemüht war, diese Sache zu regeln. Sie sagte, es ist natürlich auch Neuland für sie, deswegen haben wir telefonisch alles ganz genau durchgekaut.

Es stellt eine absolute Ausnahme dar, dass mein Mann nun diesen Scheckkarten-Führerschein mit dem Eintrag 95 von Deutschland ausgestellt bekommt!! ABER: alle, die derzeit mit dem selben Problem betroffen sind, müssen diese Möglichkei m.E. ja bekommen, sonst können alle Berufskraftfahrer ab 10.09.14 zuhause bleiben???!!!

Eine Lösung ist bis 31.12.2015 in Arbeit - und zwar die selbe Lösung, wie Frankreich sie hat: mit dieser Extra-Fahrerkarte (hab jetzt den genauen Namen nicht im Kopf). Damit werden dann die derzeit bestehenden Probleme gelöst sein.

Offline Genervter

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #6 am: 30. Juli 2014, 18:01:49 »
Danke Claudi,

tja das es die im Bundesministerium für Verkehr bis zum 10. September 2014 (Stichtag für die Regelung) nicht hinbekommen, war mir im Voraus schon fast klar.

Habe gerade noch Urlaub, vielleicht hat sich ja noch in der Zeit etwas getan, da ich alles von der Arbeit aus mache, brauchs ja auch dafür  :zwinkern:

Hatte es auch schon über die SOLVIT-Stelle versucht, nen Regierungsrat von RheinlandPfalz am Telefon, der sich drüber aufregte, dass da Frankreich seinen eigene Brötchen backt... Es nervt so langsam, herzlich willkommen EUROPA.

Grüße

Offline Genervter

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #7 am: 12. August 2014, 08:40:44 »
Mail vom Bunderverkehrsministerium:

Sehr geehrter Herr Genervter( Name von mir geändert  :winkerwinker: ),

seitens des Fachbereichs darf ich folgend an Sie übermitteln:

Zur pragmatischen Lösung, nach der Sie fragen, kann ich mitteilen:

Bis zum Inkrafttreten der in Arbeit befindlichen Gesetzesregelung ist den Ländern seitens des BMVI empfohlen worden, im Wege einer Ausnahme nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einen Umtausch des Führerscheins vorzunehmen und eine (befristete) Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 95 auszuhändigen. Als Wohnsitz kann dabei der Firmensitz fingiert werden. Ein entsprechendes Schreiben wurde an die Bundesländer übersandt.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie diese befristete deutsche Fahrerlaubnis erhalten möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat K 16 - Bürgerservice und Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 2008 3060
Fax: 030 2008 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de

Ist ja mal ein Anfang! Und auch den Franzosen, die in D arbeiten, die Weiterbildung gemacht haben und bezahlt wurde, soll es gehen, allerdings braucht man dann auch eine neue Fahrerkarte!
« Letzte Änderung: 13. August 2014, 12:25:24 von Genervter »

Offline Bubu

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Re: Berufskraftfahrqualifikation
« Antwort #8 am: 18. August 2014, 12:59:15 »
Hallo,

ja - so hat es dann auch funktioniert.

Der Führerschein ist in DE beantragt, ist nicht befristet - nur der Eintrag "95" ist es. Ende 2015 gibt es dann -wie in Frankreich- die Extrakarte.

Dazu musste der Antrag ausgefüllt werden, der zwar vom franz. Führerschein ausgeht - gibt ja aber keinen anderen.

Der Arbeitgeber musste noch eine Bescheinigung schreiben, in der er den internationalen Verkehr bestätigt (in unserem Fall auch noch den Ort des Firmensitzes).

2 Passbilder: eins für den Führerschein, eins für die neue Karte.

Die Bestätigung der Module und natürlich den Reisepass zur Vorlage.

Das war es - ABER: Klasse 3


Ein Kollege hat Klasse 2, ist gerade 50 geworden und hat da ganz andere Auflagen....der muss seinen deutschen Führerschein in einen franz. umschreiben lassen, die Untersuchungen nochmal machen (hat er in DE gemacht, F akzeptiert das aber auch mal wieder nicht), und dann in DE diesen Antrag stellen, dass er bis Ende 2015 den franz. in einen deutschen getauscht bekommt, mit Aushändigung der Extrakarte dann den franz. Anfang 2016 zurückbekommt. So hat er uns das geschildert - also ohne Gewähr meinerseits ;)