Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Benötige ich unbedingt eine EWG-Übereinstimmungserklärung bzw. COC-Bescheinigung  (Gelesen 17182 mal)

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Offline klausischlumpf

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Hallo,

ich möchte mir ein gebrauchtes Auto aus D nach F importieren. Das Auto hat in D schon die neuen Zulassungspapiere, die ja so weit ich weiß EU-konform sein sollen.
Nun findet der Verkäufer die EWG-Übereinstimmungserklärung (COC) nicht (mehr).
Kann ich das Auto trotzdem in F mit der Zulassungsbescheinigung II anmelden, oder muß ich mir vom Hersteller nochmal die COC-Bescheinigung besorgen ?

Danke und Gruß,
Klaus

Offline maison

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Kann ich das Auto trotzdem in F mit der Zulassungsbescheinigung II anmelden, nein

oder muß ich mir vom Hersteller nochmal die COC-Bescheinigung besorgen ? ja und zwar in französischer Ausführung/Sprache.
Zumindest auf meiner Sous Préfecture werden keine COC Papiere aktzeptiert wenn nicht in der landestypischen Sprache vorliegen.
Am besten du setzt dich mit der Vertretung des Automobilherstellers in France in Verbindung die können dir eine Konformitätserklärung für die Zulassung in F erstellen, die Kosten sind beim Ersteller zu erfragen.

Über die Suchfunktion und im WIKI alles schon mehrmals durchgenudelt. :winkerwinker:

Offline Ralph

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Du kannst es auch in D beim Hersteller versuchen....allerdings sollte - wie maison geschrieben hat - die COC international sein (2 oder 3 sprachig) - manche Hersteller machen das (zb. Peugeot)
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Cannondale

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hi,
ich bin damals zu meinem freundlichen BMW Händler in D.
Die haben mir das Ding besorgt. Musste aber dafür bezahlen. Ich glaube so um die 50 Euro.
Wichtig!!!! Das ganze natürlich in französisch.
Gruß
Andi

Offline Dieter

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Bonjour,
 
ich habe vor kurzem ein gebrauchtes Auto in Forbach angemeldet mit einem deutschen COC.

 :winkerwinker:

Offline vkz

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Die Übereinstimmungserklärung kann auch auf Deutsch sein (die Bescheinigung ist doch sowieso immer in der landessprache wo das auto gekauft wird oder nicht?).
Es wird aber zwingend bei Ummeldung und sogar schon beim CT vor Ummeldung benötigz und muss als Original mit Wasserzeichen vorliegen. Kopien werden auf der Zulassungsstelle nicht annerkannt.
 

Offline maison

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Die Übereinstimmungserklärung kann auch auf Deutsch sein (die Bescheinigung ist doch sowieso immer in der landessprache wo das auto gekauft wird oder nicht?).
 

das ist so nicht richtig, dass die Übereinstimmungserklärung auf deutsch sein können bei der Immatrikulation, zumindest nicht in den Prefecture im Norden vom Elsass da hast du mit deutschen Originalpapieren keine Chance. Am besten man frägt vorher auf der zuständigen Prefecture nach.

Offline Tina.!

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Hallöchen!

Also normalerweise muss das COC in Französisch sein. 
Habe einen alten Ford und musste das COC für ca 140 € anfordern bei Ford France. 

Offline Matthias#28

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Das ist von Hersteller zu Hersteller verschieden:
Bei mir nahmen sie damals (jeweils franzoesicher Zentral-Niederlassung der jeweiligen Marke):
Nissan = 100 Euro / Honda-Motorrad= 150 Euro / Renault = 120 Euro
Das beste ueberhaupt war der Renault Clio. Nix Franz-Karre - Spezial-Karre die nur fuer den deutschen Markt gebaut wurde!!!!! Dieser Typ wurde nie in Frankreich zugelassen.
Musste extra zu Tuev nach Geipolsheim = 60 km - nochmal 100 Euro, habe ihn aber durchbekommen.

Nein Nachbarn traf es noch haerter: Sein Nissan war ein solches Spezialmodel, der hat das Teil nicht zugelassen bekommen.
Das alles ist allerdings 10 Jahre her, und ich hoffe, dass dieses Horrorzenario nicht mehr vorkommt.

Allerdings eines ist sicher: In Haguenau nehmen die NUR franzoesiche COC.
gruss Matthias

Offline maison

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Allerdings eines ist sicher: In Haguenau nehmen die NUR franzoesiche COC.
So ist es  :smily:

Offline Holti

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Allerdings eines ist sicher: In Haguenau nehmen die NUR franzoesiche COC.
So ist es  :smily:
Tach zusammen ... da muss ich leider sagen... stimmt nicht ! Ich habe mein Auto am 23.12.2010 in Haguenau angemeldet mit einer deutschen COC meines freundlichen BMW Händlers. Vielleicht ist es ein Personenfaktor ??

Offline Bréhat

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Zu dieser Diskusion möchte ich folgendes Zitieren:
Konformitätsbescheinigung ( Laut der Niederschrift der EU Kommision )
Diese wird vom Hersteller ausgestellt und weist nach, das die technischen Merkmale des Fahrzeuges den Sicherheits und Umweltschutzvorgaben entsprechen. Sowohl Europäische Bescheinigungen ( EG ) als auch nationale Bescheinigungen werden anerkannt.
EG-Konformitätsbescheinigingen gültig in allen EU Ländern.
Wenn Sie für Ihr Auto eine gültige EG-Bescheinigung besitzen, dürfen nationale Behörden keine weiteren technischen Unterlagen von ihnen verlangen, es sei denn das an ihrem Auto nach verlassen des Werks Umbauten vorgenommen wurden. In diesem Fall können die Behörden ein erneutes Zulassungsverfahren verlangen.
Zitat Ende
Das in der heutigen Zeit und nach dem heutigen Stand in der EG Gemeinschaft so etwas noch verlangt wird, ist in meinen Augen ein Armutszeugnis der Europäischen Gemeinschaft.
Dieses Prozedere mache ich auch gerade durch.
Gruss Walter
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 21:24:44 von Bréhat »

banjo

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Diese Antwort habe ich gestern direkt von drr SP Haguenau erhalten:


Jetzt schaut mal hier, was ich - kurz und knapp ganz am Ende- innerhalb einer Stunde auf eine deutsche Anfrage an die Sousprefecture Haguenau (sp-haguenau@bas-rhin.gouv.fr) erhalten habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich möchte gerne ein Auto aus Deutschland in Frankreich anmelden. Mir wurde gesagt, dass Sie die COC nur in französischer Sprache akzeptieren. Die Autozentrale sagt, dass es kein COC in Französisch ausstellen kann.
 
Akzeptieren Sie das COC auch in deutscher Sprache?
 
Mit freundlichen Grüßen



Ja, auch in deutsch, kein Problem


Somit sollte der dt COC akzeptiert werden.
Folgender Erlass des franz. Innenministeriums sagt dasselbe:
http://www.ants.interieur.gouv.fr/siv/Pieces-a-fournir-pour-un-vehicule,1080.html



Offline chevymichel

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Haha.. Cool.. Noch so einer wo sichs Traut auch die Frantösischen Behärden in Deutsch anzuschreiben  ;-)

Hop ALso meine Erfahrung waren bisher das es auch mit Deutschen und Englisch Sprachigen gegangen ist..

Zudem Englisch is ja wohl Weltsprache.. Oder seh ich das Falsch??

Ach und wegen Original oder Kopie..  Ein COC  von Mercedes zb. sieht immer aus wie ne Kopie.. Nix Wasserzeichen oder so.. Hatte diese nochmal Koppiert und abegegeben und gut war.

Aber ich Denk das ist wie immer von Behörde zu Behörde unterschiedlich..