Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört  (Gelesen 12119 mal)

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Offline mistermo

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Hallo Forum,

 
ich brauche mal kurz euren Rat / Erfahrung.

Ich wohne in Frankreich, wurde in Deutschland geblitzt und habe bereits im Juli 2009 Post mit folgendem Wortlaut bekommen und unterschrieben zurückgeschickt:

Anhörung im Bußgeldverfahren

 
Sehr geehrter Herr XXX,

 
Ihne wird zur Last gelegt am 03.05. um XXX Uhr in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

 
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtblitzanlage.

 
§37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat

 
Beweismittel: Induktionsschleiffenmessung und Frontfoto

Zeuge: GVB X. XXX

 
Die gemessene Rotzeit beträgt 1,07sec

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wir Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben....und so weiter...

 
 
Jetzt meine frage:

 
1) Warum wurde der 132 BKat bei einem Verstoß über 1 sec. angewandt? (Normalerweise bedeutet 132 BKat der "kleine Rotlichtverstoß" ohne Fahrverbot!

2) Ist die Rotzeit 1,07 sec abgerundet worden, oder wird noch eine Toleranz abgezogen?

3) Wird bei einer Anhörung immer der Oberpunkt 132 Bkat genannt und dann im Bußgeldbescheid das Detail 132.1 oder 132.2 BKat??

 
4) Muss ich mit einem Fahrverbot von 4 Wochen rechnen??

5) Den Brief habe ich vor 5 Monaten zurückgeschickt, verjährt das irgendwann bzw. wann kommt der Bußgeldbescheid aus Frankreich???

Vielen Dank für eure Antworten!

 
Grüße

Offline saphir99

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 08:37:08 »
Hallo mistermo,

welches Kennzeichen hat Dein Auto ein französisches oder ein deutsches?

Normalerweise ist das bereits verjährt wenn 5 Monate dazwischen liegen, ich würde warten und ggfs. einen Rechtsanwalt hinzuziehen der Dich zum Thema Verjährung gut beraten kann.

Wenn Du im ADAC bist kannst Du die Rechtsabteilung um kostenfreien Rat fragen.

LG
Michael

Offline BY 5

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2009, 16:18:24 »
HI

da wist du nix bekommen ich habe gehört das die  Französische Polizei, nix für Deusche Behörden eintreiben tut wall sie sollen woll aus dem Schengen abkommen vorrübergend aus getretten sein sollen bis ende es Jahres woll.

g BY 5

Offline Tina.!

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2009, 18:53:41 »
Hi,

ja, das ist auch mein aktueller Wissenstand!
Laut meiner Info liegen zur Zeit keine gesetzlichen Grundlagen zwischen F und D zugrunde, die eine Verfolgung unterstützen. Normalerweise dürfte da nichts kommen.
Ich fahre im Moment noch mit einem deutschen Kennzeichen und muss darauf achten in F in den Ortschaften genau 50 km/h zu fahren denn wenn sie mich anhalten muss ich sofort 100 €blechen, hat man die nicht dabei wirds Auto stillgelegt bis man es kann. Die Franzosen sind da weniger zimperlich als die Deutschen! ;-)

Ich würd dir nur empfehlen in D nicht mehr aufzufallen !  :pfeif:

LG
Tina

Offline mistermo

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2009, 20:33:05 »
schon mal vielen Dank für die Infos:

also: ich hab französischen Führerschein und französische Zulassung!

Kann ich ohne mein Wissen in Deutschland ein Fahrverbot erhalten?

Sollte ich die nächste Zeit wieder nach Deutschland ziehen, kann ich dann wieder Probleme bekommen, oder verjährt die Tat nach einer bestimmten Zeit?

Vielen Dank!

Offline BY 5

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2009, 15:21:46 »
HI

ohne dein wissen geht das nicht es muss dir immer schrieflich zugeschickt werden wegen  ein Fahrverbot.Wegen das andere kannst du ja mal ein Anwalt für Verkersrecht für D/F fragen der kann dir alles genau sagen ob du Probleme bekommst aber ich denke mal nicht wall du ja im Frankeich wohnst(gewohnt hast wenn du wieder nach Deuschland ziehen tust)

Offline sapperlot

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2009, 15:36:50 »
Sorry By5, also so richtig kapier ich deine Beiträge nicht? Was bitte hat Schengen (Abbau von Grenzkontrollen und vereinheitlichung von Visa für Drittstaatler) mit Strafzettel zu tun? Und warum bitte soll Frankreich aus dem Schengenabkommen ausgetreten sein? Das Teile kurzzeitg außer Kraft setzen kann um bsp. bei irgendwelchen Gipfeln an Grenzen kontrollieren zu können ok, aber ausgetreten. Und wie gesagt was soll das mit Strafzettel zu tun haben? Deutsche Strafzettel wurden noch NIE von französichen Polizisten eingetrieben und das es in nächster Zeit geschiehtz ist eher unwarscheinlich b(auch wenn immer mal wieder anderes gesagt wird).

Grund ist nicht irgendwelches Schengen sonder einfach, daß Amtssprache in Frankreich eben Französich ist und französiche Behörden in dieser Sprache mit ihren Bürgern (egal ob Franzose, Deutscher sonstwas) kommunizieren müssen. Also kann einfach erwarten, daß mir die Prefect. in Französich schreibt und nicht in Griechisch,Bulgarisch oder Estisch. Is einfach mein gutes Recht. Die Folgen sind, daß also alle Strafzettel übersetzt werden müßten. Wenn ich dann einen 20-seitigen Widerspruch an das Commisariat meines Vertrauens selbstverständlich auf Französich schreiben würde, müßte dann, da die tat ja in D und nach deutschen gesetzen geahndet werden  erst wieder nach D, ins Deutsch übersetzt werden für die deutschen Behörden usw... kurzum sind bisher alle Versuche da was europaweites zu machen bisher am schieren Aufwand im vielsprachigen Europa gescheitert. So gibts bisher nur Abkommen zwischen gleichsprachigen Staaten wie etwa D+A.

Auch das mit dem "ohne dein Wissen" stimmt so nicht - du kannst sehr wohl auch in Abwesenheit und womöglich ohne dein Wissen verurteilt werden. Ein Fahrverbot ist im übrigen bei 132 BKat auch überhaupt nicht auf der Tagesordnung.

@mistermo: Wie gesagt scheint ja nur um 132 bkat zu gehen und nicht um ein Fahrverbot, sondern um ungefähr 90Eurönchen Strafe und 3 Punkte (die aber als Auslandspappenbesitzer auch nirgends hängen bleiben). Kanst dich ja natürlich wegen 132Bkat und das du doch bitteschön 132.2 willst beklagen  (Der Tatbestand wird einem genau bekanntgegeben, ist schließlich nicht ganz unwichtig auch was die verteidigung angeht (und die ist dein gutes Recht). Wegen dem Verstoss haben sie dich erreicht, dann könnten sie dich auch wegen Führterscheinentzug erreichen. Im Prinzip.. denn die dürfen dir den Führerschein gar nicht entziehen! Das wäre ein Eingriff in die Hoheitsrechte eines anderen Landes in dem Fall Frankreich - nur Frankreich darf entscheiden, ob seine Bürger Autofahren dürfen oder eben nicht. (Also D kann nicht bestimmen ob ein Franzose in Frankreich Autofahren darf). D darf über seine Bürger entscheiden und darüber hinaus noch alles was Fahrten auf seinem Hoheitsgebiet
angeht, sprich sie könnten höchsten entscheiden, daß du auf deutschem Boden (für eine bestimmte Zeit) kein Auto fahren darfst. Das muß allerdings ein Gericht entscheiden, ist teuer, aufwendig und kommt deshalb fast nie vor (und bringt auch nicht viel, weil abgesehen von Pendler die meisten Ausländer nur 1x im jahr oder so überhaupt nur nach D kommen).

Abschließend das mit dem fahren nach D. Yeap natürlich kannst du auch weiterhin nach D fahren, aber (falls da noch ein bescheid kommt) bist du im Computer und wenn die Grünweiß dich aus welchem Grund auch überprüfen bist du natürlich zahlemännchen fällig.... Und das mit dem Umziehen nach Deutschland und ob sie dich dann noch kriegen, naja ist nicht einfach so nix wie By5 meint sondern hängt einfach von der Verjährung der Strafe ab (und natürlich davon wie gut die 1+1 zusammenzählen können und herausfinden daß der der pitterpoese Verkehrsrowdy mistermo aus Frankreich mit dem Neubürger mistermo identisch ist ).

 



 

Offline cogee

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2009, 18:48:57 »
also müssen die in D einem theoretisch denn Strafzettel in französisch zustellen wenn man dort wohnt,damit das Verfahren auch ordnungsgemäß ist?
(und gilt das auch für andere Sachen von D-Ämtern)?

Offline sapperlot

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2009, 21:11:19 »
also müssen die in D einem theoretisch denn Strafzettel in französisch zustellen wenn man dort wohnt,damit das Verfahren auch ordnungsgemäß ist?
(und gilt das auch für andere Sachen von D-Ämtern)?

Deutsche Behörde arbeitet in Deutsch, französiche in Französich. Zustellen können die dir was immer sie wollen und auch deutscher Brief nach Frankreich. Warum auch nicht. Ist auch nach deutschen gesetzen korrekt (es gelten mit wenigen Ausnahmen im die Gesetze am Ort des "Verbrechen"). Es geht nur um das durchsetzen und das können in Frankreich halt nur die französischen Behörden und die machen's eben nur in französisch. Also kannst du deutsche Behörde und ihren deutschsprachigen Strafzettel ignorieren und dir passiert nix solange du in Frankreich bleibst und am besten bis zur Verjährung auch nicht mehr nach D kommst. Denn du bist natürlich im deutschen System und sobald du auf deutschem Hoheitsgebiet einer Polizeistreife über den Weg läufst die ihren Computer abfragt, bist du dazu auch fällig.

(Da die Behörden im Ausland mit wenigen Ausnahmen nicht vollstrecken können, ist quasi wenn immer man von der Polizei direkt gestellt wird, die Strafe (Sicherheitsleistung) auf den Fuß fällig und du kommst ohne gleich zu zahlen nicht mehr über die Grenze. Die Franzosen sind da noch etwas rabiater und stellen dich üblicherweise vor die Alternative sofort zahlen oder Auto wird beschlagnahmt. Noch "lustiger" sind die Italiener, die austehende Strafen bei Nichtbezahlung regelmäßig verdoppeln und wenn du dann nach ein paar Jahren nach italien kommst - sind auf einmal tsde fällig und du landest direkt im Gefängnis bei Nichtbezahlung. Aber solange du nicht mehr nach Italien gehst kann es dir egal sein - denn außerhalb kann/wird eben nicht vollstreckt.  )

/* EDIT oje, orthographie 6 */
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2009, 21:16:19 von sapperlot »

Offline -Helmut-

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Re: Bei rot geblitzt, > 1 sek. Folgen?? seit 5 Monaten nichts mehr gehört
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2009, 10:48:49 »
Allzu oft wird bei solchen Sachen etwas anderes überlesen, nicht wahrgenommen.

Ein Rotlichtverstoß ist praktisch gesehen zuerst mal eine Behauptung und noch lange kein Beweis.
Einige Rotlichtsünder haben sich schon erfolgreich gegen solche "Behauptungen" gewehrt.

Wer nachlesen will, wird feststellen dass etliche Bußgeldbescheide usw wirkungslos wurden, nachdem sich die Betroffenen ein wenig intensiv mit der Angelegenheit beschäftigt haben.
Dadurch konnte oftmals nachgewiesen werden, dass die "Technik" der Rotlichtanlage versagt hat.

Wer also davon ausgeht, dass immer nur die eine Seite Recht hat, macht es dieser Seite sehr einfach.

Ich selbst wurde vor Jahren in SB an einer Ampel mit angeblichen 0,8 Sekunden nach Rot an einer Stelle geblitzt, an der ich im spitzen Winkel um eine Ecke biegen wollte. Nachweislich auf dem Foto
per Radstellung erkennbar. Ich ließ es zum Prozeß kommen und der Richter sah ein, dass die Sache unmöglich als Strafsache behandelt werden konnte, weil ich laut Foto und dem 0,8 Sekunden Foto
rein theroretisch mit rund 85 km/h um diese Ecke gefahren wäre.

Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline mistermo

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Hallo,

mittlerweile sind 11 Monate vergangen und ich habe nichts mehr von den Autoritäten (weder D noch F) gehört.

Ich werde in weniger als 2 Wochen wieder nach Deutschland ziehen und mich ummelden.


Frage1)
Muss ich damit rechnen, dass die an meinem neuen Wohnort checken, dass ich noch ne offene Rechnung bzw. eine Ordnungswidrigkeit begangen habe? (Habe ja nie nen Bussgeldbescheid  nach Frankreich erhalten sondern nur nen Anhörungsbogen)

Frage2)
Muss ich meinen franz. Führerschein auf einen deutschen umschreiben lassen?
Macht es evtl Sinn ihn nicht umzuschreiben, sodass ich nicht weiter auffalle?

3) Ich werde übrigens mein Auto verkaufen und ein komplett neues Fahrzeug in D zulegen. Den Behörden sind somit weder meine Führerscheinnummer, noch Kennzeichen bekannt.

Muss ich mit Ärger rechnen, oder ist die Strafe mittlerweile verjährt bzw. unwahrscheinlich, dass noch was kommt??

DANKE für die Antworten!

Offline cogee

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Also meines wissens verjährt sowas nach 3 bzw 6 Monaten, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein Bussgeldbescheid ins Haus flattert.


veuveclicquot-m

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also, Verjährungsfristen für Owi's sind 3 Monate, wird unterbrochen zB durch Anhörungsbogen, laufen die 3 Monate erneut an. Nach 11 Monaten ist die Sache auf sicher verjährt.  Ansonsten die Anmerkung: was man hier so an teilfundiertem Basiswissen lesen muss, treibt einem die Tränen in die Augen und macht die Rechtschutzversicherungen reich..... Sammelbegriff wäre " Stammtischgespräch"