Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Autoverkauf nach Deutschland  (Gelesen 4672 mal)

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Offline jauno

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Autoverkauf nach Deutschland
« am: 17. April 2018, 06:47:59 »
Bonjour. Ich möchte mein Fahrzeug nach Deutschland verkaufen. Was gibt es da Besonderes zu beachten? Reicht einfach nur Cerfa cession de véhicule ausfüllen? Und die carte grise kriegt ja der Käufer.
Gruß Norbert
Naturalisé en 2017

Offline Ralph

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #1 am: 18. April 2018, 18:11:54 »
i.d.R. möchte der deutsche Käufer einen deutschen Kaufvertrag.
Hier ist zu empfehlen einen ADAC Vordruck zu verwenden - (oder von anderen Organisationen).
Das Cerfa Formular braucht man nur für eine Wiederzulassung in Frankreich.

Dann Deiner Versicherung den Verkauf mitteilen - hier reicht ein formloser Brief mit den Angaben des Käufers und dem
Datum/Uhrzeit der Übergabe.
Im Prinzip ist damit alles getan.
Wenn Du "nett" sein willst - teilst Du das Ganze noch der Sous-Prefecture mit (Formloser Brief reicht aus) - ist aber nicht vorgeschrieben.
Der Käufer bekommt die "entwertete/ausgefüllte" Carte Gris mit dem Vermerk wann das Fahrzeug übergeben wurde und Deiner Unterschrift.
Nicht vergessen die Assurance Bescheinigung rauszunehmen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline jauno

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #2 am: 18. April 2018, 23:04:03 »
Ok. Das wusste ich nicht, dass das cerfa cession de vehicule nicht nötig ist. Aber was ist mit den Kennzeichen? Die bleiben ja da dran genietet. Und was, wenn der Käufer mit den Kennzeichen fährt und eine Übertretung macht? Z. B. Radar, Bankraub. Dann weiß Frankreich ja nichts von dem Verkauf da kein cerfa ausgefüllt ist. Also sollte man cerfa ausfüllen und die plaques vor dem Export sicherheitshalber auch abmontieren.
Naturalisé en 2017

Offline Ralph

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #3 am: 19. April 2018, 12:33:38 »
Kennzeichen machst Du natürlich weg.
Der deutsche Käufer kann sowieso nicht damit fahren.
Der muß mit dem Hänger oder einen Kurzzeitkennzeichen kommen.
Oder Du bringst ihm das Auto und machst dann die KZ weg (wenn Du in Grenznähe wohnst).
Ich habe schon zweimal ein Auto nach Kehl und Saarbrücken gefahren - dort wurde dann übergeben.
Die französischen KZ hab ich weggemacht und der Käufer die deutschen Kurzzeitkennzeichen hingemacht.
« Letzte Änderung: 19. April 2018, 12:36:40 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Mathis

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #4 am: 19. April 2018, 15:11:57 »
Hallo,

genau so mache ich das auch. Ich biete dem Käufer an, das Fahrzeug an eine Stelle zu bringen, wo ich die Kennzeichen abmache, oder er kommt mit einem Anhänger oder eigenen Kennzeichen. Ein Golf von mir ging zum Beispiel nach Albanien, und da hätte ich echt Sorgen, wie lange der mit meinen alten Kennzeichen rumfahren würde. Neee, die macht man natürlich ab.

Gruß Mathis

Offline moni

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #5 am: 26. Juni 2018, 11:37:51 »
Hallo zusammen!
Dazu noch eine Frage: wie kann das Fahrzeug in Deutschland wieder zugelassen werden, wenn es in Frankreich nicht abgemeldet wurde? Brauchen die keine Abmeldebestätigung?
Weiß jemand, was es ansonsten noch zu beachten gibt, wenn jemand ein in F zugelassenes Fahrzeug in D zulassen möchte? Reichen Kopien der alten deutschen Papiere und das COC oder nur das COC und der Kaufvertrag?

Ist bei uns gerade aktuell, daher wäre es prima, wenn jemand bald antworten könnte ...

Danke!
moni

Offline Suzette

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #6 am: 26. Juni 2018, 15:54:20 »
Kennzeichen machst Du natürlich weg.
Der deutsche Käufer kann sowieso nicht damit fahren.
Der muß mit dem Hänger oder einen Kurzzeitkennzeichen kommen.
Oder Du bringst ihm das Auto und machst dann die KZ weg (wenn Du in Grenznähe wohnst).
Ich habe schon zweimal ein Auto nach Kehl und Saarbrücken gefahren - dort wurde dann übergeben.
Die französischen KZ hab ich weggemacht und der Käufer die deutschen Kurzzeitkennzeichen hingemacht.

Hallo Ralph

ich dachte, die weißen frz. Kennzeichen werden in Deutschland bei Wiederanmeldung von der Zulassungsbehörde zerstört? Muss man die sicher entfernen bei Verkauf? Was passiert dann damit, wenn nicht? Hier in F kann man die ja nicht mehr zurückgeben?

Offline Ralph

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #7 am: 27. Juni 2018, 18:51:45 »
Weißt Du wo Dein Auto nach einem Verkauf tatsäschlich wiederangemeldet wird ??
Deshalb guter Rat - immer Schilder wegmachen wenn das Auto ins Ausland geht.
Sonst fährt jemand noch in Bulgarien / Litauen oder sonstwo mit Deinem Schild rum.
Das kann ärgerlich werden.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ralph

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #8 am: 27. Juni 2018, 18:59:04 »
Hallo zusammen!
Dazu noch eine Frage: wie kann das Fahrzeug in Deutschland wieder zugelassen werden, wenn es in Frankreich nicht abgemeldet wurde? Brauchen die keine Abmeldebestätigung?
Weiß jemand, was es ansonsten noch zu beachten gibt, wenn jemand ein in F zugelassenes Fahrzeug in D zulassen möchte? Reichen Kopien der alten deutschen Papiere und das COC oder nur das COC und der Kaufvertrag?

Ist bei uns gerade aktuell, daher wäre es prima, wenn jemand bald antworten könnte ...

Danke!
moni

Abmeldebestätigungen gibt es in D auch schon lange keine mehr.
Die Kopie des alten Briefes ist hilfreich aber nicht erforderlich.
Er braucht nur die ausgefüllte Carte Grise und den Kaufvertrag .
COC ist hilfreich - muß er sonst evtl. neu bezahlen.
Je nachdem wieviele Jahre das Fzg. schon nicht mehr in D zugelassen war, steht eine Vollabnahme beim TÜV an.

Keine Sorge - das klappt schon . 2 meiner ehemaligen Autos fahren wieder in D.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 19:00:59 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zaren

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #9 am: 27. Juni 2018, 19:14:57 »
Hallo,

ich würde dir noch raten die genaue Uhrzeit auf den Kaufvertrag, sowohl als auch auf die Carte Grises zu schreiben. Mir ist es nämlich passiert, dass Käufer hat Auto auf Hänger mitgenommen und ihm ist die Motorhaube aufgegangen, weil er sie nicht richtig zugemacht hat! Die Scheibe war im Eimer! Er wollte diskutieren, ich habe ihm gesagt, das da genau die Uhrzeit steht. Somit Pech gehabt!

Gruß Zaren

Offline Suzette

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Re: Autoverkauf nach Deutschland
« Antwort #10 am: 28. Juni 2018, 15:50:43 »
Weißt Du wo Dein Auto nach einem Verkauf tatsäschlich wiederangemeldet wird ??
Deshalb guter Rat - immer Schilder wegmachen wenn das Auto ins Ausland geht.
Sonst fährt jemand noch in Bulgarien / Litauen oder sonstwo mit Deinem Schild rum.
Das kann ärgerlich werden.....

Naja, wo du Recht hast...

Ich werde meinen aktuellen Wagen an einen (großen, bekannten) Händler in Saarbrucken in Zahlung geben, sobald mein Neuer ankommt. Taxiert wurde mein Wagen schon beim Händler, nur dachte der wohl, ich muss Schilder und Carte Grise bei ihm lassen, da beides von den deutschen Behörden eingezogen würden, nicht nur eins davon.

« Letzte Änderung: 02. Juli 2018, 14:35:34 von Suzette »