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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: meteoman am 05. April 2016, 21:55:24

Titel: Autoverkauf ins Ausland
Beitrag von: meteoman am 05. April 2016, 21:55:24
Hallo Ihr Alle,
nach 6 schönen Jahren im Elsass wohnen wir seit ein paar Wochen wieder in Deutschland.
Eines unserer Autos ist noch in Frankreich zugelassen, eine Ummeldung nach Deutschland lohnt nimmer. Die CT ist erst 5 Monate alt.
Am Wochrnende verkaufe ich das Auto nach Kroatien ( also EU). Der Käufer will auf eigener Achse fahren. Gibt es eine legale Möglichkeit ihm das Auto mit uu geben?
Deutsches Kurzzeit oder Exportkennzeivhen gehen nicht- es gibt keine deutschen Papiere und keinen aktuellen (erforderlichen) TÜV Bericht.
Danke vorab,
Gruß aus der Eifel
Peter
Titel: Re: Autoverkauf ins Ausland
Beitrag von: Ralph am 06. April 2016, 14:41:18
Da muß er sich dann schon ein kroatisches Einfuhrkennzeichen besorgen....
Guter Tip - mach ja Deine Kennzeichen und Dein Versicherungsmärkchen weg.....
Titel: Re: Autoverkauf ins Ausland
Beitrag von: Nicod3mus am 06. April 2016, 15:34:49
Kaufvertrag ordentlich mit allen Angaben machen.
Carte Grise entwerten mit dem Vermerk "Vendue"
Nach Verkauf sofort Meldung an Sous Prefecture und die Versicherung geben.

Danach wäre mir es persönlich egal, wie derjenige dann das Auto nach Kroatien schafft. Wenn was passiert oder er in eine Polizeikontrolle kommt, dann hast Du auf jedenfall nichts mehr damit zu tun.