Hallo Silence,
nach Aufgabe deiner Wohnung in F und Umzug nach D gelten für dich die deutschen Fristen.
Und da fordert die D-Bürokratie bei Umzug: umgehend nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, (heißt, spätestens innerhalb einer oder zwei Wochen). Auf keinen Fall erlaubt sie eine Frist von einem Monat und schon gar nicht von 6 Monaten. Leider.
Zum oft diskutierten Thema 'Auto-Ummeldung' hat die Europäische Kommission ihre Ausführungen aktualisiert und präzisiert und damit, wie ich finde, für mehr Klarheit gesorgt.
Dazu will ich morgen mehr posten.
Es dauert etwas.