Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Silence am 13. Mai 2013, 18:29:11

Titel: Autoummeldung
Beitrag von: Silence am 13. Mai 2013, 18:29:11
Hallo,

wer kann mir bitte sagen, wann ein Auto mit französischem Kennzeichen bei Rückzug nach Deutschland dort wieder angemeldet werden muss? Kann im Netz nichts finden.
Danke.
Silence
Titel: Re: Autoummeldung
Beitrag von: banjo am 13. Mai 2013, 23:37:21
Ne eindeutige Antwort darauf gibts nicht. Offizielle Auskünfte gehen von 'sofort' bis zu '6 Monate', je nachdem, wie der Wind weht.
Titel: Re: Autoummeldung
Beitrag von: pifolog am 14. Mai 2013, 01:32:08
Hallo Silence,

nach Aufgabe deiner Wohnung in F und Umzug nach D gelten für dich die deutschen Fristen.
Und da fordert die D-Bürokratie bei Umzug: umgehend nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, (heißt, spätestens innerhalb einer oder zwei Wochen). Auf keinen Fall erlaubt sie eine Frist von einem Monat und schon gar nicht von 6 Monaten. Leider.

Zum oft diskutierten Thema 'Auto-Ummeldung' hat die Europäische Kommission ihre Ausführungen aktualisiert und präzisiert und damit, wie ich finde, für mehr Klarheit gesorgt.
Dazu will ich morgen mehr posten.
Es dauert etwas.

Titel: Re: Autoummeldung
Beitrag von: banjo am 14. Mai 2013, 01:56:20
Die Informationen bzgl. Autoummeldung D->F, die mir ganz aktuell von den Zulassungsstellen vorliegen, sagen: sofort. Dann wird es umgekehrt nicht anders sein.
Titel: Re: Autoummeldung
Beitrag von: pifolog am 15. Mai 2013, 00:15:49

Die Europäische Kommission beschreibt auf der von ihr betriebenen Seite 'europa.eu' die Zulassungsmodalitäten aktualisiert und nach Ländern spezifiziert.
http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes/index_de.htm
Kernaussage: Es gibt zwar EU-Rechte, die von 6 Monaten reden, aber letztlich ist das Recht des neuen Wohnstaates maßgebend.

Wer von D nach F zieht, für den heißt es: „Vous devez demander un certificat d'immatriculation dans les 30 jours après avoir déclaré votre domicile en France.“
http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes/france/index_fr.htm
dazu noch: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F10519.xhtml
Also innerhalb von 30 Tagen nach der déclaration du domicile. (Domicile ist gleichzusetzen mit Hauptwohnung)

Für den Rückzug von F nach D gilt: „Sobald Sie sich als Neubürger bei den Kommunalbehörden angemeldet haben, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden.“
http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes/germany/index_de.htm

Will ich Zeit gewinnen -steuerliche Aspekte unberücksichtigt-, kann ich als EU-Bürger die Anmeldung in D, oder die déclaration du domicile hinauszögern, wenn ich meinen Wohnsitz im ehemaligen Land beibehalte. Als Frist wird immer das Datum von 3 Monaten erwähnt. Solange darf sich nämlich ein EU-Bürger in einem anderen Land ohne weitere Formalitäten aufhalten.


Titel: Re: Autoummeldung
Beitrag von: Silence am 15. Mai 2013, 10:14:16
Hallo,
danke für Deine Mühe, das ist eine wertvolle Antwort.
Silence