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Autor Thema: Autoristion de conduire provisoire - Gültigkeit in DE  (Gelesen 4932 mal)

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Offline ulienfrance

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Autoristion de conduire provisoire - Gültigkeit in DE
« am: 24. August 2012, 15:18:28 »
Hallo,

hab heute, nachdem ich nun schon seit 2006 in Farnkreich lebe (keinen Wohnsitz mehr in DE) meine deutschen Führerschein in einen französischen umschreiben lassen.
Hierzu war ich auf der Sous-Prefecture in Haguenau, was eigentlich soweit reibungslos geklappt hat.
Natürlich bekommt man den Original-Führerschein nicht sofort ausgehändigt, ......... ist eigentlich klar. Auf die Frage warum auf der "Autorisation de conduire provisoire" nur die Klasse "B" und nicht auch die restlichen eingetragen sind, antwortete mir die Sachbearbeiterin daß die Prefecture in diesem Moment nur berechtigt sei die Klasse "B" auf der provisorischen Fahrerlaubnis einzutragen.
Desweiteren sagte sie mir, das diese provisorische Fahrerlaubnis im Ausland nicht gültig sei.
Dumme Sache, auf das Motorradfahren kann ich bis zum eintreffen des rosa Lappens ja verzichten, nur die Ungültigkeit der provisorischen Fahrerlaubnis in DE macht mir etwas zu schaffen da ich in DE arbeite.
Hätte ja noch eine Fotokopie des deutsche Führerscheins, die ich im Fall X den der deutschen Polizei zusammen  mit dem provisorischen franz. Führerschein vorlegen könnte ?!
Hat von euch eventuell schon jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt gesammelt.

Gruß aus dem Outre-Fôret

Uli

banjo

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Re: Autoristion de conduire provisoire - Gültigkeit in DE
« Antwort #1 am: 24. August 2012, 16:52:44 »
Es gibt IMHO einen Erlass in BaWü, dass der prov. Führerschein anzuerkennen ist.
Google mal danach bzw. rufe bei einer Führerscheinstelle in grenznähe an.

Offline spirou

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Re: Autoristion de conduire provisoire - Gültigkeit in DE
« Antwort #2 am: 25. August 2012, 17:25:24 »
Hallo,

also ich habe meinen 2011 umschreiben lassen müssen.
Hat alles reibungslos und wunderbar geklappt.
Wie du schreibst den Original FS abgeben und provisorischen bekommen.
Ich hab mir nicht mal die Frage gestellt ob der in der EU gültig ist oder nicht. FS ist FS
War in den 2 Wochen in D A und CH völlig sorgenfrei unterwegs.
Prompt ist mir in D in dieser Zeit auch noch einer reingefahren.
Der wollte dann auch noch unbedingt die Polizei holen und wir haben eine Stunde im Regen auf die gewartet.
Gott sei dank ist das in F nicht möglich, das gehört meiner Meinung nach unbedingt abgeschafft, bei Blechschäden die Polizei zu holen.
Kurz und gut, die sind dann gekommen, haben natürlich auch meinen FS sehen wollen und waren dann über diesen "Fresszettel" den ich Ihnen zeigte etwas erstaunt, haben sich aber alles darauf stehende brav abgeschrieben und nichts weiter gesagt, den Unfall aufgenommen, dem Gegner noch 20 € wegen ich glaube Verkehrsgefährdung abgeknöpft und sind wieder gefahren.

Keine weiteren Folgen.

Offline ulienfrance

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Re: Autoristion de conduire provisoire - Gültigkeit in DE
« Antwort #3 am: 25. August 2012, 19:54:45 »
Hallo,
erst mal herzlichen Dank für euere Hilfe.
Ich denk ich werde es einfach mal darauf ankommen lassen, denn eigentlich hab ich keine andere Wahl denn ich muss meine Brötchen in DE verdienen.
Den größten Teil der Strecke hab ich ja zum Glück auf französischem Boden zurückzulegen.

Wie lange hat denn die Auslieferng des Original-Führerscheins denn gedauert?
Man sagte mir "une quinzaine de jours" also ca. zwei Wochen, ist das richtig?

Gruß

Uli

Offline Lumi

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Re: Autoristion de conduire provisoire - Gültigkeit in DE
« Antwort #4 am: 20. November 2012, 21:40:58 »
Hallo zusammen,

hätte da eine rechtliche Frage, hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

wohne seit Januar 2012 in Frankreich und hatte im Mai einen Unfall in D. Besass bis dahin den deutschen EU FS. Dieser wurde mir nun für ein Jahr entzogen. Habe jetzt viel gelesen dass ich nur in D ein Fahrverbot habe. Muss ich jetzt in F den FS neumachen oder wie muss ich vorgehen. Oder bekomme ich in F einen ausgestellt auf dem vermerkt ist, dass ich bis nächstes Jahr nicht in D fahren darf?

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!