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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Chika am 08. April 2012, 20:19:09

Titel: Autoneukauf - Ummeldung/ Neuanmeldung
Beitrag von: Chika am 08. April 2012, 20:19:09
Hallo,

ich habe bereits ein Auto, welches in Frankreich auf mich zugelassen ist.

Jetzt habe ich mir ein neues Auto bestellt und wollte nun wissen ob ich:

1.) das alte Auto in Frankreich irgendwo abmelden muss?
2.) das neue Auto auf das selbe Kennzeichen zulassen kann und die Nummernschilder wieder montieren kann?

Muss ich hier nur auf die Prefecture? Was benötige ich für Dokumente?

Oh, so viele Fragen, sorry  ;)

Danke im Voraus!!!  :doppeld:

Chika
Titel: Re: Autoneukauf - Ummeldung/ Neuanmeldung
Beitrag von: Ralph am 09. April 2012, 12:29:30
Hi,

um Deine Fragen beantworten zu können müßtest Du uns erst einmal mitteilen was Du denn mit Deinem "alten" Auto machen willst.
Das was Du unter abmelden verstehst gibt es in F sowieso nicht. Es gibt nur versichert oder nicht versichert.
Willst Du das Auto behalten ? Willst Du es verkaufen ? Gibst Du es in Zahlung ? Wird es verschrottet ?
Hast Du eine der aktuellen Nummern oder noch eine Alte ?
Die aktuellen Nummern bleiben immer beim Auto.
Hast Du eine alte Nummer bekommst Du für Dein Neues sowieso eine Neue Nummer (xx-123-xx).
Also alte Nummer auf neues Auto ist nicht.

Ansonsten müßte ich wissen was Du mit Deinem alten Auto machen willst um Dir Deine Fragen zu beantworten.

Gruß Ralph
Titel: Re: Autoneukauf - Ummeldung/ Neuanmeldung
Beitrag von: Chika am 15. April 2012, 14:36:35
Hallo, hier die Antworten  =D :

- das alte Auto wird beim deut. Autohändler in Zahlung gegeben.
- ich habe noch alte Nummernschilder mit der 51 drauf

Ich habe gehört, dass man schon einen Schein brauch, wo drauf steht dass das Auto verkauft ist und damit zur Prefecture gehen. Dann danach zur Versicherung. Stimmt das? kennt jemand das Abmeldeformular?

LG
Chika  :doppeld: