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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: lantos am 27. Dezember 2012, 15:17:28

Titel: Autoneukauf in D für F ?
Beitrag von: lantos am 27. Dezember 2012, 15:17:28
hallo ihr lieben,

dachte, dass das thema hier schon behandelt wurde. wer weiss oder findet es ?

 wenn ich in d ein neues auto kaufe und hier zulassen will: in d netto ? oder nur nur die
differenz in f  ? die fristen 6 monate/ 6000 km sind ja bekannt. und: verkauft der händler
in d ein auto netto an eine privatperson in f ? fragen über fragen. wer hat erfahrung ?

danke.
 
Titel: Re: Autoneukauf in D für F ?
Beitrag von: banjo am 27. Dezember 2012, 15:27:51
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Seite 19 hilft Dir.

Ich würde das Fzg 6 Monate in D auf einen Freund/Verwandten zulassen und dann erst rüberholen.
Titel: Re: Autoneukauf in D für F ?
Beitrag von: lantos am 27. Dezember 2012, 17:14:10
danke banjo, genau das habe ich gesucht  :smily: