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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: sable12 am 20. August 2012, 23:38:50

Titel: Autokauf in Frankreich /carte grise
Beitrag von: sable12 am 20. August 2012, 23:38:50
Hallo :winkerwinker:

Wenn ich das richtig verstande habe, gibt es in F  keinen "Kfz Brief" - nur eine carte grise.

Wie wird das geregelt, wenn man sein neues Auto über die Bank finanziert? In D wird dann ja der Brief einbehalten.......
Und in F??

Danke!


Titel: Re: Autokauf in Frankreich /carte grise
Beitrag von: Ralph am 21. August 2012, 08:33:14
Ganz einfach - das Auto dient auch hier (wenn Du nichts anderes hast) als Sicherheit.
Nur das Du hier Deine Carte Gris behälst.

Deswegen gibt es ein Register in dem die Autos die "verpfändet" sind eingetragen sind.
Beim Verkauf muß deshalb ein Certificate de non gage ausgedruckt werden aus dem hervorgeht das das Auto nicht belastet ist.
Ohne dieses Certificate de non gage bekommst der Käufer das Auto nicht zugelassen.

Gruß Ralph
Titel: Re: Autokauf in Frankreich /carte grise
Beitrag von: banjo am 21. August 2012, 12:42:27
Bei ner Bank in F geht es so, eine Bank in D wird Dir das nicht finanzieren
Titel: Re: Autokauf in Frankreich /carte grise
Beitrag von: sable12 am 25. August 2012, 22:39:33
 :winkerwinker:  DANKE  für eure Antworten!