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Autor Thema: autokauf in f  (Gelesen 4873 mal)

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Offline roline

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autokauf in f
« am: 26. März 2008, 13:39:37 »
hallo,
nachdem unser auto nun vollständig in die brüche gegangen ist und wir uns in f einen gebrauchten kaufen wollen, stellen sich für uns ein paar fragen:
wir wollen den wagen in d anmelden. der autohändler verkauft ihn uns hors tax, weil wir ihn in d als firmenwagen laufen lassen wollen. wir werden die mehrwertsteuer in d bezahlen. der händler gibt uns seine alte carte grise und überführungskennzeichen. damit ist der wagen für die zeit der überführung versichert.
ist das alles so richtig?????
oder stimmen unsere informationen nicht?
müssen wir noch etwas beachten?
welche kosten enstehen?
gibt es irgendwelche sachen mit dem zoll zu berücksichtigen?
schon jetzt vielen dank für eure hinweise und tips
liebe grüße
roline

mausespeck007

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Re: autokauf in f
« Antwort #1 am: 26. März 2008, 14:47:01 »
...wie habe ich das richtig verstanden, Ihr kauft Euch ein Auto in F und überführt es nach D um es dort anzumelden?
Normalerweise sind die Gebrauchtwagen in D preiswerter wie in F.

Zum Ablauf kann ich leider Euch nicht viel sagen, weil ich nach/in D kein Auto verkauft oder angemeldet habe, ich weiß nur dass Ihr in Deutschland beim TÜV eine Vollabnahme das Fzg. machen müsst, da ein KFZ-Brief / KFZ-Schein erstellt wird

Deutschland:

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Kosten ca. 150-200,- € Sebstvorführung bei TÜV 

Ihr solltet Euch mal beim TÜV Eures Firmenwohnsitzes befragen.

Viel Spaß dabei!


Offline Ralph

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Re: autokauf in f
« Antwort #2 am: 26. März 2008, 15:04:10 »
Hallo,

schließe mich meinem Vorredner an - Autokauf in F /Zulassung in D ist eigentlich unsinnig.
Warum, glaubt Ihr, kaufen alle F in D ihre Autos ?

Zoll gibt es innerhalb der EU nicht.
Ihr braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA, dann Vollabnahme. Der Export nach D ist i.d.R. unkomplizierter als umgekehrt.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz