Hallo,
ja - so hat es dann auch funktioniert.
Der Führerschein ist in DE beantragt, ist nicht befristet - nur der Eintrag "95" ist es. Ende 2015 gibt es dann -wie in Frankreich- die Extrakarte.
Dazu musste der Antrag ausgefüllt werden, der zwar vom franz. Führerschein ausgeht - gibt ja aber keinen anderen.
Der Arbeitgeber musste noch eine Bescheinigung schreiben, in der er den internationalen Verkehr bestätigt (in unserem Fall auch noch den Ort des Firmensitzes).
2 Passbilder: eins für den Führerschein, eins für die neue Karte.
Die Bestätigung der Module und natürlich den Reisepass zur Vorlage.
Das war es - ABER: Klasse 3
Ein Kollege hat Klasse 2, ist gerade 50 geworden und hat da ganz andere Auflagen....der muss seinen deutschen Führerschein in einen franz. umschreiben lassen, die Untersuchungen nochmal machen (hat er in DE gemacht, F akzeptiert das aber auch mal wieder nicht), und dann in DE diesen Antrag stellen, dass er bis Ende 2015 den franz. in einen deutschen getauscht bekommt, mit Aushändigung der Extrakarte dann den franz. Anfang 2016 zurückbekommt. So hat er uns das geschildert - also ohne Gewähr meinerseits
