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Autor Thema: Auto wieder in Deuschland zulassen  (Gelesen 9537 mal)

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Offline BY 5

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Auto wieder in Deuschland zulassen
« am: 23. Juni 2011, 21:20:53 »
Hallo habe da mal eine frage,

das Auto ist noch in Frakreich zugelassenn will das wieder in Deuschland zulassen muss ich da noch zu der Franzosischen Zulassungstelle gehen um das Auto abzumelden oder brauche ich das nicht.Oder gereicht das nur wenn ich die Versicherung auflöse.


mfg BY 5

Offline Sabine

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #1 am: 24. Juni 2011, 07:28:12 »
Hallo,

abmelden mußt Du es schon.
Es gibt von der Präfektur ein Formular "Certificat de cession d'un véhicule" - ist aber nur für Verkauf und Verschrottung gedacht, das habe ich beim Verkauf immer ausgefüllt und ein Exemplar hat dann die Präfektur als Abmeldung von mir erhalten.

Wie das jetzt läuft, wenn Du es nur nach DE ummeldest, weiß ich nicht..

LG
Sabine

Offline Zaren

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #2 am: 26. Juni 2011, 03:42:00 »
So wirklich Ahnung habe ich nicht, doch ich denke das dein Auto alles wieder neu brauch, egal ob das die Papiere sind oder TÜV, AU etc. Am besten du gehst mal eine D Werkstatt und erkundigst dich. Denn wenn du in F ein Auto kaufst und das in D anmelden willst, dann muss das doch auch irgendwie gehen!!!


Gruß Zaren

Offline BY 5

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #3 am: 26. Juni 2011, 11:21:20 »
Hallo,

das mit den TÜV weiß ich ja, das Auto war ja schon in D zugelassen den COC schein habe ich noch und die alten Papiere die ja ungültig gemacht worden sind,habe ich auch noch mir hatt man gesagt, das ich nur die versichrung in F auflösen soll und mehr nicht.binmir halt nun nicht sicher ob das woll ausreichen soll. Danke erstmal für eune antworten.

mfg BY 5

Offline RS2000

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #4 am: 09. Juli 2011, 11:26:32 »
Hallo zusammen,

ich möchte auch ein Auto von mir wieder nach Deutschland überführen und meinem Vater geben.
Könnt ihr mir sagen was ich genau machen muss.
Auto ist momentan in Frankreich angemeldet. Möchte die Versicherung zum Ende des Jahres kündigen.
Muss ich dann noch auf die Prefecture ?
Was brauche ich für Formulare um das Auto in D zuzulassen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Grüße
RS

mr_right

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #5 am: 09. Juli 2011, 11:39:32 »
.... nichts einfacher als das. Geh einfach mal zur Zulassungsstelle in D. Sie behalten den französischen KFZ Brief und die frz. Nummern ein und händigen dir einen deutschen KFZ Brief sofort aus, falls Du den gültigen TÜV + deutsches Versicherungsangebot und Personalausweis hast. Somit kannst du in D sofort fahren.
Franz. Versicherung danach einfach kündigen.
TÜV kannst du in D machen, auch wenn du franz. Kennzeichen hast.

Offline RS2000

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #6 am: 09. Juli 2011, 12:15:43 »
Aha also in france die versicherung kuendige ich zum 31.12.
Muss ich das auto nicht auf der prefecture abmelden?
Oder dem finanzamt sagen hallo das auto ist nun wieder in D??
Was kommen ungefaehr fuer kosten auf mich zu??
Viele gruesse

Offline RS2000

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #7 am: 11. Juli 2011, 18:23:38 »
was ist dann mit dem Formular Certificat du Cession de vehicle `???

muss ich das auf der prefecture dann einreichen oder nicht ?

Offline Bréhat

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #8 am: 11. Juli 2011, 21:14:56 »
Also zu diesem Thema hätte ich folgendes anzumerken:
Du brauchst auf jeden Fall eine Konformitätserklärung ( Certificats de Conformité ) für Dein Fahrzeug die bekommst Du vom Fahrzeughersteller.
Wahrscheinlich könnte auch sein, das Du eine TÜV Kontrolle machen lassen musst.
Mir ging es auf jeden Fall so. Ein Fahrzeug in Deutschland gekauft mit TÜV bis 2012 und doch wurde diese in Frankreich nicht anerkannt und auch nicht ohne diese Konformitätserklärung und bei der Prefectur schon garnicht.
Am besten ist es Du machst Dich bei Deiner Zulassungsstelle schlau.

Offline RS2000

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #9 am: 11. Juli 2011, 21:35:43 »
Ich glaube du verwechselst da was
Ich moechte ein auto von f nach d ummelden

Offline Bréhat

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #10 am: 12. Juli 2011, 02:42:49 »
Ich gehe davon aus das ich das richtig gelesen hatte.
Im klar Text: Fahrzeug in Frankreich abmelden und dann das Fahrzeug nach Deutschland importieren, sowie es dann in Deutschland  wieder zuzulassen. Richtig.????
Um das Fahrzeug dann wieder zulassen zu können, benötigst Du diese von mir angesprochene Konformitätserklärung.
Noch dazu von mir:
Bin mit einem in F. zugelassen Fahrzeug nach D. in Urlaub gefahren. Dort hat sich dann leider ein Getriebeschaden ergeben. Also in D. einen anderen Wagen gekauft ( zugelassen mit einem Kurzzeit Kennzeichen ) und wieder nach Hause gefahren. ( Bretagne )
Der Wagen hatte noch Deutschen TÜV bis 2012. Beim umschreiben und wieder anmelden des Wagens hier in Frankreich wurde auch diese Erklärung verlangt und sogar neue TÜV Prüfung. Das heißt also im Umkehrschluss  F. - D. die selbe Prozedur.
Sogar nach Auskunft des ADAC wird diese Erklärung höchstwahrscheinlich von Dir verlangt.
Die Kosten dafür werden wohl je nach Fahrzeughersteller verschieden sein. Meine hat bei Renault 145,00 Euro gekostet plus 67,00 Euro
neue TÜV Prüfung.
Der jenige, der eventuell dann meinen alten Wagen kaufen und selber reparieren würde, um ihn dann in D. wieder anzumelden bräuchte diese Erklärung. Ich hoffe das Du es jetzt richtig verstanden hast.!!      Walter
« Letzte Änderung: 12. Juli 2011, 02:45:00 von Bréhat »

Offline Ralph

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Re: Auto wieder in Deuschland zulassen
« Antwort #11 am: 12. Juli 2011, 08:21:33 »
@ RS200

Also für die Zulassung in D brauchst Du keine Konformitätserklärung mehr....

Denn im Gegensatz zu Frankreich hält sich Deutschland an die EU Richtlinien die besagen das wenn ein Fahrzeug einmal in der EU zugelassen ist wird es von jedem anderen Land innerhalb der Eu anerkannt.
Wenn Du noch dazu eine Kopie des alten KFZ Briefes hast dann ist es noch Besser.

Einfach der Sous-Prefectur mitteilen das das Fahrzeug verkauft wurde - neuen Besitzer in D benennen und gut ist.
Dasselbe mit der Versicherung.

Frag mal nach was das Auto in D Steuer kostet - evtl. ist es ja billiger es in F angemeldet zu lassen.....(das ist jetzt aber kein offizieller Tip  :zwinkern:  )

« Letzte Änderung: 12. Juli 2011, 08:24:09 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz