Ich gehe davon aus das ich das richtig gelesen hatte.
Im klar Text: Fahrzeug in Frankreich abmelden und dann das Fahrzeug nach Deutschland importieren, sowie es dann in Deutschland wieder zuzulassen. Richtig.

?
Um das Fahrzeug dann wieder zulassen zu können, benötigst Du diese von mir angesprochene Konformitätserklärung.
Noch dazu von mir:
Bin mit einem in F. zugelassen Fahrzeug nach D. in Urlaub gefahren. Dort hat sich dann leider ein Getriebeschaden ergeben. Also in D. einen anderen Wagen gekauft ( zugelassen mit einem Kurzzeit Kennzeichen ) und wieder nach Hause gefahren. ( Bretagne )
Der Wagen hatte noch Deutschen TÜV bis 2012. Beim umschreiben und wieder anmelden des Wagens hier in Frankreich wurde auch diese Erklärung verlangt und sogar neue TÜV Prüfung. Das heißt also im Umkehrschluss F. - D. die selbe Prozedur.
Sogar nach Auskunft des ADAC wird diese Erklärung höchstwahrscheinlich von Dir verlangt.
Die Kosten dafür werden wohl je nach Fahrzeughersteller verschieden sein. Meine hat bei Renault 145,00 Euro gekostet plus 67,00 Euro
neue TÜV Prüfung.
Der jenige, der eventuell dann meinen alten Wagen kaufen und selber reparieren würde, um ihn dann in D. wieder anzumelden bräuchte diese Erklärung. Ich hoffe das Du es jetzt richtig verstanden hast.!! Walter