Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: woalbre am 26. Dezember 2012, 08:54:02
-
:Achtung:
Wer kann mir helfen oder Tipps geben
Ich möchte mein Auto das ich in D vor 4 jahren geleast habe
und bei meinem Umzug vor 3 Jahren in F zugelassen hatte
jetzt wieder nach D überführen da der Leasingvetrag ausläuft
Was muß ich alles beachten?
Für eure Unterstützung schon mal vielen dank :doppeld:
-
nicht viel.
dt. Behörde:
http://web1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=619
in Frankreich: Versicherungen kündigen und Prefecture informieren
-
Was ist denn mit der Leasinggesellschaft vereinbart ?
Zunächst einmal muß man bei Ende eines Leasingvertrages das Auto zurückgeben - sonst nichts.
Nachdem die der Zulassung in F wohl zugestimmt haben sollte das ja auch kein Problem sein ein in F zugelassenes Auto zurückzugeben.
Um die Zulassung - in welchem Land auch immer - wird sich dann schon der neue Besitzer kümmern.
Eine erneute Zulassung in D auf Dich dürfte ja - mangels Wohnsitz - eh nicht möglich sein.
Gruß Ralph
-
Ja das mit der Leasinggesellschaft ist soweit klar das ich das Auto
bei dem Händler wo ich es als Neufahrzeug geleast habe ,auch wieder zurück
geben muss.
-
Ich dachte ich müsse zuerst nach Hagenau
Versichert habe ich das Auto bei Credit Mutuel
das heist ich muß dort die Versicherung kündigen
Und dann nach Hagenau fahren auf die Prefecture
Ich bedanke mich bis her ganz herzlich für eure Antworten
Wünsche noch allen einen guten Start ins Neue Jahr
-
Man muß nicht extra hinfahren. Geht auch per Mail.
Habe ich beim letzten Auto so gemacht
-
Und welche Papiere brauche ich dann wenn ich es in Deutaschland beim Händler wieder abgebe?
Einen Fahrzeugbrief habe ich ja nicht mehr da dieser vernichtet wurde als ich in F die Carte Crise bekommen habe
-
Jemand muss einen neuen Brief erstellen. Entweder Du oder besser das Autohaus. Müsst halt über die Kosten sprechen. Eine Kopie des alten Briefes erleichtert die Sache.
-
Ich weiß nicht was Ihr immer mit dem deutschen Brief habt.
Du hast mit der Erlaubnis der Leasinggesellschaft das Auto in F zugelassen.
Wenn Du nichts anderes vereinbart hast - gibst Du das Auto mit der dazugehörenden Carte gris zurück und fertig.
Auf wen soll denn der Deutsche Brief auch ausgestellt werden ? Auf Dich - geht nicht. Wenn dann auf das Autohaus oder die Leasinggesellschaft. Das ist aber nicht Deine Sache - das sollen die entscheiden.
Das Auto wird doch eh weiterverkauft - wer weiß wohin.
So sehe ich das.
Gruß
-
Naja, das Auto braucht halt wieder einen dt. Brief, wenn es in D zugelassen werden will. Es gibt auch Briefe ohne Haltereintag, so wie es bei Neuwagen ab Werk ist.
Aber Du hast natürlich recht, es ist Sache der Leasingfirma, ihr gehört das Auto.
-
Naja, das Auto braucht halt wieder einen dt. Brief, wenn es in D zugelassen werden will.
Das wäre das erste Auto mit einem eigenen Willen :lach:
-
Ja Ralf du meinst ich soll das Auto samt Carte Crise einfach dem Händler In D zurückgeben?
Soll ich dann vorher aber meine Versicherung bei Credit Mutuel kündigen?
-
Du brauchst nicht kündigen.
Einfach die grüne Versicherungskarte samt der kleinen Vignette an der Scheibe bei der Übergabe rausnehmen.
Und dann der Versicherung mitteilen das das Auto zurückgegeben wurde.
Carte Grise bearbeiten wie beim Verkauf..