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Autor Thema: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden  (Gelesen 19080 mal)

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Offline Traene

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Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« am: 15. August 2012, 06:34:53 »
Hallo,
also das Auto ist Ende März verkauft worden. Anfang April wurde dann der Käufer geblitzt. Strafe von 40€, nichts dramatisches - wenn er bezahlt hätte. Die Strafe ging an mich, ich hab ihm Bescheid gegeben, er sagte, er kümmert sich... ja, dumm von mir. Als nächstes kam dann eine "Zahlungserinnerung": Jetzt waren's auf einmal 180€ und einen Punktabzug. Dabei lag dann das Formular, in dem ich versichere, nicht der Eigentümer des Autos zu sein, was ich diesmal ausfüllte und abschickte. Zusätzlich war ich noch auf der Sous-Prefecture und hab den Zettel des Verkaufs ausgefüllt. Gestern kam die Antwort darauf.

"Je vous informe du rejet de cell-ci en raison du non respect moins une des regles impératives...

Le motif du rejet est: Desingation incomplete: Libellé de voie et complément d'addresse non renseignés."

Wobei als Absender Officier du ministre public steht, ohne Telefonnummer, ohne Adresse, ohne alles. Mir ist jetzt nicht ganz klar, was die franz. Behörden jetzt von mir erwarten. Ein "sorry, war nur Spaß, natürlich dürft ihr mir den Punkt abziehen, obwohl ich gar nicht in dem Auto saß, das mir nicht mal mehr gehörte"?
Draußen nur Kännchen

Offline Eliott

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #1 am: 15. August 2012, 08:29:45 »
Ich würde
1. nie eine Auto angemeldet verkaufen,
2. nie in einem Land in dem ich mich mit Rechtsverhältnissen nicht so richtig auskenne. :police:

Grüße


Offline Eric

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #2 am: 15. August 2012, 09:03:38 »
Tolle Antwort Eliott

@Traene :hier mal der genaue Text , was ausgefüllt werden muss

Une lettre signée de l'auteur de la requête ou de la réclamation précisant l'identité, l'adresse, ainsi que la référence du permis de conduire de la personne qui était présumée conduire le véhicule lorsque la contravention a été constatée

da steht auch was von der Führerscheinnummer des Fahrers

Offline Ralph

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #3 am: 15. August 2012, 11:35:35 »
Ich würde
1. nie eine Auto angemeldet verkaufen,


Super Tip - wie willst Du das in F machen ??
Da ist nichts angemeldet oder abgemeldet....

Wichtig ist beim Verkauf in F immer der Kaufvertrag (Cerfa 13751*02) auf dem ja auch genau das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe protokolliert ist.
Wenn Du den an die Sous Prefecture geschickt hast ist alles normalerweise alles gut.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Traene

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #4 am: 15. August 2012, 18:36:08 »
Wichtig ist beim Verkauf in F immer der Kaufvertrag (Cerfa 13751*02) auf dem ja auch genau das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe protokolliert ist.
Wenn Du den an die Sous Prefecture geschickt hast ist alles normalerweise alles gut.
Ja, wir hängen gerade bei diesem "normalerweise". Ich war ja auch auf der Police, die haben ja gesagt, ich soll den Zettel ausfüllen, und gut ist. Jetzt ist aber nicht gut, und der Fall wurde halt noch nirgends erwähnt  :rolleyes:


1. nie eine Auto angemeldet verkaufen,

Ja, ist ne super Idee. Besonders wenn ich Autos im Ruhrgebiet oder so kaufen möchte, um sie nach Frankreich zu überführen.
Leider hat die Unfähigkeit des deutschen Rechtssystems genau dazu geführt, dass es jetzt jeder so macht  :mad:

da steht auch was von der Führerscheinnummer des Fahrers
Ja, schön. Die hab ich aber nicht. Zumal hier Fahrer!=Halter, weil gekauft hat es sein Papa.
Und noch so einen Zettel zum Reklamieren haben die Behörden mir wohlweislich vorenthalten.
Draußen nur Kännchen

Offline Zaren

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #5 am: 15. August 2012, 20:47:39 »
Hallo zusammen,

egal in welches Land man ein Auto verkauft. Man geht vorher zur Prefecture dort bekommt man eine Bescheinigung (Name fällt mir nicht ein, wenn man sagt worum es geht wissen die aber bescheid), diese ist in 3 facher Ausführung. Einmal für dich, einmal für den Käufer und eine für die Prefecture. Die muss auch der Käufer unterschreiben (ist aber alles auf F geschrieben). Dann schneidest du die Ecken von der Carte grises ab und schreibst gross fett "Vendu" drauf und gibst das mit ab.

Einer Bekannten ist das in Frankreich passiert, sie hatte ein richtiges gerenne....
Als ich kurze Zeit später mein Auto nach D in ein Autohaus verkauft habe, habe ich es aus genau dem Grund genauso gemacht wie beschrieben.

Gruss Zaren

Offline Eliott

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #6 am: 16. August 2012, 06:47:04 »
Gut erklärt Zaren,
genau das habe ich gemeint.
Heißt zwar nicht abmelden, ist aber sinngemäß das gleiche.

Grüße

Offline Traene

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 18:52:40 »
cession d'une vehicule.

Dann schneidest du die Ecken von der Carte grises ab und schreibst gross fett "Vendu" drauf und gibst das mit ab.

Vendu le <Datum> (bis hierher hab ichs), und dann noch das ganze kopieren (sagt der Nachbar)... nur kam wohl die Ausfertigung für die Sous-Prefecture nie an, oder sie haben sie "verlegt" oder sowas. Anders kanns ja nicht sein.

Also muss ich wohl auf selbige und bitte-bitte machen  :anixwissen:
Draußen nur Kännchen

Offline Zaren

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #8 am: 17. August 2012, 21:38:05 »
Ach du hast das alles schon gemacht? Ja hast du deinen Durchschlag der Bescheinigung noch? Dann geh dort hin und zeig ihnen den!!! In F verschicke ich fast gar nichts mit der Post und wenn telefoniere ich immer noch hinterher :)

Offline Traene

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #9 am: 21. August 2012, 07:43:37 »
Hingehen fällt weg, ich hab gar keine richtige Adresse. Und anrufen dürfte ich dann in Paris oder sonstwo im Inland, die versteh ich kaum.
Ich war jetzt auf der Sous-Prefecture, die meinten, es fehlte nur die richtige Adresse. Halt ich zwar für ein Gerücht, da ich die Cession als Kopie mitgeschickt hab, aber ich schick mal noch eine Kopie los und warte auf die Antwort  :anixwissen:
Ich hab sogar die Telefonnummer mitgeschickt, aber die dürfte denen Wurscht sein.
Draußen nur Kännchen

Offline Gabrielle

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #10 am: 22. August 2012, 07:18:10 »
Hallo Traene,

vielleicht hilft dir das weiter? http://www.pagesjaunes.fr/pagesblanches

Wenn du Nach- und Vornamen hast - einfach mal bei den pages blanches kucken - es gibt eine Menge Optionen und wäre schön, du würdest dadurch den Gesuchten finden!

Allen einen schönen Tag - Gabrielle

Offline WolfS

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #11 am: 22. August 2012, 10:35:03 »
Das sind ja alles super Tips, wie ma's richtig macht oder hätte machen müssen - aber hilft das dem der TE wirklich weiter?
@Traene
Mein französisch ist nicht wirklich gut - aber wie ich das
"Je vous informe du rejet de cell-ci en raison du non respect moins une des regles impératives...

Le motif du rejet est: Desingation incomplete: Libellé de voie et complément d'addresse non renseignés."
verstehe, hast du doch Angaben (eine Adresse ?) nicht/falsch/unvollständig gemacht!? . Das hast du ja auch schon festgestellt.  Du hast auch geschrieben, dass du den neuen Eigentümer über die Geldstrafe informiert hast. Wie denn? Aber egal, jedenfalls hast du ja Kontaktdaten. Also wieder auf die Prefecture und die Angaben vervollständigen. Oder zur Polizei am Wohnsitz des Käufers. Die kümmern sich ganz schnell. Scheint doch ganz einfach. Viel Erfolg.

banjo

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #12 am: 22. August 2012, 13:02:30 »
der TE muss halt den Nachweis führen können, dass das Auto zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft war. Gelingt im das, ist gut, wenn nicht, hat er IMHO keine Chance

Offline Mathis

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #13 am: 22. August 2012, 13:28:39 »
Hallo,

in Frankreich gilt die Halterhaftung. Sollte also nicht eindeutig zu klären sein wer gefahren ist, dann ist der Halter dran. Ein rechtsstaatlich zweifelhaftes Verfahren, da es gegen den Grundsatz: "Keine Strafe ohne Schuld" verstößt. Der französische Verfassungsrat hat das aber akzeptiert, da so verhindert werden kann, dass es nachgewiesene Verkehrsdelikte gibt, wo sich der Halter herausreden kann er wäre nicht gefahren, und am Ende keine Bestrafung erfolgt.

Gruß Mathis


Offline WolfS

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Re: Auto verkauft - Käufer geblitzt worden
« Antwort #14 am: 22. August 2012, 13:46:34 »
Na ja, vielleicht nicht de jure, aber de facto gibt es in Deutschland ja auch eine Halterhaftung - zumindest beim Falschparken. Und ansonsten ist der Halter verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Ausnahme: Er belastet sich selbst oder Familienangehörige. Benennt der Halter den Fahrer nicht, kann er zum Führen eines Fahrtenbuch's verpflichtet werden.
Wurde das 'Tatwerkzeug', hier das Auto, verkauft, so muss wahrscheinlich weltweit der Nachweis erbracht werden.
Aber selbst in F gibt es eine Versicherungspflicht für Kfz. Ich gehe mal davon aus, dass der TE, also der Verkäufer, zumindest seine Versicherung zeitnah gekündigt hat. D.h., der Käufer hat entweder das Fahrzeug ordentlich angemeldet (dann sollte es mit dem Strafbefehl keine Probleme geben) und versichert oder er fährt ohne Versicherungsschutz. Und deshalb habe ich geschrieben, dass sich die Polizei dafür sehr interessieren wird.