Ich dachte, die würden vernichtet.
Ist aber egal, in D wird in jedem Fall eine komplette Neuzulassung, sprich neuer Brief, fällig.
Mit dem alten Brief ist eh nichts mehr anzufangen.
Dessen Daten dürften aber beim KBA immer noch vorliegen, falls aus der CG irgend welche notwendigen Daten nicht hervorgehen.
Für die SousPréfecture schreibst Du dann "vendu à l'Allemagne", sonst bleibt alles gleich bis auf CT, brauchst Du nicht.
Wer das Original der CG beanspruchen darf und wer mit einer Kopie (beglaubigt?) Vorlieb nehmen muß, SP oder Käufer, fragst Du am besten SP selbst.
A+
khmer