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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: mary20051 am 20. Mai 2013, 15:34:21

Titel: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: mary20051 am 20. Mai 2013, 15:34:21
Hallo, früher war es doch mal so, dass wenn man sein Auto in D abgemeldet hat und das quittus fiscale hatte, (Auto natürlich versichert), dass man 4 Wochen mit dem Auto, mit den abgestempelten deutschen Nummernschildern, innerhalb Frankreichs fahren durfte um die Papiere zu besorgen.

Gilt das heute immer noch oder braucht man diese WW Nummer.

lg Mary
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 20. Mai 2013, 17:32:39
Sofern Du ne Versicherung in F für die Büchse hast, darfst Du das IMHO immer noch. Nur nach D darfst Du damit nicht fahren.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Ralph am 20. Mai 2013, 19:00:56
theoretisch stimmt das...aber praktisch wirst Du Schwierigkeiten bekommen eine Versicherung auf eine deutsche Nummer zu bekommen.
Dir Versicherungen dürfen das nämlich nicht mehr ....aber in F findet man ja immer wieder neue Wege.

WW Nummer kannst Du auch vergessen - brauchst Du nämlich CT dafür. Und wenn Du die schon hast, dann brauchst Du auch keine WW Nummer mehr, denn die Zulassung geht dann ja schnell.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 21. Mai 2013, 05:32:24
Ich habe schon öfters bei der Credit Mutuel ne Versicherung ohne Angabe Kennzeichen bekommen. Man muss ne Kopie der Carte Grise dann innerhalb 2 Wochen vorbeibringen/mailen.
Auf der grünen Versicherungsplakette steht dann die Vertragsnummer anstatt dem Kennzeichen, sobald das Kennzeichen feststeht, gibts ne neue.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Ralph am 21. Mai 2013, 08:48:22
ja - genau - weil genau dort geht das nicht mehr mit deutscher Nummer.
Das wäre mir zu heiß.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 21. Mai 2013, 17:29:00
Ich würde auch nicht mehr mit dt. entstempelten KZ rumfahren.
Ich würde es in D angemeldet lassen, dann CT machen und Versicherung besorgen, dann KZ abschrauben und mit geliehenem Auto zur Anmeldung fahren.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: WolfS am 23. Mai 2013, 14:19:58
Ich kann es nicht sicher beantworten, aber: Die KFZ-Steuer wird in D auf den Tag berechnet. Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren. Und ob man ohne Anmeldung in F fahren darf - ich kann es mir kaum vorstellen.
Meine Empfehlung: Mach's wie von Banjo vorgeschlagen.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 23. Mai 2013, 17:47:12
Es ist eher eine Frage des Versicherungsschutzes. Ohne Zulassung in der Regel auch kein Schutz - wenn was passiert ...
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Hauer am 24. Mai 2013, 08:38:21
Also ich hatte mir in DE ein Überführungskennzeichen geholt, die Vers. dazu findest du im Internet ganz günstig,
hab so was um die 50 Euro gezahlt, das gilt dann 4 Wochen, damit kannst du alle gänge in FR erledigen und hast kein stress...
auch die Nummernschilder dazu sind günstiger als die, die man sonst in DE bekommt.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 24. Mai 2013, 17:43:31
Das mit dem Ausfuhrkennzeichen ist prinzipill der richtige und empfihlene Weg. Wenn Du allerdings bei neuerem Auto ne Vollkasko willst, dann wirds recht teuer...
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: pifolog am 24. Mai 2013, 22:23:18
Umstand, Umstand, Umstand!
Was ist denn mit der altbewährten Methode?

Mit deutschem Kennzeichen auf den französischen TÜV (contrôle technique), *
Auto irgendwo abstellen,
D-Schilder abmontieren,
in D abmelden,
in F anmelden,
Versicherung abschließen,
neue Schilder anbringen,
und weiter fahren.

Ist das zu einfach, oder geht das nicht mehr?

*geändert:
nur wenn das Auto älter als 4 Jahre ist.


Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 24. Mai 2013, 23:28:34
genauso einfach gehts immer noch - wenn Du einen 2. fahrbaren Untersatz zur Verfügung hast.
Oder: das Auto bei der Werkstatt Deines Vertrauens abgeben und die das Ganze gegen einen Obulus erledigen lassen.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: edgard am 28. Juli 2013, 14:00:54
Zitat
Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren.

Mit Verlaub - das ist Blödsinn.

"    H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.

    Was sind Zulassungsfahrten?

    H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt).

Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:

    "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"

Voraussetzung ist übrigens daß TÜV noch gültig ist - das ist aber nur für die Fahrt zur Anmeldung in D relevant - ohne TÜV keine Anmeldung. Und daher darf man eben auch mit dem nicht angemeldeten KFZ vorher dort hin.

Ich habe die Anmeldung in F auch über meine Kfz-Werkstatt in Sessenheim gemacht. Für mich als Kunde war das kostenlos. Mit dem Auto und Anhänger hin - Kennzeichen ab - mit dem Motorrad nach D, Abmeldung gemacht - und zurück nach F zur Werkstatt, den entwerteten Brief des PKW abgegeben. Anderntags Auto und Anhänger mit neuen Kennzeichen abgeholt, fertig.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Ralph am 30. Juli 2013, 22:38:27
Ich denke bei der Frage ob man immer noch mit dem abgemeldeten dte . Kennzeichen in F fahren darf ging es rein um Fahrten in F.
Und da interessiert die Straßenverkehrsordnung reichlich wenig.

Ich denke, wenn man das Auto mit dieser Nummer versichert bekommt, dürft das schon möglich sein. Aber genau das ist seit ein paar Jahren eigentlich der Knackpunkt.
Bei der CT machten die da bei mir schon vor 3-4 Jahren nicht mehr mit.
Vor rund 10 Jahren bin ich einmal sogar mit einer deutschen Nummer auf einem französischen Schild nach D gefahren. Das Auto war versichert, die deutsche Polizei schaute etwas irritiert....aber das ganze ging ^^

Die Gendarmerie interessiert das doch herzlich wenig - hauptsache eine grüne Karte und eine Versicherung.
Aber - gottseidank sind ja die Zulassungsformalitäten mittlerweile so einfach geworden , daß man locker an einem Tag eine offizielle Nummer bekommt.

 
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: edgard am 31. Juli 2013, 11:51:56
Zitat
Die KFZ-Steuer wird in D auf den Tag berechnet. Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren. Und ob man ohne Anmeldung in F fahren darf - ich kann es mir kaum vorstellen.

Darum gings.  :pfeif:

Bei mir hat die AXA in Drusenheim die Versicherung erst einmal auf das deutsche Kennzeichen geschrieben und dann auf die frz. Nummer geändert. War überhaupt kein Problem.
Der AXA-Tarif war übrigens bei mir wesentlich günstiger als alle Vergleichstarife. Hing wohl auch damit zusammen daß ich auch die Wohnungsversicherung dort habe.

Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: sable12 am 10. August 2013, 13:22:58
Welche Lösung gibt es, wenn man nicht an der deutsch/franz. Grenze wohnt?

Mit deutschem Kennzeichen nach Frankreich fahren
Wagen ist jünger als 4 Jahre: kein CT ?
älter als 4 J : erst zur CT ?

Danach zum Konsulat: Kreis/Stadtplakette abkratzen lassen?
Wann Kontakt zur franz. Versicherung aufnehmen?
Vom Konsulat mit nicht mehr gültigem deutschen Kennzeichen nach Hause in Frankr. fahren?
Danach Préfecture für Anmeldung in F?

Danke für eure Erklärungen  :winkerwinker:
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 10. August 2013, 13:47:38
Gleiches Verfahren wie bei Grenzgängern:
> 4 Jahre Ct machen mit dt. Schildern, ansonsten entfällt der Schritt
- Auto in D abmelden (endgültig)
- in F bei der Prefecture zulassen
- Schilder machen lassen
- Versicherung in F abschliessen

ggf Forumssuche bemühen, es gibt ausreichend Anleitungen hier
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: sable12 am 10. August 2013, 16:35:31
Gleiches Verfahren wie bei Grenzgängern:
> 4 Jahre Ct machen mit dt. Schildern, ansonsten entfällt der Schritt
- Auto in D abmelden (endgültig)
- in F bei der Prefecture zulassen
- Schilder machen lassen
- Versicherung in F abschliessen

ggf Forumssuche bemühen, es gibt ausreichend Anleitungen hier

hallo Banjo,
erst mal DANKE für deine Infos

 Auto in D abmelden (endgültig)

in D geht ja nicht , dann wohl die Lösung , beim Konsulat den Wagen abzumelden.

Wenn man den Wagen kurz bevor er 4 J wird, nach F ummeldet , muss man ja nicht zur CT, richtig?
Wann muss man denn nach der Anmeldung in F  das erste Mal zur CT - wenn der TÜV in D fällig gewesen wäre?

Ist es empfehlenswerter den Wagen umzumelden, wenn er noch keine 4 J "alt" ist, oder danach??
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 10. August 2013, 16:54:28
Ich denke nicht, dass Konsulate Abmeldungen durchführen, weil dies eine Kommunale Angelegenheit ist, keine staatliche.
Also in D abmelden und ein Ausfuhrkennzeichen holen, das autom. nach Zeit abläuft.
http://www.ausfuhrkennzeichen-deutschland.de/

Das Auto muss zum ersten Mal nach 4 Jahren nach der Erstzulassung zum Verkehr zur CT. Der Tag der ersten Zulassung in F spielt keine Rolle. Danach alle 2 Jahre. Der dt. TÜV spielt keine Rolle.

Du kannst das Auto übrigens in jedem Departement zulassen, es muss nicht das Deines Wohnsitzes sein. Du könntest es also im Elsass deutschlandnah zulassen, auch wenn Du in Paris wohnst.

Halte Dich an diese Anleitung, auch wenn sie etwas älter ist, sie stimmt noch:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: sable12 am 10. August 2013, 17:32:40
Hallo Banyoo,
Danke!  AHAAA - also in jedem Fall , wenn der Wagen 4 ist..... wenn ich ihn vorher ummelde, dann muss ich dann halt hin, wenn er 4 ist.
DANKE, hab ich verstanden ;)

Vor 4-5 Jahren hat das noch mit der Abmeldung bei der Botschaft geklappt (hat ne Freundin so gemacht) Ich erkundige mich mal.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Traene am 12. August 2013, 08:32:13
Das hört sich so schön einfach an, das Auto einfach nicht in D abmelden. Leider bestehen die meisten Verkäufer mittlerweile darauf, das Auto vorher selber abzumelden :mad:

Mein Schwager hat zZ das selbe Problem: wie auf die ct kommen? Leider ist der Wagen aus L, so daß Ausfuhrkennzeichen wegfällt.
Mit roter Nummer hinfahren ist teuer, da die Gendarmen ab und zu genau auf solche Gelegenheiten warten.
Die WW-Lösung scheint teurer geworden zu sein. Da sei eine Bearbeitungsgebühr draufgeschlagen worden?
Den Wagen dorthin abschleppen geht auch nicht, da keine Nummernschilder.
Also einen Anhänger mieten, um das Auto vorführen zu können?
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 12. August 2013, 09:05:31
2 Möglichkeiten:
- Anhänger
- Fzg abgemeldet beim Verkäufer stehen lassen, Papiere mitnehmen und zulassen, Fzg mit neuen Kennzeichen abholen
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Traene am 12. August 2013, 12:47:07
Aber dafür brauch ich doch die ct?
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 12. August 2013, 12:55:43
Wenn Du ne CT brauchst (Erstzulassung > 4 Jahre), dann brauchts Du logischerweise das Auto dazu in F. Wenn Du keine CT brauchst, dann kann das Auto stehen bleiben.
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Der Norden am 14. August 2013, 08:42:46
Moin,
ich verstehe nicht warum das so kompliziert gemachtt wird hier.
Ist doch ganz Easy und schon in anderen threads durch gekaut worden.
WW kennzeichen kannst Du nur innerhalb F nutzen,ansonsten gibt es nette Strafen dafuer.
Holle Dir ganz einfach ne Zoll Nummer in D dazu sollte das Fahrzeug allerdings noch Tuev haben,dann musste auch nichts abmelden.
COC bescheinigung ist notwendig,ohne wirst Du das fahrzeug in F nicht anmelden kÖnnen und auch keine CT bekommen.
Viel Erfolg
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: banjo am 14. August 2013, 08:56:03
@ der norden:

Lies mal richtig, das Auto stammt aus Luxemburg, da is nix mit dt. Zollkennzeichen (das übrigens offiziell "Ausfuhrkennzeichen" heisst).
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Der Norden am 14. August 2013, 10:44:54
Tschuldigung,
Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren.
Kann nicht Lesen
Titel: Re: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren
Beitrag von: Mark am 17. August 2013, 18:57:44
Kann nicht Lesen

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