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Autor Thema: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren  (Gelesen 17128 mal)

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Offline mary20051

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Hallo, früher war es doch mal so, dass wenn man sein Auto in D abgemeldet hat und das quittus fiscale hatte, (Auto natürlich versichert), dass man 4 Wochen mit dem Auto, mit den abgestempelten deutschen Nummernschildern, innerhalb Frankreichs fahren durfte um die Papiere zu besorgen.

Gilt das heute immer noch oder braucht man diese WW Nummer.

lg Mary

banjo

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Sofern Du ne Versicherung in F für die Büchse hast, darfst Du das IMHO immer noch. Nur nach D darfst Du damit nicht fahren.

Offline Ralph

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theoretisch stimmt das...aber praktisch wirst Du Schwierigkeiten bekommen eine Versicherung auf eine deutsche Nummer zu bekommen.
Dir Versicherungen dürfen das nämlich nicht mehr ....aber in F findet man ja immer wieder neue Wege.

WW Nummer kannst Du auch vergessen - brauchst Du nämlich CT dafür. Und wenn Du die schon hast, dann brauchst Du auch keine WW Nummer mehr, denn die Zulassung geht dann ja schnell.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Ich habe schon öfters bei der Credit Mutuel ne Versicherung ohne Angabe Kennzeichen bekommen. Man muss ne Kopie der Carte Grise dann innerhalb 2 Wochen vorbeibringen/mailen.
Auf der grünen Versicherungsplakette steht dann die Vertragsnummer anstatt dem Kennzeichen, sobald das Kennzeichen feststeht, gibts ne neue.

Offline Ralph

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ja - genau - weil genau dort geht das nicht mehr mit deutscher Nummer.
Das wäre mir zu heiß.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Ich würde auch nicht mehr mit dt. entstempelten KZ rumfahren.
Ich würde es in D angemeldet lassen, dann CT machen und Versicherung besorgen, dann KZ abschrauben und mit geliehenem Auto zur Anmeldung fahren.

Offline WolfS

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Ich kann es nicht sicher beantworten, aber: Die KFZ-Steuer wird in D auf den Tag berechnet. Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren. Und ob man ohne Anmeldung in F fahren darf - ich kann es mir kaum vorstellen.
Meine Empfehlung: Mach's wie von Banjo vorgeschlagen.

banjo

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Es ist eher eine Frage des Versicherungsschutzes. Ohne Zulassung in der Regel auch kein Schutz - wenn was passiert ...

Offline Hauer

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Also ich hatte mir in DE ein Überführungskennzeichen geholt, die Vers. dazu findest du im Internet ganz günstig,
hab so was um die 50 Euro gezahlt, das gilt dann 4 Wochen, damit kannst du alle gänge in FR erledigen und hast kein stress...
auch die Nummernschilder dazu sind günstiger als die, die man sonst in DE bekommt.

banjo

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Das mit dem Ausfuhrkennzeichen ist prinzipill der richtige und empfihlene Weg. Wenn Du allerdings bei neuerem Auto ne Vollkasko willst, dann wirds recht teuer...

Offline pifolog

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Umstand, Umstand, Umstand!
Was ist denn mit der altbewährten Methode?

Mit deutschem Kennzeichen auf den französischen TÜV (contrôle technique), *
Auto irgendwo abstellen,
D-Schilder abmontieren,
in D abmelden,
in F anmelden,
Versicherung abschließen,
neue Schilder anbringen,
und weiter fahren.

Ist das zu einfach, oder geht das nicht mehr?

*geändert:
nur wenn das Auto älter als 4 Jahre ist.


« Letzte Änderung: 24. Mai 2013, 22:36:00 von pifolog »

banjo

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genauso einfach gehts immer noch - wenn Du einen 2. fahrbaren Untersatz zur Verfügung hast.
Oder: das Auto bei der Werkstatt Deines Vertrauens abgeben und die das Ganze gegen einen Obulus erledigen lassen.

Offline edgard

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Zitat
Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren.

Mit Verlaub - das ist Blödsinn.

"    H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.

    Was sind Zulassungsfahrten?

    H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt).

Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:

    "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"

Voraussetzung ist übrigens daß TÜV noch gültig ist - das ist aber nur für die Fahrt zur Anmeldung in D relevant - ohne TÜV keine Anmeldung. Und daher darf man eben auch mit dem nicht angemeldeten KFZ vorher dort hin.

Ich habe die Anmeldung in F auch über meine Kfz-Werkstatt in Sessenheim gemacht. Für mich als Kunde war das kostenlos. Mit dem Auto und Anhänger hin - Kennzeichen ab - mit dem Motorrad nach D, Abmeldung gemacht - und zurück nach F zur Werkstatt, den entwerteten Brief des PKW abgegeben. Anderntags Auto und Anhänger mit neuen Kennzeichen abgeholt, fertig.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2013, 14:04:08 von edgard »
Sapere Aude!

Offline Ralph

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Ich denke bei der Frage ob man immer noch mit dem abgemeldeten dte . Kennzeichen in F fahren darf ging es rein um Fahrten in F.
Und da interessiert die Straßenverkehrsordnung reichlich wenig.

Ich denke, wenn man das Auto mit dieser Nummer versichert bekommt, dürft das schon möglich sein. Aber genau das ist seit ein paar Jahren eigentlich der Knackpunkt.
Bei der CT machten die da bei mir schon vor 3-4 Jahren nicht mehr mit.
Vor rund 10 Jahren bin ich einmal sogar mit einer deutschen Nummer auf einem französischen Schild nach D gefahren. Das Auto war versichert, die deutsche Polizei schaute etwas irritiert....aber das ganze ging ^^

Die Gendarmerie interessiert das doch herzlich wenig - hauptsache eine grüne Karte und eine Versicherung.
Aber - gottseidank sind ja die Zulassungsformalitäten mittlerweile so einfach geworden , daß man locker an einem Tag eine offizielle Nummer bekommt.

 
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline edgard

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Zitat
Die KFZ-Steuer wird in D auf den Tag berechnet. Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren. Und ob man ohne Anmeldung in F fahren darf - ich kann es mir kaum vorstellen.

Darum gings.  :pfeif:

Bei mir hat die AXA in Drusenheim die Versicherung erst einmal auf das deutsche Kennzeichen geschrieben und dann auf die frz. Nummer geändert. War überhaupt kein Problem.
Der AXA-Tarif war übrigens bei mir wesentlich günstiger als alle Vergleichstarife. Hing wohl auch damit zusammen daß ich auch die Wohnungsversicherung dort habe.

Sapere Aude!