Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren  (Gelesen 17181 mal)

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Offline sable12

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Welche Lösung gibt es, wenn man nicht an der deutsch/franz. Grenze wohnt?

Mit deutschem Kennzeichen nach Frankreich fahren
Wagen ist jünger als 4 Jahre: kein CT ?
älter als 4 J : erst zur CT ?

Danach zum Konsulat: Kreis/Stadtplakette abkratzen lassen?
Wann Kontakt zur franz. Versicherung aufnehmen?
Vom Konsulat mit nicht mehr gültigem deutschen Kennzeichen nach Hause in Frankr. fahren?
Danach Préfecture für Anmeldung in F?

Danke für eure Erklärungen  :winkerwinker:
Viele Grüße, sable12

banjo

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Gleiches Verfahren wie bei Grenzgängern:
> 4 Jahre Ct machen mit dt. Schildern, ansonsten entfällt der Schritt
- Auto in D abmelden (endgültig)
- in F bei der Prefecture zulassen
- Schilder machen lassen
- Versicherung in F abschliessen

ggf Forumssuche bemühen, es gibt ausreichend Anleitungen hier

Offline sable12

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Gleiches Verfahren wie bei Grenzgängern:
> 4 Jahre Ct machen mit dt. Schildern, ansonsten entfällt der Schritt
- Auto in D abmelden (endgültig)
- in F bei der Prefecture zulassen
- Schilder machen lassen
- Versicherung in F abschliessen

ggf Forumssuche bemühen, es gibt ausreichend Anleitungen hier

hallo Banjo,
erst mal DANKE für deine Infos

 Auto in D abmelden (endgültig)

in D geht ja nicht , dann wohl die Lösung , beim Konsulat den Wagen abzumelden.

Wenn man den Wagen kurz bevor er 4 J wird, nach F ummeldet , muss man ja nicht zur CT, richtig?
Wann muss man denn nach der Anmeldung in F  das erste Mal zur CT - wenn der TÜV in D fällig gewesen wäre?

Ist es empfehlenswerter den Wagen umzumelden, wenn er noch keine 4 J "alt" ist, oder danach??
Viele Grüße, sable12

banjo

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Ich denke nicht, dass Konsulate Abmeldungen durchführen, weil dies eine Kommunale Angelegenheit ist, keine staatliche.
Also in D abmelden und ein Ausfuhrkennzeichen holen, das autom. nach Zeit abläuft.
http://www.ausfuhrkennzeichen-deutschland.de/

Das Auto muss zum ersten Mal nach 4 Jahren nach der Erstzulassung zum Verkehr zur CT. Der Tag der ersten Zulassung in F spielt keine Rolle. Danach alle 2 Jahre. Der dt. TÜV spielt keine Rolle.

Du kannst das Auto übrigens in jedem Departement zulassen, es muss nicht das Deines Wohnsitzes sein. Du könntest es also im Elsass deutschlandnah zulassen, auch wenn Du in Paris wohnst.

Halte Dich an diese Anleitung, auch wenn sie etwas älter ist, sie stimmt noch:
http://www.freiburg.de/servicebw/Infobest-brochuere.pdf

Offline sable12

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Hallo Banyoo,
Danke!  AHAAA - also in jedem Fall , wenn der Wagen 4 ist..... wenn ich ihn vorher ummelde, dann muss ich dann halt hin, wenn er 4 ist.
DANKE, hab ich verstanden ;)

Vor 4-5 Jahren hat das noch mit der Abmeldung bei der Botschaft geklappt (hat ne Freundin so gemacht) Ich erkundige mich mal.
Viele Grüße, sable12

Offline Traene

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Das hört sich so schön einfach an, das Auto einfach nicht in D abmelden. Leider bestehen die meisten Verkäufer mittlerweile darauf, das Auto vorher selber abzumelden :mad:

Mein Schwager hat zZ das selbe Problem: wie auf die ct kommen? Leider ist der Wagen aus L, so daß Ausfuhrkennzeichen wegfällt.
Mit roter Nummer hinfahren ist teuer, da die Gendarmen ab und zu genau auf solche Gelegenheiten warten.
Die WW-Lösung scheint teurer geworden zu sein. Da sei eine Bearbeitungsgebühr draufgeschlagen worden?
Den Wagen dorthin abschleppen geht auch nicht, da keine Nummernschilder.
Also einen Anhänger mieten, um das Auto vorführen zu können?
Draußen nur Kännchen

banjo

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2 Möglichkeiten:
- Anhänger
- Fzg abgemeldet beim Verkäufer stehen lassen, Papiere mitnehmen und zulassen, Fzg mit neuen Kennzeichen abholen

Offline Traene

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Aber dafür brauch ich doch die ct?
Draußen nur Kännchen

banjo

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Wenn Du ne CT brauchst (Erstzulassung > 4 Jahre), dann brauchts Du logischerweise das Auto dazu in F. Wenn Du keine CT brauchst, dann kann das Auto stehen bleiben.

Offline Der Norden

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Moin,
ich verstehe nicht warum das so kompliziert gemachtt wird hier.
Ist doch ganz Easy und schon in anderen threads durch gekaut worden.
WW kennzeichen kannst Du nur innerhalb F nutzen,ansonsten gibt es nette Strafen dafuer.
Holle Dir ganz einfach ne Zoll Nummer in D dazu sollte das Fahrzeug allerdings noch Tuev haben,dann musste auch nichts abmelden.
COC bescheinigung ist notwendig,ohne wirst Du das fahrzeug in F nicht anmelden kÖnnen und auch keine CT bekommen.
Viel Erfolg

banjo

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@ der norden:

Lies mal richtig, das Auto stammt aus Luxemburg, da is nix mit dt. Zollkennzeichen (das übrigens offiziell "Ausfuhrkennzeichen" heisst).

Offline Der Norden

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Tschuldigung,
Auto ummelden von D nach F, darf ich noch mit den abgemeldeten schildern fahren.
Kann nicht Lesen

Offline Mark

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