Du darfst also mit großer Sicherheit nach der Abmeldung keine Minute mehr mit dem Auto fahren.
Mit Verlaub - das ist Blödsinn.
" H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt).
Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:
"Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"
Voraussetzung ist übrigens daß TÜV noch gültig ist - das ist aber nur für die Fahrt zur Anmeldung in D relevant - ohne TÜV keine Anmeldung. Und daher darf man eben auch mit dem nicht angemeldeten KFZ vorher dort hin.
Ich habe die Anmeldung in F auch über meine Kfz-Werkstatt in Sessenheim gemacht. Für mich als Kunde war das kostenlos. Mit dem Auto und Anhänger hin - Kennzeichen ab - mit dem Motorrad nach D, Abmeldung gemacht - und zurück nach F zur Werkstatt, den entwerteten Brief des PKW abgegeben. Anderntags Auto und Anhänger mit neuen Kennzeichen abgeholt, fertig.