Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: mondscheinengel am 01. November 2009, 10:33:59
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Hallo ihr Lieben,
also ich habe mir im April diesen Jahres noch in Deutschland ein neues Auto gekauft. Einen Ford Fiesta. Diesen habe ich finanziert und zahle ihn monatlich ab. Damals sagte mir der Händler, es wäre kein Problem, das Auto dann in Frankreich umzumelden, wenn es so weit ist!
Nun bin ich die Woche hin und wollte mir Infos holen, was ich denn benötige zum Ummelden...
Da sagte der nette Herr vom Autohaus auf einmal "nö, ummelden würde nicht gehen, das hätte ich doch wissen müssen! Das Auto ist ja FINANZIERT bei einer DEUTSCHEN Bank und da könnte ich nix in Frankreich ummelden!"
Dafür müsste ich das Auto erst ablösen!
Na prima!
Die haben mich mal schön verar... und ich bin ganz schön sauer!
Hätte ich nämlich gewusst, dass der Autohändler mich so übers Ohr haut, nur, damit ich ein Auto kaufe, hätte ich mir bestimmt kein neues geholt! Er hätte mir ja sagen können, dass ich (angeblich) ein in Deutschland finanziertes Auto nicht nach Frankreich ummelden kann!
Ich kann ja kein Auto ablösen, habe keine paar tausend Euro zuviel!
Nun weiß ich nicht was ich machen soll!
Deswegen wende ich mich an euch!
1. gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich mein finanziertes Auto doch ummelden kann? Oder hat der Händler recht?
2. wenn nicht, was gibt es sonst für Möglichkeiten?
Mein Mann meinte, ich müsste mein Auto verkaufen... Und soll mir eines in Frankreich holen. Aber dann habe ich ja ganz schönen Wertverlust, wenn ich ein 7 Monate altes Auto verkaufe. Einen Kredit, um das Auto in Deutschland abzulösen, kann und will ich mir nicht holen.
Ich bin ehrlich ratlos. Habe mir schon überlegt, vielleicht würde ja ein Franz. Autohändler die Finanzierung übernehmen?
Ich weiß nicht mehr weiter... Will ungerne mein Auto verkaufen... :-\
Danke für eure Antworten!
VLG
Jenny
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Da sagte der nette Herr vom Autohaus auf einmal "nö, ummelden würde nicht gehen, das hätte ich doch wissen müssen! Das Auto ist ja FINANZIERT bei einer DEUTSCHEN Bank und da könnte ich nix in Frankreich ummelden!"
Dafür müsste ich das Auto erst ablösen!
Na prima!
Die haben mich mal schön verar... und ich bin ganz schön sauer!
Teppichhändler, Politiker, Versicherungsvertreter, Autohändler, .... alle dasselbe, mit allen prinzipiell alles(!) schriftlich vereinbaren. Aber jetzt weißt Du es ja.
1. gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich mein finanziertes Auto doch ummelden kann? Oder hat der Händler recht?
Wer ist Dein Vertragspartner bei der Finanzierung? Der Autohändler oder eine Bank? Lese das Kleingedruckte und frag Deinen Vertragspartner! Wenn Du Deinen Politi äh Autohändler an Deiner aktuellen Stimmung teilhaben lassen möchtest, dann laß Dir die aktuelle Aussage von Deinem Autohändler schriftlich geben bzw. mit Zeugen und frag mal bei der Konzernzentrale z.B. in der Ecke Öffentlichkeitsarbeit/PR nach, was sie dazu meinen, wie ihr Händler mit dem Markennamen umgeht.
Gruß, Ralf
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Hallo,
ich vermute mal, dass bei der Finanzierung das Auto auch sicherungsübereignet wurde (= KFZ-Brief bleibt bei der Bank). Und da gibts tatsächlich ein schier unlösbares Problem bei der Zulassung in Frankreich.
Wie kommst Du aus der Nummer raus?
1.Ansprechpartner für Dich ist nur die Bank, die finanziert hat. Nur die kann den Vertrag ändern, bzw. den Brief rausgeben, mit dem Du dann ummelden kannst. Weis daraufhin, dass dem vermittelnden Händler bekannt war und er kein Problem gesehen hat, dass Du nach F ziehen wirst.
2.Sicher finanzieren Banken in Deutschland auch Autos für Kunden, die in Frankreich wohnen. Das geht auch ohne Sicherungsübereignung; bei Finanzierung über Händlerbanken wohl kaum, jedoch bei seiner Hausbank eher problemlos.
3.Will die Autobank den Brief nicht rausrücken, bleibt nur eine juristische Auseinandersetzung oder die Ablösung des Kredites. Den Betrag kann auch eine andere Bank als Kredit geben. Das Auto ist dann nach wie vor über einen Kredit finanziert, nur jetzt bei einer anderen Bank. Also bei seiner Hausbank nachfragen, egal ob in D oder F. Der neue Kredit kann dann sogar günstiger als der alte sein.
4.Die 'illegale' Lösung über eine Scheinadresse in D ist hier ja schon erwähnt worden.
Grüße
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hallo,hatte mit meiner finanzierung von meinem auto dieselben probleme.beste und wahrscheinlich die einzig wahre lösung besteht darin ........ gehe in france zu der bank deines vertrauens und nimm dort einen kredit und löse das auto in deutschland ab
gruss
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Die haben mich mal schön verar... und ich bin ganz schön sauer!
Hätte ich nämlich gewusst, dass der Autohändler mich so übers Ohr haut...
...frag mal bei der Konzernzentrale z.B. in der Ecke Öffentlichkeitsarbeit/PR nach, was sie dazu meinen, wie ihr Händler mit dem Markennamen umgeht.
Also sorry, wenn ich so was wie "vera..." "übers Ohr gehauen" lese und natürlich daß der böse böse Händler an allem Schuld sein soll, dann kann ich nur sagen - der liebe Herrgott hat jedem einen Kopf mitgegeben und wenn man den einschaltet, hätte man ja glatt selbst auf die Idee kommen können, daß es irgendwie nicht klappen kann, ein Auto ohne Fahrzeugbrief umzumelden. Und auch das Banken (mit ganz ganz wenigen Ausnahmen) nicht mit Sicherheiten in einem anderen Land finanzieren, einfach weil es saumäßig aufwändig (fr.Gerichte und Verfahren), teuer (alles amtlich zu übersetzen) und in vielen Fällen nahezu unmöglich ist Zugriff auf die Sicherheit zu erlangen, wenn der der Kunde nicht zahlt.
Und man kann ja durchaus auch selbst drauf kommen und auch das -wenn man das Auto nicht gerade im letzten Autohaus vor der Grenze kauft- der Autoverkäufer warscheinlich besser mit PS und Abgasnormen als mit Krediten auskennt und dazu eher selten mit der Materie Ausfuhr finanziertes Auto zu tun hat. Ja das man selbst als Grenzgänger eigentlich firmer sein dürfte und ihn auch hätt halt auch bitten können, sich da rückzuversichern und das einem schriftlich zu bestätigen. Hat man aber alles nicht. Trotzdem sind natürlich wie immer die Anderen alleine schuld..
Meines Erachtens verhält sich das Autohaus absolut korrekt und (je nach vertrag) sogar durchaus konziliant, wenn sie dich einfach so vorzeitig aus dem Vertrag lassen und du einfach nur den ausstehenden Kreditbetrag zahlst ohne noch eine zusätzlich Vertragsstrafe (Bsp.Schadenersatz für entgangene Zinsen).(Wobei kann sogar sein das du ein Recht bei Wohnortwechsel ins Ausland).
Aber ehrlichgesagt kapier ich auch nicht wo das Problem liegen soll, woanders einen Kredit mit der gleichen Summe aufzunehmen um damit diesen Kredit loszuwerden. Ist doch ein reines Nullsummenspiel....
Und ansonsten gilt so ziemlich das was, wie pifolog es erwähnt hat: Hausbanken die einen lange kennen finanzieren solche eher kleine Summen auch ohne Sicherheit (also egal wo dann das Auto ist), die Fordbank könnte vielleicht was über die französische "Fordbank" vermitteln usw. Aber wie gesagt "können" und das wär durchaus ein Entgegenkommen und von "die vera.. mich, übers Ohr hauen usw" eher unangebracht.
Nur Lösung 4 dürfte wohl nicht gehen - Mit "Scheinadresse" hast du entweder einen Wohnsitz in D, was sicher das FA in D erfreut oder du müßtest es auf einen anderen Besitzer ummelden, was die Bank wohl weniger erfreut.
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...frag mal bei der Konzernzentrale z.B. in der Ecke Öffentlichkeitsarbeit/PR nach, was sie dazu meinen, wie ihr Händler mit dem Markennamen umgeht.
Also sorry, wenn ich so was wie "vera..." "übers Ohr gehauen" lese und natürlich daß der böse böse Händler an allem Schuld sein soll, dann kann ich nur sagen - der liebe Herrgott hat jedem einen Kopf mitgegeben und wenn man den einschaltet, hätte man ja glatt selbst auf die Idee kommen können, daß es irgendwie nicht klappen kann, ein Auto ohne Fahrzeugbrief umzumelden.
Erstens war im Ausgangsbeitrag noch nicht die Rede davon, wo der Kfz-Brief lagert, zweitens erwarte ich von jemandem, den ich frage, entweder eine korrekte Antwort oder(!) die Aussage "weiß ich nicht". Im geschilderten Fall hat der Händler nach der hier geschilderten Vorgehensweise beim Verkauf seines Fahrzeugs eine falsche Auskunft gegeben. Aus seinem gewissen Eigeninteresse heraus kann man da durchaus mehr unterstellen. Das Eigeninteresse lag ggf. in der Provision des Darlehensvertrags, die er bei anderer Auskunft nicht erhalten hätte.
Die Käuferin hat nicht etwa vergessen zu fragen, sondern sie hat gefragt, und sie wurde IMHO belogen, Motiv siehe oben. Was ist für Dich an dieser Situation anders verständlich?
Selbstverständlich liegt es im Verantwortungsbereich eines Vertragsunterzeichners das Kleingedruckte vor Abschluß durchzulesen. Was im Vertrag oder in den AGB stehen, wissen wir allerdings nicht.
Ralf
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Erstens war im Ausgangsbeitrag noch nicht die Rede davon, wo der Kfz-Brief lagert,
Naja, kann man einfach mal so schlußfolgern, ohne das es einem gesagt wird. Wenn sie den Fahrzeugbrief hätte, könnte sie ihr Auto zulassen wo immer sie wollte, ohne das es die Bank mitbekommen würde und die ganze Frage/Diskussion wär doch sinnlos.
zweitens erwarte ich von jemandem, den ich frage, entweder eine korrekte Antwort oder(!) die Aussage "weiß ich nicht". Im geschilderten Fall hat der Händler nach der hier geschilderten Vorgehensweise beim Verkauf seines Fahrzeugs eine falsche Auskunft gegeben. Aus seinem gewissen Eigeninteresse heraus kann man da durchaus mehr unterstellen. Das Eigeninteresse lag ggf. in der Provision des Darlehensvertrags, die er bei anderer Auskunft nicht erhalten hätte.
Naja, was auch immer der Verkäufer wann wie womöglich gesagt hat.... Als Erstes sollte einem, egal was der verkäufer sagt, mit ein wenig gesundem Menschenverstand bewußt sein, daß es irgendwie schwer sein dürfte, ein Auto ohne Fahrzeugbrief zu exportieren und auch daß die Bank nicht so einfach auf Zuruf den Fahrzeugbrief/die Sicherheit aushändigen wird, wenns so einfach wäre, wozu dann überhaupt einbehalten. Also alleine das sind nicht irgendwelche schwer verständlichen juristische wasweißich und könnte einem schon klar sein.
Und wenn der Verkäufer einem das (trotzdem) zusagt, dann sollte man meinen, daß der gesunde Menschenverstand einem sagt, daß man wichtige Sachen (und das ist ja wohl wichtig) schriftlich festhält, einfach weil man sonst nix in der Hand hat. Und nicht ohne Grund findet sich in nahezu allen AGBs/Verträge auch der kleine Zusatz, daß alle Nebenabreden schriftlich zu fixieren sind. Und für einen Vertrag, insbesondere daß da sorgfältig alles drinsteht was man vereinbart, dafür sind immer beide vetragsparteien verantwortlich und nicht nur Einer. Und wen der Käufer sich nicht darum kümmert, dann kann er eben nachher auch nicht den Verkäufer für die eigenen Versäumnisse beschimpfen und von "vera..." "übers Ohr gehauen usw.." sprechen. Sorry aber meine Meinung! Und das Autohaus/Bank, wenn ich das richtig lese verhält sich durchaus kulant, wenn sie sie so problemlos aus dem Vertrag rausläßt.
Aber das Problem, warum man nicht den Kredit durch einen neuen gleichgroßen Kredit schlicht ersetzt erschließt sich mir immer noch nicht so ganz.
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Hallo,
ich denke schon, die Autobank hat bei Vertragsabschluss über einen Kredit gegen Sicherheiten eine Beratungs- und Sorgfaltspflicht dem nicht sachkundigen Verbraucher gegenüber. Wenn sie das Kreditgespräch nicht selbst führt, sondern es dem Autohändler überlässt, muss sie halt dafür sorgen, dass der das ordentlich macht oder im gegebenen Fall selbst dafür gerade stehen.
Die bei deutschen Autobanken übliche Sicherungsübereignung geht eben in Frankreich so nicht. Das muss ein Kreditgeber wissen und viele wissen das auch. Deshalb haben ja Grenzgänger häufig die Probleme bei Leasing oder Finanzierung mit Händlerbanken in Deutschland. Im konkreten Fall kann die Bank dann ja entscheiden, macht sie den Kredit ohne KFZ-Brief (was durchaus möglich ist) oder lehnt sie den Kredit ab. Doch hier wollte sie beides, Kredit und Brief.
In einer juristischen Auseinandersetzung, glaube ich, hat Mondscheinengel gute Chancen. Sie müsste nur beweisen können, dass klar war, dass sie über kurz oder lang nach Frankreich ziehen wird. Erst recht, wenn dann noch 'ohne Probleme' zugesichert wurde. Und dann wäre die Bank gut beraten, im eigenen Interesse, den Brief schnellstens rauszurücken.
Klarheit über den juristischen Weg, ob und wie, bringt erfahrungsgemäß ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt.
Grüße
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Pifolog,
auch wenn wir hier etwas von der ursprüngliche Frage abkommen, aber das Meiste ist ja beantwortet und die Frage ist schon interessant...
Die Sache ist doch zweigeteilt: Situation und mögliches Ergebnis
Situation: Also im Prinzip hast du natürlich Recht, wenn die Bank den Kredit wissentlich an jemand vergibt der in Frankreich wohnt (also bspweise einen Kaufvertrag mit franz. Adresse abschließt). Is hier aber nicht geschehen und scheinbar gibts auch keinen Beweis (also irgendwo vermerkt, Email usw), daß es dem Verkäufer explizit bekannt war und das nicht nur in irgendeinem Nebensatz vielleicht gefallen ist, daß man womöglich nach F zieht, wie auch immer. Und wenn man das bejaht, stellt sich sich zumindest die Frage, ob Käuferseite nicht ein Mitverschulden trägt, wenn sie nicht darauf achtet, daß so etwas -für jeden mit etwas Überlegung erkennbar Wesentliches nicht im Vertrag steht.
Also das dürfte schon schwer werden, aber nehmen wir einfach mal an, Beweis das Verkäufer Bescheid gewußt hat - was wäre das Ergebnis:
- der Vertrag würde auf Antrag vom Gericht anulliert werden und Mondscheinengel wär raus aus dem Kreditvertrag ... Aber das bietet ihr das Autohaus doch so schon an
- Das Autohaus müßte das Auto zurücknehmen ... aber auch das wird das Autohaus doch wohl machen. (Die durch ihre Nutzung einhergehende Wertverschlechterung (sprich Wertverlust) müßte allerdings sie tragen (weil sie hat das Auto normal nutzen können und genutzt und der Wertverlust ist ja auch nicht ursächlich durch den Fehler im Vertrag entstanden). Dazu -wenn in Anspruch genommen- auch noch die Abwrackprämie zurückzahlen dürfen). Ob das sinnvoll ist ?? :rolleyes:l
Also wie immer man das sieht, das Ganze dürfte ausgehen wie das Hornberger Schiessen und jeder Richter wird sie warscheinlich fragen, wozu sie da vor Gericht geht.
Und alles weil man nicht einen Kredit durch einen anderen ersetzen will?? :anixwissen:
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Hallo sapperlot,
klar, das muss nicht unbedingt vor Gericht gebracht werden.
Ein neuer Kredit für die Abdeckung des alten ist schon eine gute Lösung, wenn die Abrechnung fair erfolgt.
Das heißt, anteilige Erstattung ursprünglich einbehaltener Gebühren, keine Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung oder 'Zinsschaden', keine weiteren Bearbeitungsgebühren. Das gilt natürlich auch für eventuelle Versicherungen mit dem Kredit.
(Ich habe da so leise Zweifel)
Muss ich mit der Bank darüber noch diskutieren, habe ich als Kenner meiner Rechtsposition einfach bessere Karten als der Bittsteller, der nur auf Kulanz hoffen kann.
Mal so nebenbei: Bevor wir uns hier noch weiter einen Kopf über anderer Leute Probleme machen,... interessierts die Betroffene überhaupt noch? ;)
Grüße
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Mal so nebenbei: Bevor wir uns hier noch weiter einen Kopf über anderer Leute Probleme machen,... interessierts die Betroffene überhaupt noch? ;)
haha, scheint mir auch so, daß wir da etwas auf und davon vom Ursprünglichen sind ... :pfeif:
Ansonsten im Prinzip yeap. Neuer Kredit wird halt ziemlich sicher NIMMER beim Autohaus erfolgen... Wenn ich es recht gelesen habe, wird sie ja problemlos (ohne Vorfälliigkeitsentschädigunen, Bearbeitungsgebühren, Vertragsstrafe) aus dem kreditvertrag gelassen (ob das ansonsten auch vom Autohaus durchsetzbar wär ist ne andere Frage(ich galube nicht))
Naja, so gehts vielleicht noch um paar Euro für eventuelle "Abschlußgebühren", die man zurückholen könnte... fraglich und ob sich da der Stress überhaupt lohnt.
Also die Sache ist zwar als etwas unglücklich verlaufen, aber das Autohaus insbesondere was Kreditablösung angeht find ich durchaus konziliant.
Aber Schluß und fetter Verweis auf deinen letzten Satz! :Hands:
Viele Grüße
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Hallo Zusammen,
manche Peugot Häuser in D finanzieren über eine Bank in F. Hatte es nur nicht in Anspruch genommen, da ich kein Peugot mag :)
Doch am besten ist es wirklich mal bei der Bank nachfragen. Denen kann es ja egal sein wo das Auto angemeldet ist. Nur dumm das der Brief nach der Ummeldung die gültigkeit verliert :)
Gruss Zaren
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Huhu ihr Lieben,
rege Diskussionen... *lol*
Ich mach's kurz: Ich habe selbst schriftlich eine Anfrage bei der Bank gestellt - und sie haben es genehmigt. Nun habe ich den Schein und darf weiterhin meinen Kredit in Deutschland weiter führen!
Es hat also geklappt...
LG
Jen
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:winkerwinker:Guten morgen liebe Forumsmitglieder!
Also ich habe ein ähnlches Problem.
Aber ich habe bei meiner Autofirma nachgefragt und die haben gesagt,wenn die Leasingrate weiterhin vom selben Konto wie bisher in Deutschland abgebucht werden kann stehe nix im wege und ich kann heute morgen den Brief im Autohaus in Deutschland abholen.
Kann mir jemand auf die schnelle noch sagen welche Unterlagen ich sonst noch brauche?
Und wie die Behördengänge der Reihe nach sind?
Oder einfach einen tip geben wo ich die Antworten hier im Forum finde.
Für eure Unterstützung schon mal vielen Dank.
Übrigends möchte ich allen Mitgliedern hier mal Danke sagen das sie immer so hilfsbereit sind
Gruß Wolfgang
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Moin Wolfgang,
Welche Papiere? zum Anmelden??
1. Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 ( Wie man Früher sagte Brief und Schein )
2. COC Papier des Herstellers ( EU Freigabebescheinigung )
3. Nen Kaufvertrag oder Rechnung vom Auto
4. Quitus Fiscal vom Finanzamt in Frankreich ( Bestätigung wegen der Mwst )
Ja und Dann halt noch das Übliche. rechnung von EDF oder so . Deinen Pass. Geld und Bissel zeit.
CT Also TÜV fällt ja weg da Jünger als 4 Jahre.
Ach so zu Punkt 4. Der Wagen muss aber in Deutschland Abgemeldet sein . Sonst Darfste Nochmal aufs Finanzamt kommen.
Gruss Michel
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Vielen Dank
chevymichel
Ich werde es diese Woche mal in Angriff nehmen
Das Problem ist aber das wenn ich das in Deutschland abmelde
ich eigentlich ja nicht mehr damit fahren darf.
Eine Rechnung oder kaufvertrag hab ich auch nicht das das Auto geleast ist.
Aber ich habe den Leasingvertrag und die Zulasungsbescheinigung 1+2
Gruß Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
also um Die Abmeldung in Deutschland wirste nicht herum kommen. Weil nach der zulassung Hier in Frankreich wird ja dein Brief und schein einbehalten. Wie solltest du dann auch noch das fahrzeug in Deutschland Abmelden??
Gut Leasingvertrag. Hmm. Also ich würde mal an deiner Stelle mit diesem auf dein zuständiges FA fahren und die Leuts dorf Fragen obs ok geht.
Wenn ja kannst du dir ja einen Tag Planen wo Alles über die Bühne geht. Morgens Auto in D abmelden. Dann zum Französischen FA und hinterher gleich die Zulassung machen.
Nur solltest du voher auch schonmal die Versicherung klären. Wenn der Sachbearbeiter deiner Versicherung schon alles Vorbereitet hat musst du ihm nurnoch Anrufen sobald du die Nummer bekommen hast ( Kennzeichen ) und er kann dann ruck zuck alles Fertig machen.
So könntest du Alles an einem Tag erledigen.
Viel spass.
Gruss Michael
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Hallo Wolfgang,
Du kannst Dir bei der Abmeldung in D ein Export-Kennzeichen beschaffen. Das kostet je nach Gültigkeitsdauer ab 50 Euro (für einen Monat, wenn ich mich richtig erinnere) aufwärts für die Versicherung, geht bis zu einem halben Jahr. Damit sollte man es schaffen, die Zeit bis zur Zulassung in F zu überbrücken und darf dann ja auch in F und D fahren.
Gruß
Moni
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Vielen Dank Moni und Michael
Morgen früh werde ich nach Deutschland fahren um das Auto abzumelden
Dann werde ich mir solche Überbrückungsschilder ausstellen lassen
und am Donnerstag habe ich vor zur Prefecture nach Hagenau zu fahren.
Ich werde mich dann wieder hier im Forum melden und meine Eindrücke schildern.
Gruß und bis dann
Wolfgang
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Hallo,
ich bin gespannt was du berichtest! Habe moment gerade immer noch das Problem mit meinem Autokredit. Die Bank akzeptiert keine anderen Sicherheiten. Sie hätten 2 Lösungen anzubieten:
1. Ich verkaufe das Auto
2. Ich melde es auf meinen Zweitwohnsitz an
Das ist doch eine Frechheit! Könnt ihr in irgendeinem der beiden Vorschläge eine Leistung von der Bank erkennen? Ich nicht! Und meine Hausbank hat mich wie Otto-Normalbürger abgestempelt! Bin schon seit 15 Jahren bei denen Kunden, noch nie Dispo in Anspruch genommen und die wollen von mir nen Zins von 13 % bei einer monatlichen Rate von 500 €. Ich bin vom Glauben abgefallen! Was ist denn los? Credit Mutuel gibt mir den Kredit nicht, da er zu hoch ist und ich Neukunde bin.
Alles lief bisher easy, aber diese Thema raubt mir noch den letzten Nerv! Vor allem gibt es doch hier mehrere Grenzgänger. Das Thema müsste doch eigentlich bekannt sein und dafür sollte es doch auch eine entsprechende Lösung geben. Aber die tun alle so, als ob das ein extremer Sonderfall wäre!
Binks sendet euch Grüße
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Also das Unsere Guten Hausbanken. ( Alle die gleichen Abzocker ) ja im Falle des falles nicht Helfen oder wenn Überhaupt nur zu schlechten Konditionen ist ja schon ne weile Klar.
Allerdings ist hier in Farnkreich leider auch nicht anderst. Und wie du schon selber gesehen hast geben die auch nur Ungerne ihr geld raus.
In deutschland gibts ja auch noch so Sachen wie Easy credit und so. Aber da kommt halt mal wieder unser Französischer Wohnsitz ins spiel.
Von denen bekommt ma auch nur geld wenn ma in Deutschland wohnt. Allso alles in allem ne dummer Situation.
Aber du sagtest was von Zweitwohnsitz in D.
Warum besorgst du dir dann nicht Geld von einer Unabhängigen Bank ohne die Briefhinterlegung? Beispiele gibts ja genug. Kannst dann ja den Laufenden Ablösen. Bzw die Neue Bank löst für dich ab.
Oder du beisst in den Sauren Apfel und lässt das Auto da angemeldet wo es ist....
Also ich bin ja grad mal froh das wir unsern A Klasse jahreswagen über die Daimler Bank ( intern ) abstottern dürfen. Die juckt es nicht ob wir in Deutschland oder Frankreich wohnen. Aber das war eigentlich auch unsere einzige chance überhaupt was einigermassen gutes zu Kaufen.
Also ich wünsch dir ma viel glück..
Gruss Michael
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Danke Michael!
Wie gesagt, ich bin am prüfen. Sicher, ich kann nen Kredit woanders aufnehmen, aber meine Restschuld ist noch recht hoch (ich hab mir nen Mini Cooper S gegönnt) ;-) und da wollen viele Banken ne Sicherheit haben.
Ich schreib wieder, wenn ich ne Lösung gefunden habe!
Grüße
Binks
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Bin schon seit 15 Jahren bei denen Kunden, noch nie Dispo in Anspruch genommen
Genau das ist das Problem. Versuche mal herauszufinden, wie die Schufa (in .de) Dein (achtung neudeutsch:) Scoring ermittelt, das die Schufa-nutzenden Banken als Grundlage für ihre Risikokalkulation und somit für Deine Kreditbedingungen nehmen!
Viele Kredite, auch Kleinstkredite, alle pünktlich abbezahlt, machen Dich zum wertvollsten Kunden einer Bank. An Leuten wie Dir hat eine Bank nur geringes Interesse.
Credit Mutuel gibt mir den Kredit nicht, da er zu hoch ist und ich Neukunde bin.
Das ist ansatzweise noch nachvollziehbar. Du kommst als Ausländer ganz frisch daher und möchtest erstmal Geld haben.
Gruß, Ralf
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:winkerwinker:
Also Leute ich habe alles hinter mir.
Mein Autohändler ( Toyota) hat mir ohne Zögern den Fahrzeugbrief ausgehändigt
Und meine Leasingrate läuft ganz normal bei meiner deutschen Bank weiter.
Habe das Auto in Deutschland abgemeldet und EU Kennzeichen für 5 tage Gültigkeit machen lasen ( kosteten aber 81€ )
Bin dann mit meinen Papieren auf das Finanzamt in Wissembourg
und die haben mir das Dokument für die Prefecture ausgestellt
Dann hat mir das Autohaus Weis in Froeschwiller angeboten das Auto für mich in Hagenau zuzulassen.
Aber ich mußte 496€ zahlen 246€ anmelden 200€ Ekosteuer und 50€ für die Schilder
Hatte aber nur eine provisorische Carte crise erhalten mit der bin ich dann gleich zur Bank ( Credit Mutuell und habe dort mein Auto versichern lassen.
Die haben die Prozente von Deutschland hier auch übernommen.
Ich zahle das selbe wie in Deutschland.
Nach 4 Tagen ist dann die originale Carte Crise gekommen.
Jetzt bin ich froh das alles vorbei ist
Ich möchte hiermit allen die mir mit Rat und Tat zur Seite standen danken.
Gruß
Wolfgang :Hands:
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Hey Wolfgang.
Na Also. Hat ja doch alles noch geklappt.... Aber ma ne dumme Frage. Was bitte für ein Auto ist das das du noch 200€ Ecosteuer Zahlen mustest?? Fällt der so sehr über die Co2 Grenze???
Oder Anderst gefragt. Ab welchen baujahren gillt das mit der Strafsteuer nochmal??? Ab 2009 oder??
Gruss Michael
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Also ich fahre einen Toyota Auris Bj 2009
Aber ab wann das mit der Strafsteuer gilt weis ich nicht
Wünsche schon jetzt allen hier im Forum ein frohes Osterfest