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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: randyjones am 09. August 2016, 09:25:28

Titel: Auto stilllegen und später in Deutschland wieder anmelden
Beitrag von: randyjones am 09. August 2016, 09:25:28
Hallo zusammen,
ich hätte mal Fragen zu folgendem Sachverhalt:
ich würde gerne mein in Frankreich angemeldetes Auto für ein halbes Jahr stilllegen da es nicht gebraucht wird. Kann mir jemand sagen was dazu nötig ist? Reicht es aus lediglich die Versicherung zu kündigen?
Danach werde ich wieder nach Deutschland ziehen und möchte es dort auch wieder anmelden. Muss das Auto dann bei der Prefecture ebenfalls abgemeldet werden und wenn ja wie? Ich weiß das ich bei einem Verkauf den Abschnitt der Carte Grise einsenden muss. Allerdings verkaufe ich ja nicht sondern melde es einfach nur auf meinen Namen wieder in Deutschland an. Gibt es hierzu ein eigenes Formular?
Danke für eure Antworten
Titel: Re: Auto stilllegen und später in Deutschland wieder anmelden
Beitrag von: Ralph am 09. August 2016, 13:49:44
angemeldet / abgemeldet wie in D gibt es in F nicht.
Es gibt hier nur versichert / nicht versichert.

Wenn Du es in D wieder auf Dich angemeldet hast, würde ich einen kleinen formlosen Brief an die Sous-Prefectur schreiben und Sie darüber informieren....Pflicht ist das keine.
Kann ja auch nichts passieren, da das Auto ja in Deinem Besitz bleibt.