Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: egbert am 12. Dezember 2012, 07:51:21
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich will mein Auto in Frankreich abmelden und zeitverstzt, dh. im März in D wieder anmelden. Jatzt habe ich häufiger von einem Formular (cession) hier gelesen. Andererseits gibt es auch ein Formular: Déclaration de retrait de la circulation d´un véhicule.
Das passt wohl eher. Muss ich das Formular mit der abgeschnittenen carte grise an die prefecture schicken, die Versicherung danach kündigen und kann dann das Auto später in D anmelden (Tüv in D habe ich schon gemacht)?
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Hallo,
eigentlich gibt es das in F nicht - Auto abmelden.
Es gibt nur Auto versichert oder nicht versichert.
Die von Dir genannte Cession ist ja der Eigentumsübergang auf den neuen Besitzer - das passt ja hier nicht. Das andere Formular ist eigentlich bei Verschrottung angesagt.
Das heißt, wenn Du nicht mehr fahren willst, kannst Du die Versicherung beenden.
Wenn Du dann das Fahrzeug nach D exportierst brauchst Du dort die Carte Gris für die Zulassung.
Im Prinzip hast Du damit Deine "Meldepflichten" erledigt. Du kannst natürlich nach erfolgter Zulassung in D der Sous-Prefecture mitteilen das Du das Auto in D angemeldet hast.
Aber von Haus aus ist das m.W. nicht vorgeschrieben.
Gruß Ralph
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Hat sich da mittlerweile was geändert ? habe mein Auto gestern nach Deutschland verkauft. Reicht das wenn ich ne Kopie vom Durchgestrichenen carte grise an die Prefecture schicke mit der Declaration de cession d´un véicule ? Versicherung Habe ich heute den Verkauf mitgeteilt.
Gruß
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Hallo Paulchen,
also bei meinem letzten Autoverkauf nach DE in 2016 hat das so tadellos funktioniert.
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Passt.
Man ist eigentlich gar nicht verpflichtet das zu melden.
Allerdings ist es empfehlenswert.
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Habe es jetzt so gemacht per PDF alles geschickt. Versicherung und Zulassungsstelle. :doppeld: danke an euch