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Autor Thema: Auto das in Frankreich zugelassen ist, an jemand in Deutschland verkaufen?  (Gelesen 9182 mal)

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sajefor

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Hallo Zusammen,

ich will mein Auto, das in Frankreich zugelassen ist, an jemand in Deutschland verkaufen.  Wie läuft das mit der Ummeldung und Zulassung? Also Abmeldung in Frankreich und Anmeldung in Deutschland.

Offline Ralph

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Hallo,

das ist kein Problem. Einfach den Verkauf mit der Adresse des deutschen Käufers der Sous-Prefecture und Assurance mitteilen - fertig.
Dem deutschen Käufer die französischen Papiere aushändigen mit den entsprechenden Kennzeichnungen auf der Carte Grise. Nicht vergessen die Versicherungsmarke wegzumachen.
Der Käufer muß für die Überführung ein Kennzeichen + Versicherung mitbringen oder einen Hänger.
Französische CT wird in D nicht anerkannt - der Käufer muß also - genau wie umgekehrt - zum TÜV und i.d.r. eine Vollabnahme machen .

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 11. Januar 2010, 09:42:27 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline dobifan

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- zum TÜV und i.d.r. eine Vollabnahme machen .

Gruß Ralph
Bis auf diesen punkt stimme ich mit Dir überein.
Ichhabe vor 2 Jahren meinen santa Fe an einen Deutschen verkauft. Der wagen war zu dem Zeotpunkt 3 Jahre alt.
Ich musste ihm lediglich noch das CEC mitgeben und er konnte das auto mit einer normalen TÜV-Vorführung in DE anmelden.
Es handelte sich hier nicht um eine Vollabnahme (was horrend JKosten nach sich ziehen würde ) sondern um den normalen TÜV den jedes Auto alle handlang machen darf/muss/kann/möchte....
;-)
Tanzen und reiten, die beiden schönsten Nebensachen der welt ;-)

Offline Ralph

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Hallo,

naja - das ist ja klar das ein 3 Jahre altes auto keine Vollabnahme braucht........würde ja auch bei einer Erstzulassung in D erst nach 3 Jahren zum ersten TüV fahren müssen.
Deshalb meinte ich ja Tüv und/oder Vollabnahme.
Aber man sieht auch das ich schon lange in Frankreich bin   :o :o - hab gerade gelesen das die Vollabnahme seit 2007 erst nach 7 Jahren Stillegung fällig wird, nicht wie früher nach 18 Monaten.....
Dürfte dann also keine Rolle mehr spielen bei Importen - höchstens bei Fahrzeugen aus USA...bzw. ohne EU-Zulassung.

Die Frage im Beitrag bezog sich aber ja sowieso nur auf die Dinge die der Verkäufer in F beachten muß....

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 12. Januar 2010, 13:12:30 von Ralph »
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