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Autor Thema: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal  (Gelesen 9054 mal)

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Offline Martin_P

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Hallo liebe Forengemeinde,

meine Eltern wohnen nun seit etwas mehr als 2 Jahren bei Straßburg. In Kehl haben sie bei S&G schon 2 Autos gekauft, welche vom Händler in Frankreich für uns zugelassen wurden.
Nun, mein Auto, was zur Zeit in Deutschland noch auf meinen Vater zugelassen ist, soll nun auch in Frankreich zugelassen werden - den Wiki-Eintrag dazu haben wir als große Hilfe gesehen - vielen Dank schon dafür.
Eine Frage, die sich uns nun aber stellt, und niemand so richtig beantworten kann, ist, wie das mit der "quitus fiscal" abläuft. An einigen Stellen liest man, dass man diese nur benötigt, wenn das Fahrzeug maximal ein halbes Jahr alt ist, an anderen Stellen steht, dass jedes Auto, was aus dem Ausland eingeführt wurde, diese braucht. Das Auto, was nun also in Frankreich zugelassen wurde, ist seit 8 Jahren in unserem Besitz - der Kaufvertrag und die Kaufrechnung des Fahrzeugs sind also wahrscheinlich irgendwo in der Versenkung verschwunden - das klärt sich aber morgen, wenn wir nochmal in unserem deutschen Wohnsitz sind.
Was also, wenn dieser nicht mehr zu finden ist? Bei 8 Jahren im Familienbesitz kann man doch nicht ernsthaft verlangen, dass man diesen dann noch vorzeigen kann, oder? Gibt es noch eine andere Möglichkeit die "quitus fiscal" zu bekommen oder benötigen wir diese möglicherweise garnicht?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Hilfe
Martin

Offline Eliott

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #1 am: 29. April 2012, 06:22:49 »
Hi,
ohne Kaufvertrag sieht es schlecht aus.
Aber warum machst du nicht einfach mit einem Bekannten einen neuen Kaufvertrag und datierst diesen ein oder 2 Jahre zurück.

Wegen dem quitus fiscal, ob du diesen immer benötigst, würde ich einfach an der Prefecture anrufen und fragen.

Grüße

Offline Marcello

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #2 am: 29. April 2012, 11:21:46 »
Schreib einfach irgendein Vertrag dann passt das;)

Offline Martin_P

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #3 am: 29. April 2012, 11:32:54 »
Hi,
das hört sich ja ganz schön kriminell an  :police: :police: :lach:
kann man dazu einfach nen ADAC-Kaufvertrag nutzen oder muss der Vertrag auf französisch sein? Im Grenzgänger-Wiki steht drin, dass es ein französischer Muster-Kaufvertrag sein muss - wenn man diesen jedoch anklickt, ist die Seite nicht mehr verfügbar - weiß da jemand was??

Das Glück was wir wahrscheinlich haben, ist, dass das Fahrzeug anfang 2010 in Deutschland umgemeldet wurde (anderes Kennzeichen), somit steht im neuen Fahrzeugbrief als letztes Zulassungsdatum Anfang 2010, sodass das wahrscheinlich nichtmal ein Problem wäre.... Davor gab es auch nur einen Vorbesitzer. Es könnte also nicht nachvollzogen werden, wie lange das Auto tatsächlich schon in unserem Besitz ist, oder??

LG und vielen Dank
Martin

Offline Ralph

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #4 am: 29. April 2012, 14:06:24 »
Hallo,

also ich versteh ehrlich gesagt Deine Frage nicht ganz.
Ist das Auto nun schon in Frankreich zugelassen oder nicht ?
Quitus Fiscal braucht man bei jedem nach Frankreich eingeführten Fahrzeug. Und das muß man auch nicht aufheben sondern wird bei der Sous Prefecture mit abgegeben.
Wenn das Auto das auf Deinen Vater läuft schon in F zugelassen ist und das nur auf Dich umgeschrieben werden soll, brauchst Du auch kein QF.

Ist das Auto noch in D zugelassen - auf wen auch immer - und soll nach F importiert werden und auf Dich zugelassen werden, mußt Du ein QF beim Finanzamt holen.
Dazu brauchst Du entweder einen Kaufvertrag (in welcher Sprache auch immer - hatte immer einen ADAC Mustervertrag vorgelegt) oder eine Rechnung eines Händlers.
Und wenn der "Verkäufer" Dein Vater ist brauchst Du das auch.
Der Kaufvertrag wird nur hinfällig wenn Du nach F ziehst und Dein "deutsches " Auto mitnimmst.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 29. April 2012, 14:12:37 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Martin_P

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #5 am: 29. April 2012, 14:39:59 »
Mein Auto ist noch in Deutschland zugelassen (auf meinen Vater, aus Versicherungsgründen) und soll in Frankreich auch wieder auf seinen Namen zugelassen werden. Die Autos von meinen Eltern sind schon in Frankreich zugelassen, weil sie diese unter der Bedingung gekauft haben, dass der Händler (in diesem Fall S&G in Kehl) diese in Frankreich zulässt.
Mit dem Aufheben war der Kaufvertrag gemeint, der vor 8 Jahren mit einem Händler nahe Trier geschlossen wurde (über eben dieses Auto, was JETZT in Frankreich zugelassen werden soll) - den haben wir (höchstwahrscheinlich) nicht mehr. Dass ich die Quitus fiscal in jedem Fall brauche, ist mir mittlerweile auch klar geworden. Die Frage dabei war, ob ich diese nur bekomme, wenn ich den Kaufvertrag oder eine Rechnung über das Auto habe, aber das hast du mir ja bereits beantwortet.

Wieso wird der Kaufvertrag hinfällig, wenn ich nach F ziehe und das deutsche Auto mitnehmen?

LG

banjo

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #6 am: 29. April 2012, 15:16:30 »
Du brauchst beim Kauf eines Autos ind D, das dann in F zugelassen werden soll,  für den Quittus Fiscal eine Rechnung dazu, aus dem der km-Stand, das Alter und der Preis ersichtlich ist. Dazu reicht ein einfaches ADAC-Formular oder der offiziele franz. Kaufvertrag.
Wer ist aktuell Halter des Fzgs in D? Dein Vater oder Du?
Wenn es Du bist, dann must Du auf dem Papier das Fzg jetzt an Deinen Vater verkaufen, damit er es zulassen kann in F. Dann hast Du ja ne Rechnung.
Wenn Dein Vater Halter ist, dann zieht er also jetzt erst nach F mit dem Auto, denn anders hättet Ihr Euch stafbar gemacht (Du bist zur Ummeldung innerhalb 4 Wochen nach Umzug verpflichtet). Dann brauchst Du natürlich keine Rechnung für den Erhalt des Quittus Fiscal. Hier müsstest Du beim Finanzamt nachfragen, welcher Nachweis in diesem Fall akzeptiert wird. Evt. reicht die CT-Bescheinigung, aus dem der km-stand und das Alter hervorgehen, aus.
Lies bitte auch hier:
http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1219874_l1/Infobest%20brochure.pdf

Offline Martin_P

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Re: Auto aus Deutschland nach Frankreich ummelden -> quitus fiscal
« Antwort #7 am: 03. Mai 2012, 16:43:02 »
Hat alles geklappt. Vielen Dank euch.
Der Gang zur Prefecture war mühsam - etwa 140 Leute vor uns.