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Autor Thema: auto auf freundin zulassen  (Gelesen 8088 mal)

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Offline Andy 1985

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auto auf freundin zulassen
« am: 30. August 2011, 17:04:49 »
Hallo Forumgemeinde, ich habe folgende frage da ich aus persönlichen gründen wieder nach Deutschland ziehen muss und meine Fahrzeuge in Frankreich zugelassen sind kam mir die Idee meine Fahrzeuge auf meine Feundin umzuschreiben und diese auch auf Sie zu versichern . Da die Fahrzeuge aber nur von mir und ausschliesslich in Deutschland bewegt werden kann es da zu Problemen kommen bei einer Kontrolle? 

veuveclicquot-m

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #1 am: 30. August 2011, 18:49:41 »
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« Letzte Änderung: 01. September 2011, 09:18:32 von veuveclicquot-m »

Offline Dragonvamp

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #2 am: 30. August 2011, 19:07:51 »
Naja.. Ich mein du kannst dich ja mitversichern lassen.
Bei uns hat die Polizei sich auch NIE beschwert, obwohl wir andauernd mit Mamas Auto unterwegs waren. (Hatten ja kein eigenes mehr).
Ebenso wenig hat sich die Polizei beschwert, als mein Wagen auf meine Mutter lief.
Hauptsache der Wagen ist nicht geklaut.
Die Fragen dann gerne wem das Fahrzeug gehört. Was dann im Prinzip ja deine Freundin wäre. Verstehe es zumindest so, dass sie dann auch die Papiere bekommt ?!
Der Wagen muss ja nur eine bestimmte Zeit in Frankreich stehen..

veuveclicquot-m

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #3 am: 31. August 2011, 09:09:19 »
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« Letzte Änderung: 01. September 2011, 09:18:20 von veuveclicquot-m »

Offline Dragonvamp

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #4 am: 31. August 2011, 10:36:43 »
Ich hab ja nicht gesagt, dass es rechtlich richtig ist..
Ich habe nur aus Erfahrung in der Vergangenheit und von Bekannten gesprochen...
Und da fragt die Polizei nun mal nicht weiter nach "Oh, das ist nicht ihr Fahrzeug, das kontrollieren wir mal weiter". Denn so wie ich es verstanden habe, will Andy seiner Freundin die Autos komplett überlassen..

So lange der Wagen also nicht gestohlen ist oder irgendwer ihn anschwertzt, selbst dann glaube ich nicht, dass man weiter ermitteln wird...
Zudem habe ich die Tage gegoogelt, dass es im letzten Jahr (?) noch Problemlos möglich war sein Fahrzeug im Ausland zu versichern, obwohl es in Deutschland steht..
Das zum Thema.

Und nein, du machst damit kein Krawall.
Nur ist es ja ein "öffentliches" Forum, das auf Meinungsaustausch basiert und somit kann man auch eine "Erfahrungsbasierte" Meinung äußern.
So wie du eine "Rechtlichbasierte" äußerst ;)

veuveclicquot-m

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #5 am: 31. August 2011, 11:31:49 »
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« Letzte Änderung: 01. September 2011, 09:18:46 von veuveclicquot-m »

Offline Dragonvamp

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #6 am: 31. August 2011, 22:21:02 »
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln und mir meinen Teil denken..
Alkohol benebelt im übrigen die Sinne ;)

Des weiteren.. Richtig, das sind DEINE Erfahrungen. MEINE sind eben ganz andere.
Huch und wow, dann gehöre ich von zu den 0,2%, die andauernd Versicherungstechnisch überprüft werden.
Das heißt, bei mir JEDES mal geschaut ob mein Versicherungsmärckchen aktuel ist.
Aber zu den "wem gehört das Auto" gehörte ich nie richtig. Es wurde geschaut ob das Auto geklaut ist oder nicht. Fertig ende.
Das ist MEINE Erfahrung. Und wenn nun mal kein Diebstahl vorliegt, wozu sollen sie dann weiter überprüfen. Denn das würde bedeuten, das 12 Monate lang Polizisten zu der Person fahren müssten.
Immerhin müsste dann kontrolliert werden an wie vielen Tagen ER das Fahrzeug vor seiner Türe zu stehen hat bzw eben in Deutschland damit fährt.
Denn 3 Monate muss der Wagen in Frankreich sein.
Wer mit welchen Fahrzeug fährt ist dabei Jacke wie Hose.
Immerhin dürfte man sonst kein Auto fahren, dass auf seine Eltern zugelassen ist.

Und immerhin schreib er ganz klar, dass er das Auto auf seine Freundin umschreiben lassen will.
Was also neue Carte Gris mit ihrem Namen bedeuten würde.
Womit wir wieder beim Thema wären : Sie kann ihr Fahrzeug an Person XY ausleihen wann immer sie will...

Nein, ich hatte kein Glück.. Es ist nun mal so...
Selbst die Polizisten (ja, mehrere) haben mich immer nur daraufhin gewiesen, dass ich 3 Monate lang den Wagen zu meiner Mutter bringen muss. Wie diese 3 Monate liegen ist egal. Ob 1 Monat im Januar und danach 2 Sommermonate. Spielt keine Rolle.
Ach je und ich war 1000km von ihr entfernt. Diese Aussagen stammen von "mehreren" Polizisten. Einer sagte auf meine Anfrage (war keine drei Monate zurück) warum sie diesbezüglich nichts sagen: "Es interessiert uns nicht, wer wie lange wo fährt. So lange kein Diebstahl vorliegt, lassen wir die Leute weiter ziehen...
(Somit haben die Polizisten meine Aussage verdient, da sie ja sogar von denen stammt)

Mich nun selber zurücklehn. Aber ohne Anzugeben, was ich hab oder auch nicht.
Wobei ich gerne anmerken mag, dass eine "höhere" Ausbildung nicht gleich mehr Erfahrung, Wissen, Geld oder dergleichen bedeutet...

Offline Sabine

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #7 am: 01. September 2011, 08:20:22 »
Hey,

zu diesem Thema gab es vor einiger Zeit mal einen Bericht im Fernsehen:
Auto gehörte einem Schweizer, der hat es während des Urlaubs an seinen deutschen Freund verliehen.
Der Zoll fand das garnicht lustig, stufte das als Steuerhinterziehung ein und es hat eine saftige Strafe gekostet.
Weiß den Betrag jetzt nicht mehr genau, war aber im 4-stelligen Bereich.

Inwieweit das jetzt auf die aktuelle Frage übertragbar ist, da die Schweiz im Gegensatz zu Frankreich nicht in der EU ist, weiß ich natürlich nicht.

LG
Sabine

veuveclicquot-m

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #8 am: 01. September 2011, 09:58:03 »
 :pfeif:    :pfeif:     :pfeif:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=52895&sid=63a024d0e5d780fd6248d098001fa418

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=37144&start=0


http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html


13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben


 :pfeif:     :pfeif:     :pfeif:    :winkerwinker:

Offline cogee

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Re: auto auf freundin zulassen
« Antwort #9 am: 01. September 2011, 09:59:28 »
also für in der schweiz, ukraine, etc zugelassene fahrezeuge gibt es immer probleme wenn jemand der in der EU wohnt damit fährt. hat steuerliche gründe.

ich sage jetzt mal etwas dazu aus umgekehrter sicht. meine freundin wohnt in D und ich benutze in F des öfteren ihr in D zugelassenes fahrzeug. es gab noch nie probleme das einzige das die  :police: ab und zu sehen wollte ist der fahrzeugschein und wissen in welcher beziehung ich zu der eigentümerin stehe. das wars mehr nicht. es gab nie eine dumme bemerkung oder eine anschuldigung, dass dies nicht korrekt sei.