Hallo zusammen,
bei mir steht das Problem zwar gerade nicht an, aber mir ist neulich folgender Sachverhalt aufgefallen, der vielleicht für einige interessant sein könnte:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs aus D in F braucht man ja immer dieses COC-Dokument, was manchmal nicht oder nur mit hohem Aufwand (und Kosten!) zu beschaffen ist.
Auf der Ausfüllhilfe für das Formular zur Fahrzeuganmeldung (siehe auch den offiziellen Download hier:
https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/getNotice.do?cerfaFormulaire=13754*01&cerfaNotice=51291%2301) sind die nötigen Papiere aufgelistet. Dort heißt es auf Seite 2 unter "Véhicule d'occassion" (Gebrauchtwagen) und "Acquis à l'étranger" (Kauf im Ausland) eindeutig:
"en l’absence d’un certificat d’immatriculation conforme aux dispositions de la directive 1999/37/CE, un certificat de conformité au type communautaire ou une attestation d’identification du véhicule délivrée soit par le constructeur ou son représentant en France soit par la DRIRE, ou un procès verbal de réception à titre isolé établi par la DRIRE"Auf gut Deutsch: Ein certificat de conformité (COC) ist nur nötig, wenn keine ausländische Zulassungsbescheinigung nach EU-Richtlinie 1999/37/EG vorgelegt werden kann. In dieser Richtlinie ist aber genau die neue Zulassungsbescheinigung beschrieben, wie sie ja auch in D mittlerweile ausgegeben wird!
Theoretisch müssten die Präfekturen also eine Anmeldung mit neuer deutscher Zulassungsbescheinigung auch ohnen COC akzeptieren. Und wenn sie sich weigern, könnte man sie mit ihren eigenen Waffen schlagen, denn genau so steht's ja auf dem offiziellen Papier!
Wie gesagt - theoretisch! Ob das in der Praxis funktioniert, weiß ich nicht. Vielleicht würde es sich aber lohnen, es mal zu probieren und sich auf die Hinterfüße zu stellen.
Grüße,
der Kembser